Unfall auf Radweg - Frau auf E-Scooter fährt Kind in Berlin-Spandau an

Mi 01.09.21 | 11:02 Uhr
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Symbolbild: Die Klosterstraße in Berlin Spandau. (Quelle: dpa/Schoening)
Bild: dpa/Schoening

Ein Fünfjähriger ist am Dienstag in Berlin-Spandau von einem E-Scooter angefahren und schwer verletzt worden. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, wollte der Junge gegen 17 Uhr zur Bushaltestelle in der Klosterstraße laufen, um einen Bus zu erreichen.

Beim Queren des Radweges erfasste ihn die 21-jährige Rollerfahrerin, die das Kind nach eigenen Aussagen zu spät gesehen hatte und nicht mehr bremsen konnte. Beide stürzten.

Während sich die junge Frau eine Schürfwunde am Arm zuzog, die sie nicht weiter behandeln lassen wollte, wurde der Fünfjährige in Begleitung seines Vaters mit einer Platzwunde am Kopf zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. In die Ermittlungen wurde das Fachkommissariat für Verkehrsdelikte der Polizei eingeschaltet.

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39 Kommentare

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  1. 39.

    Und bis dahin muss jeder auf Grund der von Ihnen aufgezählten Punkte gemäß allgemeingültigen StVO mit angepasster Geschwindigkeit fahren, auch wenn dass für Menschen wie Sie einem Fahrverbot gleich käme.

  2. 38.

    zunächst mal, in dem kommentar da steht gar nicht "die". und es ist keine gestörte wahrnehmung, sondern etwas das jeder halbwegs wache mensch täglich beobachten kann. erfahrungen, die fast jeder täglich immer wieder machen muss. leider! vorurteile entstehen doch nicht einfach so.
    und ja, man kann als radfahrer auch mal warten, absteigen oder ein stück schieben. das tut wirklich nicht weh.

    hat nun nicht wirklich viel mit diesem vorfall zu tun, aber hier ist ja nun wieder so eine debatte entstanden. weil ein radfahrer gleich auf sämtliche kritische kommentare anspringen musste. ;-)

  3. 37.

    Okay, hab gerade nachgeschaut, E-Roller sind inzwischen auf Radwegen doch erlaubt. Dann ist das Argument natürlich hinfällig. Nichts desto trotz haben an einer Haltestelle die Fußgänger Vorrang, auch wenn das dem bekennenden Zweiradmechaniker hier erwartbar nicht gefällt. Das einem "Fahrverbot" gleichzusetzen, zeugt nur von der eigenen Einstellung anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Da kommt dann auch keine sachliche Diskussion zustande. Sei es drum.

  4. 36.

    Das ist zwar korrekt, aber eben Krümelkackerei. Ich zähle das zu Kennzeichen dazu, da Sie ohne die Plakette nicht im öffentlichen Raum fahren dürfen. Deswegen Unwissenheit zu unterstellen ist, sag ich mal, eigen, aber wenn man sonst keine Argumente hat. Das Fahren solcher Fahrzeuge auf dem Radweg ist trotzdem unzulässig. Schönen Abend!

  5. 35.

    Sie halten es ernsthaft über einen sächlichen Einwand, dass das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit nicht von Radfahrer verlangt werden kann, weil das einem Verkehrsverbot gleich käme, obwohl das auch die Geschwindigkeit ist, die die vielfach nur nach StVO fahren führen.

    Und wider trumpen Sie. Schließlich ist das nur einer Ihrer Widersprüche, weil Sie die Quelle Ihrer Behauptungen nicht richtig gelesen haben.

  6. 34.

    Zurück zu einer sachlichen, konstruktiven Diskussion.

