Kontrollen an Berliner S-Bahnhöfen - Bundespolizei verfügt tageweises Waffenverbot für mehrere Bahnhöfe

Fr 03.09.21 | 16:41 Uhr
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Symbolbild: Polizisten der Bundespolizei tragen am Hauptbahnhof mobile Körperkameras und spezielle Westen, die auf die Videoüberwachung hinweisen. (Quelle: dpa/M. Balk)
Bild: dpa/M. Balk

Für das dritte Septemberwochenende erlässt die Bundespolizei für mehrere Bahnhöfe und Bahnstrecken in der Stadt ein "Verbot von gefährlichen Gegenständen". Nach Angaben der Behörde ist der Anlass keine besondere Veranstaltung oder ein besonderes Ereignis. Das Verbot gilt laut Polizei für einen Freitagabend (17. September) und einen Samstagabend (18. September).

Verbot gilt für Bahnhöfe Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz

Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz.

Nach Angaben des Pressesprechers der Bundespolizeidirektion Berlin, Michael Spieß wurden diese nun verfügten Tage gewählt, weil es in der Vergangenheit insbesondere an Freitag- und Samstagabenden zu "polizeirelevanten Vorfällen gekommen" sei. "Bei vielen dieser Vorfälle oder gar bei Gewaltdelikten" waren Spieß zufolge "gefährliche Gegenstände im Spiel".

Solch ein Verbot für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe hatte die Polizei in der Vergangenheit bereits mehrfach erlassen und in der Folge dieser Verbote nach Angaben von Spieß, Erfolge erzielt: Im Vergleich zu anderen Wochenenden in der Vergangenheit habe es hier dann deutlich weniger Verstöße und gefährliche Vorfälle gegeben. Die Einhaltung der Verbote an diesem 17. und 18. September jeweils ab 12 Uhr bis zum Folgetag am Morgen um zwei Uhr werde kontrolliert.

Bei Verstößen drohen Zwangsgelder

Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewege sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau, so die Argumentation der Bundespolizei. Aus diesem Grunde habe die für die Sicherung der Bahnanlagen zuständige Bundespolizei bereits mehrfach solche Verbote erlassen. Zu den verbotenen gefährlichen Gegenständen gehören demnach verschiedene Messer, Reizgas und Schlaggegenstände.

Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Sendung: rbb 88,8, 03.09.2021, 15 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Nur gut, dass der Handwerker mit seinem Werkzeugkasten NOCH nicht mit den Öffentlichen fahren muss. Dieser müsste dann von der Polizei sicher versiegelt werden.

  2. 4.

    Das deutsche Waffenrecht gehört zu den strengsten der Welt. Die bestehenden Regeln und angedrohten Sanktionen sind mehr als ausreichend.

  3. 2.

    Was soll das, gefährliche Gegenstände (spezielle Messer, Schußwafen, Schlagringe usw.) sind zu jeder Tageszeit und an jedem Tag im gesamten Land zu verbieten und der Besitz solcher gefährlichen Gegenstände ist viel schärfer zu bestrfen.

  4. 1.

    Das wurde doch schon einmal vom Verwaltungsgericht gekippt, weil es zu unkonkret war.
    Was soll denn ein „gefährliches Werkzeug“ sein? Das kann alles und nichts sein, je nach der konkreten Art der Verwendung, wie zB ein Schuh mit Stahlkappen, oder ein Schraubenzieher.

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