Online-Portal des Senats -
Berlin will das Online-Portal für Beschwerden gegen sexistische Werbung bekannter machen. Die erstmals im Januar zusammengekommene Jury habe seitdem fünfmal getagt und über Beschwerden von Berlinerinnen und Berlinern beraten. Dies sagte Eren Ünsal, Leiterin der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, am Montag im Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses.
Jury griff nur zwei Mal ein
Bisher sind Ünsal zufolge fünf Beschwerden eingegangen, zwei davon habe die Jury als diskriminierend bewertet und die entsprechenden Unternehmen angesprochen. Zwei weitere Werbe-Aktionen wurden als nicht-diskriminierend gewertet, bei einer fünften habe es noch keine Bewertung gegeben.
Beschwerden sind über ein Online-Formular möglich [berlin.de]. Die Jury prüft sie anschließend auf Grundlage eines Kriterienkatalogs, der sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und am Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) orientiert, wie Ünsal erläuterte. Die ehrenamtlichen Expertinnen und Experten kommen aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft.
Berlin will Beschwerde-Portal bekannter machen
Die Arbeit der Jury soll künftig noch bekannter gemacht werden. Geplant ist unter anderem, zu diesem Zweck noch in diesem Jahr Flyer und Postkarten drucken zu lassen. Auf landeseigenen Werbeflächen gilt seit 2019 in Berlin ein Verbot diskriminierender und sexistischer Inhalte.
Sendung: Inforadio, 23.08.2021, 11:25 Uhr