    "Der aktuelle Plan sieht so: Die Straße wird leicht verschwenkt. Die Bushaltestelle wird barrierefrei für Kinderwagen und Rollis ausgebaut. Dabei wird der Gehweg um knapp einen Meter verbreitert. Dafür wird der zugepflasterte Mittelstreifen zwischen den Autospuren verkleinert, damit die vorhandenen drei Fahrstreifen erhalten bleiben und für den Radverkehr mehr Platz geschaffen wird. Der Radweg wird eine Breite von 1,6 Metern (bislang 1,0) bekommen.“"

    Somit hat jeder Anwohner und der nachweisen kann, dass er dort diesen Weg regelmäßig (!) nutzen muß, so z.B. als Arbeitsweg, das Recht zur Klage die Radwegebenutzungspflicht aufheben zu lassen.

    https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html

  7. 33.

    "Sie verwickeln sich ständig in Widersprüche und zeigen erneute Ihren Unwillen, sich an die auf für Sie geltenden Verkehrsregeln zu halten oder auch nur Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. " Blödsinn!

    Da sie weiter unsachlich antworten und nicht bereit sind zu diskutieren beende ich hiermit den Versuch einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihnen. Sie sind dazu nicht willens oder nicht in der Lage.

    Und was die Fake News angeht, darin sind sie Spezialist, ich erinnere da an ihre Angaben zum Berliner Bankenskandal.

  8. 32.

    Sie verwickeln sich ständig in Widersprüche und zeigen erneute Ihren Unwillen, sich an die auf für Sie geltenden Verkehrsregeln zu halten oder auch nur Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Das zeigte sich ja schon daran, dass es ja null durch Radfahrer getötete Fußgänger in 2020 angegeben habe. Der Radfahrer hatte sich schließlich noch versucht zu entschuldigen.

  9. 31.

    "Wie wäre es denn einfach ,mit angepasster Geschwindigkeit fahren.?" Ich halte ihnen ihre offenkundige Ortunkenntnis zugute. Jeder der sich selbst ein Bild machen will: Klosterstraße 6/7 13581 Als ich das letzte Mal dort vorbeifuhr war dieser kriminelle Pseudoradweg immer noch benutzungspflichtig!

    Die Busse kommen dort im Minutentakt an, man könnte also höchstens absteigen und schieben. Das käme aber einem Fahrverbot gleich. Das ist aber genau so wenig durchsetzbar wie ein Fahrverbot für KfZ an dieser Stelle.

    Die Klosterstraße ist ein Nadelöhr.

    "Rathaus, BVG und Fahrradexperten sehen das Problem, fürchten aber ein Nadelöhr für die BVG-Busse, die im massiven Rückstau festhängen würden (54.000 Autos am Tag)."

  10. 30.

    "Dann könnte man dort ja Ihrer Meinung nach konsequenterweise die temporäre Freigabe für den Radverkehr aufheben."

    Sie sind an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert, wenn sie unsachlich mit Unterstellungen agieren.

    "Die gehört dabei nämlich zum übergeordneten Straßennetz mit Hauptverantwortung bei der SenUVK. "

    Dem widerspricht aber der Artikel im TS und Bewig selbst: "Zudem sind die Baupläne für 2021 bereits konkret. „Zunächst bauen die Wasserbetriebe, dann wir“, sagte mir jetzt Verkehrsstadtrat Frank Bewig, CDU. "

  11. 29.

    Bauliche Veränderungen sind in der Klosterstraße in der Tat nicht so einfach, auch wenn nach Ihrem Link dort etwas passieren soll. Die gehört dabei nämlich zum übergeordneten Straßennetz mit Hauptverantwortung bei der SenUVK.

  12. 28.

    Wie wäre es denn einfach ,mit angepasster Geschwindigkeit fahren.?

  13. 27.

    Verzeihung aber ihr Mangel an Wissen ist erschreckend. E-Scooter/Roller haben keine Kennzeichenpflicht. Das ist eine Versicherungsplakette.

    Und da die Dinger offiziell als Spielzeug gelten kann das halt jeder benutzen.
    Nehmen wir doch mal das Waffenrecht für ein Beispiel: Armbrüste sind teilweise nicht frei verkäuflich, Bögen schon und auch Bögen können tödlich sein. Sie erwarten doch nicht, bei dieser Qualität von Politikern, logische Entscheidungen was diese Roller angeht, oder?

  14. 26.

