100.000 Euro Schaden - Fast drei Jahre Haft für Diebstahl von 242 Schultablets

Di 14.09.21 | 17:30 Uhr
Eine Büste der Justitia mit verbundenen Augen befindet sich über dem Eingang zum Amtsgericht in Berlin-Tiergarten (Quelle: Joko/Bildagentur-online)
Bild: Joko/Bildagentur-online

Nach dem Diebstahl von 242 Tablets aus einer Berliner Schule ist der Angeklagte zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 27-Jährige, der damals als Mitarbeiter einer Reinigungsfirma in dem Schulgebäude tätig war, habe eine günstige Gelegenheit genutzt und die Geräte im Gesamtwert von fast 100.000 Euro aus einem alarmgesicherten Raum entwendet, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag die Entscheidung.

Der Angeklagte wurde des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe der Beute an - etwa durch Pfändung von Teilen des Lohns.

Schüler aus sozial benachteiligten Familien sollten in der Corona-Pandemie die Tablets für den Unterricht zu Hause bekommen. Die 242 Geräte wurden laut Anklage in der Nacht zum 28. Januar 2021 gestohlen - nur wenige Stunden nach der Lieferung. Der 27-Jährige wurde knapp zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Der Verbleib der Tablets ist bis heute unklar.

Verurteilter konnte Alarmanlage ausschalten

Wegen der Nutzung eines Transponder-Chips zum Ausschalten der Alarmanlage sei das Reinigungspersonal schnell in Verdacht geraten, hatten Ermittler erklärt. Nur ein kleiner Kreis von Personen habe von der Lieferung gewusst.

In der Gesamtschau der Indizien komme nur der Angeklagte als Täter in Frage, so das Gericht. Er habe als Reinigungskraft über einen Transponder und einen Generalschlüssel verfügt. Als die Tablets überraschend angeliefert wurden, sei der 27-Jährige im Schulgebäude gewesen. Nach Mitternacht habe er die Schule erneut aufgesucht und die Alarmanlage mit einem Transponder unscharf gestellt.

Verteidigung will Rechtsmittel prüfen

Die Richter berücksichtigten im Strafmaß, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und von einer Spontantat auszugehen sei. Zudem seien die Sicherungsvorkehrungen für die Geräte im Gesamtwert von 96.800 Euro völlig unzureichend gewesen.

Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten Haft gefordert. Die beiden Verteidiger plädierten nach fast zweimonatigem Prozess auf Freispruch. Der Angeklagte hatte kurz vor dem Urteil erklärt, er habe die Tat nicht begangen. Einer der Anwälte kündigte bereits die Prüfung von Rechtsmitteln an.

Sendung: Abendschau, 14.09.2021, 19.30 Uhr

Nächster Artikel