Angeklagter verstorben - Prozess nach Explosion in Hohen Neuendorf eingestellt

Do 23.09.21 | 16:32 Uhr
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Blumen liegen im brandenburgischen Hohen Neuendorf vor einem Haus in dem es eine Explosion gab, März 2020 (Quelle: DPA/Paul Zinken)
Bild: DPA/Paul Zinken

Nach dem Einsturz eines Wohnhauses in Hohen Neuendorf (Oberhavel) mit zwei Toten und vier Verletzten ist das Verfahren gegen einen 80-Jährigen vor dem Amtsgericht Oranienburg eingestellt worden. Der Mann sei verstorben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Stirbt der Angeklagte, ist der Prozess wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen.

Offenbar Gasflasche falsch angeschlossen

Im März 2020 war das Haus in der Karl-Marx-Straße infolge der Explosion eingestürzt. Eine 74-Jährige Frau und ein 37 Jahre alter Mann kamen dabei ums Leben. Vier weitere Menschen wurden teils schwer verletzt, auch der Angeklagte. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion angeklagt. Er soll laut Anklage eine Gasflasche an einem Gasofen im Keller des Hauses falsch angeschlossen haben, wodurch es zu der Explosion kam.

Das Gebäude musste evakuiert und anschließend aufgrund der starken Schäden abgerissen werden. Die Mieter verloren ihre Wohnungen. Die Stadt hatte nach dem Unglück für die Betroffenen ein Spendenkonto eingerichtet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 23.09.2021, 16 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Hallo Kurt! Ein Blick in § 308 StGB und die Wikipedia wird Dir die meisten Deiner Fragen beantworten, insbesondere die nach dem anfangs vielleicht verwirrenden Begriff "Sprengstoff".

  2. 1.

    Mein Beileid den Angehörigen der Verstorbenen! Aber wieso Sprengstoffexplosion? Eigentlich müsste es heißen, unsachmäßiger Umgang mit Energieträger. Denn bei dem Versuch, eine Heizquelle zu betreiben, die nicht fachgerecht installiert wurde, kann man nicht von Sprengstoff sprechen. Wie viele Imbiss- und Wohnwagen sind schon wegen so einer Leichtfertigkeit zerstört worden? Es sei denn, es lag eine bewusste Manipulation vor, was aber nicht aus dieser Berichterstattung hervor geht.

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