Vor Seniorenheim - Autofahrer überrollt 80-Jährige mehrfach auf Gehweg

Do 02.12.21 | 11:22 Uhr
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Ein Rettungswagen der Feuerwehr fährt mit Blaulicht auf der Prenzlauer Allee, parallel verlaufen die Schienen der Straßenbahn. (Quelle: dpa/Sonja Wurtscheid)
Bild: dpa/Sonja Wurtscheid

Ein 57-jähriger Autofahrer hat am späten Mittwochnachmittag auf einem Gehweg vor einem Seniorenheim eine 80-jährige Fußgängerin gleich mehrfach überfahren.

Nach Polizeiangaben war der Mann ersten Erkenntnissen nach um 17:35 Uhr verbotswidrig auf dem Gehweg der Zühlsdorfer Straße in Marzahn gefahren als er die dort laufende Seniorin beim Rückwärtsfahren erfasste und überrollte.

Noch mit dem Wagen auf der überfahrenen Frau stehend soll er dann angehalten, anschließend nochmals nach vorne gefahren und sie dadurch erneut überfahren haben.

Herbeigeeilte Passanten leisteten der Schwerverletzten dann erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte. Die 80-Jährige wurde mit schweren Bein- und Rumpfverletzungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der 57-jährige Fahrer und seine Beifahrerin standen, so die Polizei, unter Schock und sind noch vor Ort ambulant behandelt worden.

Die Polizei hat Ermittlungen gegen den Fahrer eingeleitet und sein Fahrzeug sichergestellt.

Sendung: Radio 88.8, 02.12.2021, 10:32 Uhr

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Zitat: "Und den Anwalt wird sie nicht mehr brauchen....überleg doch mal was so ein RTW wiegt...."

    Ohje, das tut ja beim lesen weh . . . Der Rettungswagen hat die Frau nicht überfahren, sondern ins Krankenhaus transportiert, Frau Herrmann.

  2. 12.

    Woher wissen Sie das es Vorsatz war?
    Einen Gehweg befährt/überfährt ein Kfz. meistens bei der Ausfahrt eines Grundstücks, von daher sollten Sie ein klein wenig vorsichtiger mit ihren Unterstellungen sein.
    Sie waren nicht dabei, ich auch nicht, also lassen wir die Sache Gerichte klären.
    Ich tippe mal auf fahrlässig bis grob fahrlässig, doch Vorsatz ist etwas anderes und danach hat man auch keinen Schock und muss behandelt werden.

  3. 11.

    Das verbotswidrige Befahren ist allein schon grob fahrlässig, wer dann noch Menschen umfährt hat auch auf der Straße nichts zu suchen, da die charakterliche Eingung zum Führen eines KfZ fehlt.

  4. 10.

    Auf dem Gehweg - vermutlich langsam und nicht mit 50 km/h zu fahren - ist sicher verbotswidrig, eventuell fahrlässig, wahrscheinlich nicht GROB fahrlässig und bis zum Beweis des Gegenteils NICHT vorsätzlich...
    Also genau das, wofür die HaftPFLICHTversicherung abgeschlossen wird...

  5. 9.

    Das Überfahren des Gehweges tangiert mich persönlich wenig, aber nicht den Verstand auzubringen die Dame nicht herauszuziehen, sondern nochmal zu überfahren....ich fasse es nicht!
    Und den Anwalt wird sie nicht mehr brauchen....überleg doch mal was so ein RTW wiegt....

  6. 8.

    Mag sein, aber die Versicherung zahlt auch nicht von sich aus, gleich gar keine Rente oder erforderliche Investitionen. Leider geht da ohne Anwalt nichts. Zudem dürfte die Versicherung hier wegen Vorsatz durchaus Regress gegen den Fahrer nehmen und das ist auch richtig so. Auf Fußwegen haben Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme von Rollstühlen und Spielzeugen nichts zu suchen. Da gerät man nicht mal eben aus Versehen hin. Solche Rücksichtslosigkeit muss spürbare Folgen haben.

  7. 7.

    "Genau für diese Fälle ist die HaftPFLICHTversicherung da, so der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt würde."

    "Nach Polizeiangaben war der Mann ersten Erkenntnissen nach um 17:35 Uhr verbotswidrig auf dem Gehweg der Zühlsdorfer Straße in Marzahn gefahren als er die dort laufende Seniorin beim Rückwärtsfahren erfasste und überrollte."

    Finde den Fehler! Auch hier ist inzwischen das Befahren des Gehweg um anschließend illegal auf selbigen zu parken völlig "normal". OA oder Polizeikontrollen Fehlanzeige.

  8. 6.

    Genau für diese Fälle ist die HaftPFLICHTversicherung da, so der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt würde.

  9. 5.

    Ja, gute Besserung und eine möglichst schnelle Genesung! Leider wird hier auch überall auf den Gehwegen und inzwischen sogar in den Grünanlagen ("ist eine Demo") Auto gefahren.
    Vor Schule und Kindergarten aber auch Moschee und Kirche, Bäcker, Apotheke, Späti, egal wo - eine passende "Begründung" für das gefährdende Verhalten gibt's fast immer.
    Nur mal schnell .... Verkehrskontrollen finden weiterhin leider selten statt.

  10. 4.

    Nein, denn das ist das gute Recht der Geschädigten aus § 823 BGB gegen den Schädiger, der nicht nur strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Das sind u. a. Schmerzensgeld, ggf. eine lebenslange Rente zum Ausgleich des Körperschadens bei bleibenden Einschränkungen, ggf. Wohnungsumbau und Reha- sowie Behandlungskosten, die sich die Krankenkasse vom Unfallverursacher wiederholen wird. Wirklich gute Genesung, wünsche ich.

  11. 3.

    Ich wünsche der Frau gute Besserung und dass sie wieder gesund wird.
    Das mit dem Anwalt finde ich ehrlich gesagt, total nebensächlich, wenn man schwer verletzt ist. Aber das scheint auch sein ein Gesellschaftsphänomen zu sein.

  12. 2.

    Dann kommen sie gern mal in meinen Bezirk in den Süden von Berlin. Die dicken Autos meinen ihnen gehört die Welt und es gibt keine Regeln. Da wird über rot gefahren wenn Kinder die grüne Ampel passieren, man rast über den Zebrastreifen weil Bremsen Zeit kostet und man parkt mit allen vier Rädern vor der Apotheke weil man nur kurz was holen muss und die Fußgänger dürfen dann auf dem Autostreifen laufen. Eine verkehrte Welt inzwischen…

  13. 1.

    Auf einem Gehweg wird weder gefahren noch geparkt.
    Ich empfehle also lebenslangen Führerscheinentzug, wenn nicht einmal die einfachsten Grundregeln der StVO verstanden werden. Der angefahrenen Dame wünsche ich gute Besserung und einen guten Zivilrechtsanwalt.

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