Berliner Landgericht - 28-Jähriger wegen mehrerer Vergewaltigungen zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt

Fr 03.09.21 | 18:10 Uhr
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Archivbild: Landgericht Berlin in der Turmstraße, Berlin-Moabit. (Quelle: dpa/Joko)
Bild: dpa/Joko

In dem Urteil gegen den Angeklagten heißt es, die Täter hätten "gezielt Jagd auf Frauen gemacht". Einer von ihnen, ein 28-Jähriger, ist für schwere Vergewaltigungen von drei Frauen mit verantwortlich. Nun soll er dafür lange ins Gefängnis.

Nach drei brutalen Übergriffen ist ein 28-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Freitag der besonders schweren Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie der Geiselnahme schuldig.

Laut Gericht hatte der Angeklagte gemeinsam mit Komplizen im Sommer 2019 und Anfang 2020 insgesamt drei Frauen ins Auto gelockt beziehungsweise gezerrt. Eine der Frauen wurde zudem in eine Wohnung verschleppt.

Mutmaßlicher Mittäter bereits zu 13 Jahren Haft verurteilt

Anschließend wurden die Opfer vergewaltigt. Es habe sich um Gruppenvergewaltigungen zum Teil über Stunden hinweg gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Frauen hätten Todesangst gehabt und seien bis heute traumatisiert.

Ein 33 Jahre alter mutmaßlicher Komplize war in einem anderen Prozess bereits zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Täter hätten "gezielt Jagd nach jungen Frauen gemacht", hieß es in der Entscheidung. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Abendschau, 03.09.2021, 19:30 Uhr

13 Kommentare

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  1. 13.

    Natürlich sind die Taten schlimm, entsetzlich, aber gerade hier in der Kommentarspalte erkenne ich die Instrumentalisierung der Opfer und Täter, weil es ins rechte Weltbild passt und das hält mich davon ab zu glauben, auch nur einer der Kommentatoren interessiere sich auch nur im Geringsten für die Opfer. Rechte hassen Frauen allgemein.

  2. 12.

    Zitat: "Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Anwälte werden versuchen die Haftdauer in eine Bewährungsstrafe umzusetzen."


    Bei Verurteilungen zu zehneinhalb bzw. dreizehn Jahren Haft wird in einer evntl. Revision sicher keine Bewährungsstrafe verhängt. Und was bitte soll an diesem Fall "politisch gewollt" sein, Jörg?
    Dass momentan (wohl ausser für kurdische Iraker, die Straftaten begangen haben) de facto ein Abschiebestopp für den Irak gilt, stimmt allerdings. Mir persönlich wäre es recht, wenn solche Typen oder auch erwiesenermaßene Gefährder zeitnah rückgeführt würden.

  3. 11.

    Politisch gewollt? Wwr wollte das? Kein Mensch will das. Aber wo Menschen sind, gibt es auch Ungeheuer. Wie man leidvoll in unserer Geschichte erkennen kann.

  4. 10.

    Wieso fehlen die Worte, bei haus- und selbstgemachten Problemen ? Die warnenden Stimmen wurden jahrelang ignoriert, weil nicht sein darf, was nicht sein soll und jetzt folgt der Katzenjammer !

  5. 9.

    Ich wünsch den Frauen inneren Frieden und Stärke wieder auf zu stehen in das Leben das sie wollen!

  6. 8.

    Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Anwälte werden versuchen die Haftdauer in eine Bewährungsstrafe umzusetzen. Weiterhin werden diese Herrschaften nicht abgeschoben. Selbst wenn nach Jahren eine Abschiebung erfolgt, steht der Rückweg offen. Aus Afghanistan kamen zuvor Abgeschobene wieder zurück.
    Dieser Fall ist nur die Spitze vom Eisberg und politisch gewollt.

  7. 7.

    Ich hoffe, dass die anderen im Knast wissen, was die getan haben.

  8. 6.

    Danke @Dieter K. für den Hinweis auf die Herkunft der Täter.
    Ich fühle mich um mein Recht auf Information betrogen, wenn die Herkunft unterschlagen wird.
    Auch, wenn es deutsche Täter sind, möchte ich das gerne wissen.

  9. 5.

    Und vor allem nicht wieder nach Deutschland. Mohammed T. und sei Komplize Wisam B. sind geflüchtigte aus dem Irak, die hier Schutz "suchten". Das ist der Dank!!

  10. 4.

    "Solche Leute dürften nie wieder in Freiheit kommen."

    Noch besser wäre allerdings ein Absitzen der Strafe in ihrem Herkunftsland.

  11. 3.

    Zu wenig, in beiden Fällen.
    Es fehlen mir die Worte

  12. 2.

    https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/kriminalitaet/6895774-4362932-frauen-entfuehrt-und-vergewaltigt-zehnei.html
    Die Gesetzgebung muss das Strafmaß erheblich verschärften. Solche Leute dürften nie wieder in Freiheit kommen.

  13. 1.

    Das gute Stück ab und er muss nicht einmal jahrelang durchgefüttert werden. Dem Komplitzen die gleiche Hilfe und für die "Jagd" benötigt er nur noch einen Jagdschein, den er aber nie bekommen wird, da vorbestraft.
    Ende gut und Klappe zu.

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