    Es ist mal wieder Zeit darauf hin zuweisen das Roller in meinen Augen Spielzeug sind und gar nicht in den öffentlichen Raum gehören. Meistens werden Sie so und so nicht vorschriftsmäßig benutzt, Fahrer zu Jung, oder mehr wie Person ...., daher weg damit

  15. 25.

    Es gibt auch verkehrsberuhigte Bereiche, in denen man nur "Schritt" fahren darf oder um die Ecke zu bestimmten Uhrzeiten die Fußgängerzone mit gleicher max. Geschwindigkeit. Dann könnte man dort ja Ihrer Meinung nach konsequenterweise die temporäre Freigabe für den Radverkehr aufheben.

  16. 24.

    "Durch regelmäßige Kontrollen dafür sorgen, dass E-Scooter ausschließlich auf der Straße fahren, wo sie als kennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge auch hingehören. "

    "E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. "

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

  17. 23.

    Sie sind wie immer, weil sie hier nur gegen andere Diskutanten ätzen wollen, falsch informiert.

    "E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. "

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

    "Jede andere Lösung/Radwegführung gefährdet Fußgänger stärker, weil sie dann mindestens den Radweg (der dann Vorrang hätte) überqueren müssen."

    Machen sie das absichtlich oder lesen sie die Kommentare, die sie "kommentieren" überhaupt?

    "Der benutzungspflichtige "Radweg" ist kriminell angelegt, deshalb ist dort die Benutzungspflicht aufzuheben. "

    D.h. die Fußgänger bekommen mehr Platz, weil sich Radfahrer, E-Scooter und Busse ein Spur teilen müssen, ich habe aber noch einen anderen Weg aufgezeigt.

    Die Klosterstraße ist dort dreispurig, es wäre also ein Leichtes eine Spur für Radfahrende und Scooter abzuzweigen.

  18. 22.

    Sie können die Regeln noch um eine dritte ergänzen:
    - Durch regelmäßige Kontrollen dafür sorgen, dass E-Scooter ausschließlich auf der Straße fahren, wo sie als kennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge auch hingehören. Es wird ja auch nicht akzeptiert, dass Mofas oder Mopeds den Radweg benutzen, nur weil sie sich da sicherer fühlen und/oder schneller vorankommen.

  19. 21.

    Das habe ich doch geschrieben! Aber das käme ein Fahrverbot an dieser Stelle gleich! Ein Umfahren dieser Gefahrenstelle ist unmöglich. Oder sie geraten trotz kilometerlangen Umweg in ähnliche Situationen.

    Oder sie machen es wie ich und benutzen (regelwidrig) die Busspur, das ist aber nur etwas für Hartgesottene. Ich fahre bis zur Kreuzung Seeburger in der Mitte der Busspur, um nicht ggen den Bordstein gequetscht zu werden. Vor dem berühmten Eiscafe ist die Situation, trotz breiten Fußwegs, noch chaotischer und da sind es die Fußgänger die sich verkehrswidrig und ohne Rücksicht verhalten.

    Menschen, egal mit dem Rad oder zu Fuß verhalten sich so. In Gedanken, abgelenkt etc. Und deswegen müssen dort bauliche Veränderungen her, die das BA seit Jahrzehnten (!!!) verhindert!

  20. 20.

    Hier geht es aber nicht um Radfahrer sondern um eine E-Roller-Fahrerin, die auf dem Radweg schlicht nichts zu suchen hat. Motorisierte Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht gehören auf die Straße.

    Davon ab ist es unerheblich, ob Radfahrer an Haltestellen ausgebremst werden, sie haben eine Wartepflicht, genau so wie sämtliche Fahrzeuge an Straßenbahnhaltestellen auch. Jede andere Lösung/Radwegführung gefährdet Fußgänger stärker, weil sie dann mindestens den Radweg (der dann Vorrang hätte) überqueren müssen. Das kann man machen, muss aber je nach Situation vor Ort und zu erwartendem Radverkehr genau geprüft und abgewogen werden. Auch Radfahrer haben kein Recht auf störungsfreie Fahrt durch die Stadt.

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