Berlin-Tegel - Rettungswagen kracht mit Auto zusammen

Sa 25.09.21 | 15:34 Uhr
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Ein Rettungswagen fährt nachts mit Blaulicht durch Berlin. Quelle: dpa/Karl-Heinz Sprembe
Bild: dpa/Karl-Heinz Sprembe

Ein Rettungswagen ist in der Nacht zu Samstag in Berlin-Tegel mit einem Auto zusammengeprallt. Bei dem Unfall wurden drei Menschen verletzt, wie die Polizei am Samstag mitteilte.

Der 33-jährige Fahrer des Rettungswagens war am Freitagabend kurz vor Mitternacht auf dem Waidmannsluster Damm mit Blaulicht und Sirene unterwegs. "Der Wagen war auf Alarmfahrt zu einem Einsatz", erklärte ein Feuerwehrsprecher. An der Anschlussstelle der Autobahn 111 kam es demnach an einer Ampel zum Zusammenstoß mit dem Auto eines 74-Jährigen.

Der Rentner und seine 63-jährige Beifahrerin fuhren laut Polizei bei Grün von der Autobahn in Richtung Hermsdorfer Damm auf die Kreuzung. Beide erlitten bei dem Unfall einen Schock. Mit leichten Verletzungen kamen sie zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus, ebenso der Rettungswagenfahrer. Der genaue Unfallhergang war den Angaben zufolge zunächst unklar.

Sendung: Abendschau, 25.09.2021, 19.30 Uhr

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6 Kommentare

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  1. 6.

    "Der 33-jährige Fahrer des Rettungswagens war am Freitagabend kurz vor Mitternacht auf dem Waidmannsluster Damm mit Blaulicht und Sirene unterwegs. "Der Wagen war auf Alarmfahrt zu einem Einsatz", erklärte ein Feuerwehrsprecher."
    Somut hatte der Rettungswagen eindeutig Vorfahrt und der PKW-Fahrer hat ihn offensichtlich nicht gesehen oder gehört. Nur gut,dass es keine Toten gab zumindest unter den Beteiligten,soweit bekannt.Allen Verletzten gute Besserung. Tagsüber im Stadtverkehr finde ich es auch oft schwierig die Sirenen der Rettungswagen schnell zu orten,wenn man das Blaulicht sieht,sind sie oft schon da. Aber dieser Unfall ereignete sich in der Nacht,wo man eigentlich optische und akustische Signale schneller zuordnen kann.

  2. 5.

    Guten Abend werter Rainerharald,

    lesen Sie lieber noch einmal § 38 StVO :

    "... (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ ..."

    Ist ja wohl eindeutig.

    Gruß
    Hajakon

  3. 4.

    Vorfahrtberechtigte ? Blaulicht ist absolut. Niemand hat mehr Vorfahrt als Blaulicht. Sonst braucht Mensch Das nämlich nicht !
    Blaulicht darf wie Alle Anderen auch, die Vorfahrt nicht erzwingen.
    Aber klären Sie das gern, mit den im Rettungswagen verstorbenen und mit den vor Ankunft der Drehleiter verbrannten.

  4. 3.

    Ich möchte mich anschließen den Vorkommentar aber auch ergänzend wenn der Rettungswagen Blaulicht und Martinshorn anhatte sind nun mal alle anderen Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht gehalten und haben sofort Platz zu machen oder eben anzuhalten.
    Ich wünsche den Leuten das Sie hoffentlich nicht schwer verletzt sind und gute Besserung.

  5. 2.

    Das Feuerwehrauto darf die rote Ampel überfahren, jedoch unter Berücksichtigung des Vorfahrtsrechts anderer Verkehrsteilnehmer. Leider kommt es im Eifer der Blaulichtfahrer vor, das diese die Vorfahrtberechtigten übersehen.

  6. 1.

    Das Feuerwehrauto darf die rote Ampel überfahren, jedoch unter Berücksichtigung des Vorfahrtsrechts anderer Verkehrsteilnehmer. Leider kommt es im Eifer der Blaulichtfahrer vor, das diese die Vorfahrtberechtigten übersehen.

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