Wohnheim für Behinderte -
Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Babelsberger Behinderteneinrichtung Ende April beginnt am 26. Oktober der Prozess gegen die 52-jährige tatverdächtige Pflegerin. Das teilte das Landgericht Potsdam am Dienstag auf seiner Webseite mit. Die Angeklagte soll allerdings vermindert schuldfähig sein.
Anklage wegen Mordes in vier Fällen
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang September Anklage gegen die Frau erhoben. Ihr werden Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Die ehemalige Mitarbeiterin des Oberlinhauses ist laut Anklage hinreichend verdächtig, am 28. April fünf schutzlose Bewohner der Einrichtung in Tötungsabsicht angegriffen zu haben. Ihr wird zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht habe. Im Anschluss daran habe sie eine weitere Bewohnerin mit einem Messer angegriffen - die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt.
Unterbringung in psychiatrischer Klinik
Die 51-Jährige wurde noch Ende April in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen. Die Haftrichterin habe die einstweilige Unterbringung der Bediensteten des Wohnheims im Maßregelvollzug angeordnet, sagte damals der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Die Richterin habe dringende Gründe für eine eingeschränkte oder vollständige Schuldunfähigkeit der Beschuldigten erkannt.
Die Staatsanwaltschaft folgte der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen, die Pflegekraft habe die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Für den Prozess sind bis Anfang Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.