Kontrollen an Berliner S-Bahnhöfen -

Für das dritte Septemberwochenende erlässt die Bundespolizei für mehrere Bahnhöfe und Bahnstrecken in der Stadt ein "Verbot von gefährlichen Gegenständen". Nach Angaben der Behörde ist der Anlass keine besondere Veranstaltung oder ein besonderes Ereignis. Das Verbot gilt laut Polizei für einen Freitagabend (17. September) und einen Samstagabend (18. September).
Verbot gilt für Bahnhöfe Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz
Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz.
Nach Angaben des Pressesprechers der Bundespolizeidirektion Berlin, Michael Spieß wurden diese nun verfügten Tage gewählt, weil es in der Vergangenheit insbesondere an Freitag- und Samstagabenden zu "polizeirelevanten Vorfällen gekommen" sei. "Bei vielen dieser Vorfälle oder gar bei Gewaltdelikten" waren Spieß zufolge "gefährliche Gegenstände im Spiel".
Solch ein Verbot für bestimmte Bereiche der Stadt und bestimmte Bahnhöfe hatte die Polizei in der Vergangenheit bereits mehrfach erlassen und in der Folge dieser Verbote nach Angaben von Spieß, Erfolge erzielt: Im Vergleich zu anderen Wochenenden in der Vergangenheit habe es hier dann deutlich weniger Verstöße und gefährliche Vorfälle gegeben. Die Einhaltung der Verbote an diesem 17. und 18. September jeweils ab 12 Uhr bis zum Folgetag am Morgen um zwei Uhr werde kontrolliert.
Bei Verstößen drohen Zwangsgelder
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewege sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau, so die Argumentation der Bundespolizei. Aus diesem Grunde habe die für die Sicherung der Bahnanlagen zuständige Bundespolizei bereits mehrfach solche Verbote erlassen. Zu den verbotenen gefährlichen Gegenständen gehören demnach verschiedene Messer, Reizgas und Schlaggegenstände.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Sendung: rbb 88,8, 03.09.2021, 15 Uhr