Strengere Regeln ab Dienstag - Welche Verkehrsverstöße nun teurer werden

Punkte fürs Falschparken und doppelt so hohe Strafen für Raser: Ab Dienstag gilt der strengere Bußgeldkatalog in ganz Deutschland. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer sollen durch die neuen Regeln besser geschützt werden. Ein Überblick.
Falschparken
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, riskieren laut des neuen Bußgeldkatalogs ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer sein Auto unerlaubt auf Fahrradwegen, Fußwegen, Busspuren, an Bushaltestellen oder in zweiter Reihe abstellt, kann mit bis zu 100 Euro Bußgeld belangt werden.
Auch das unberechtigte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen wird teurer, das Bußgeld steigt von 35 auf 55 Euro. Soviel kostet nun auch das illegale Nutzen von Parkplätzen für Elektro- oder Carsharingfahrzeuge. Und wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder durch seine Parkposition ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Neu ist auch: Bei schwereren Verstößen werden auch Punkte in Flensburg eingetragen. Zum Beispiel dann, wenn man durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Wer sein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag.
Tempoverstöße
Im Schnitt werden die Bußgelder hier doppelt so hoch. Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen, wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro (statt 35 Euro). Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro. Innerorts bedeutet: auch auf der Berliner Stadtautobahn.
Außerorts werden die Bußgelder bei Überschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen. Bislang sind es 20 und 10 Euro.
Fahren auf dem Gehweg
Auch das Bußgeld für das Nutzen von Rädern und E-Scootern auf Gehwegen steigt: Von zehn auf mindestens 55 Euro. Und wer beispielsweise durch Radfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss dafür mit bis zu 110 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Abstand zu Radfahrenden und "Dooring"
Bisher stand in der Straßenverkehrsordnung, dass man beim Überholen von Fahrradfahrerinnen und -fahrern einen "ausreichenden Abstand" einhalten muss. Nun wurde das konkretisiert: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter.
Auch das sogenannte "Dooring" wird strenger geahndet: Wer gedankenlos die Autotür öffnet und so einen herannahenden Fahrradfahrer gefährdet, muss dafür 40 statt bislang 20 Euro Bußgeld zahlen.
Rechtsabbiegen
Wer mit seinem Fahrzeug ohne Schulterblick abbiegt und damit Radfahrer oder Fußgänger gefährdet, kann mit 140 Euro in Verbindung mit einem einmonatigen Fahrverbot belangt werden.
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen bei Kontrollen mindestens 70 Euro Bußgeld zahlen.
Profilierungsfahrten
Für Auto-Poser wird die Angeberei künftig teurer – unabhängig vom Rasen: Wer mit seinem Auto absichtlich und unnötig Lärm und damit verbunden Abgase verursacht, mit unnützem Hin- und Herfahren andere belästigt, muss statt bis zu 20 Euro ab Dienstag bis zu 100 Euro zahlen.
Rettungsgassen
Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst nutzt, um schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen.
Wer kontrolliert das?
Sicher ist: Es gibt kein zusätzliches Personal, um die höheren Bußgelder durchzusetzen. Der Berliner Senatsverwaltung für Inneres zufolge bearbeitete allein die Polizei 2020 mehr als 473.000 Anzeigen im ruhenden Verkehr, nur wegen Parkverstößen. Hinzu kamen etwa 1,9 Millionen Anzeigen der Ordnungsämter.
Die Polizei muss gesetzlich immer nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip vorgehen, das heißt, den im Zweifelsfall schwereren Verstoß zu verfolgen. Durch die ab Dienstag geltenden höheren Strafen, ist sie von Gesetzeswegen nun gefordert, schneller einzugreifen.
Die Berliner Ordnungsämter wollen bereits in der kommenden Woche ab dem 15. November in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion verstärkt kontrollieren. Vorgehen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders gegen Parken auf Gehwegen, Radwegen, Busspuren, in zweiter Reihe sowie Radfahren auf dem Bürgersteig. Das teilten die Bezirksämter am Montag mit.
Wie kam es zu den Änderungen?
Seit den 1980er-Jahren war das Verwarngeld für Falschparken auf Rad- und Gehwegen nicht mehr erhöht worden. Eigentlich sollte der neue Bußgeldkatalog bereits im April 2020 umgesetzt werden. Doch die erste Version der Novelle musste wegen eines Formfehlers zurückgezogen werden. Bei der folgenden Überarbeitung wurden die Regelungen zu den Fahrverboten bei zu schnellem Fahren wieder entschärft - das kritisierten besonders Interessenverbände von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden.
Sendung: Inforadio, 09.11.21, 6 Uhr
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