Taser in Berlin und Brandenburg - Polizisten setzen vermehrt Elektroschock-Pistolen ein

Mo 27.12.21 | 17:01 Uhr
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Ein Polizeibeamter zeigt in Berlin bei einem Pressetermin die Handhabung einer Elektroimpulswaffe (Taser). (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Die Zahl der Polizeieinsätze mit Elektroschock-Pistolen, sogenannten Tasern, hat in Berlin 2021 zugenommen. Bis kurz vor Jahresende setzten Polizisten in Berlin acht Mal einen Taser ein, wie auf Anfrage mitgeteilt wurde. Mehrmals wurden Taser auf aggressive Verdächtige mit Messern gerichtet.

Von Februar 2017 bis 2019 gab es laut früheren Mitteilungen des Senats nur vier Einsätze mit den Geräten - vor allem wegen versuchter Selbsttötungen, die so verhindert wurden. In einer ganzen Reihe weiterer Fälle bis ins Jahr 2021 drohten Polizeibeamte lediglich mit dem Einsatz des Tasers.

Die Polizei in Brandenburg nutzte in diesem Jahr bisher in 18 Fällen einen Elektroschocker, wie das Innenministerium mitteilte. Dort testet die Polizei Taser erst seit diesem Frühjahr.

Taser in Berlin nur in äußersten Notfällen erlaubt

Noch bis Ende des Jahres werden die Elektroschock-Waffen in Berlin im Rahmen eines Probelaufs getestet. In dem zunächst ab 2017 für drei Jahre angelegten Testlauf hatten anfangs 20 Taser für Polizisten und Polizistinnen aus Kreuzberg und Mitte zur Verfügung gestanden. Der Probelauf wurde 2020 ausgeweitet und bis Ende 2021 verlängert.

In Berlin sind die Elektroschock-Pistolen einer Schusswaffe gleichgesetzt und nur in äußersten Notfällen erlaubt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine Erlaubnis auch für weitere Fälle.

Die Waffen verschießen kleine Pfeile, die an dünnen Drähten hängen, einige Meter weit. Wenn die Pfeile einen Menschen treffen, schießt Strom durch die Drähte und lähmt das Opfer sekundenlang. Taser sind umstritten, weil es in den USA Fälle gegeben haben soll, in denen Menschen mit einem Herzfehler nach einem solchen Elektroschock starben.

Brandenburger Polizei verfügt über 27 Taser

In Brandenburg hätten die Beamten bisher positive Erfahrungen gemacht. "Es ist ein sehr gutes Einsatzmittel, gerade weil es die Distanz überwindet zwischen dem Schlagstock und der Schusswaffe", sagte Sprecher Mario Heinemann vom Polizeipräsidium Brandenburg. Der Probelauf mit Tasern ist am 1. März in der Polizeiinspektion Elbe-Elster und am 1. Juni in der Dritten Hundertschaft der Bereitschaftspolizei in Cottbus gestartet. Zunächst wurden nach Polizeiangaben 27 Geräte angeschafft.

Ob weitere Taser angeschafft werden, entscheidet das Brandenburger Innenministerium nach Abschluss des Probelaufs und einer anschließenden Auswertung. Der Elektroschocker, der optisch einer Pistole ähnelt, kann einen Menschen mehrere Sekunden lang über einen Stromimpuls handlungsunfähig machen. So sollen Polizisten angreifende Personen auf Distanz halten können - ohne das Risiko, sie tödlich zu verletzten.

Sendung: Inforadio, 27.12.2021, 15 Uhr

20 Kommentare

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  1. 20.

    Also, die Erklärung war zwar "schnodderig und kurz" da haben sie Recht, aber nicht überzeugend.
    Ich möchte das begründen und damit auch alle anderen Kommentare, auch die "sinnfreien".

    Als wir die ersten Pfeffersprühgeräte bekamen wurden wir schriftlich darüber belehrt, dass die Übergabe im Rahmen einer Ausnahmeregelung bekamen, da der Stoff in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen ist. Grundlage bildeten medizinische Untersuchungen. Das zweite Argument war die defakto Unwirksamkeit der von ihnen benannten anderen Stoffe. Ob und unter welchen Bedingungen es eingesetzt werden kann ist meines Wissens immer noch nicht klar geregelt.

    Privatpersonen benötigen zum Führen (der Begriff ist bekannt?) m. E. einen kleinen Waffenschein. Der Einsatz gegen Menschen KANN zu einer Anzeige führen.
    Jetzt sind die Karten neu gemischt und verteilt
    16:25/19:45

  2. 19.

    Kleiner Nachtrag noch. In über 40 Jahren in diesem Beruf - und der fand nicht am Schreibtisch statt - hatte ich nie Probleme mit Epileptikern oder Implantatträgern, auch wissentlich Herzkranke gehören nicht gerade zum aggressiven Potential dieser Gesellschaft - was für chronisch Kranke eigentlich schon fast grundsätzlich gilt.

  3. 18.

    Reine Drogenkonsumenten waren nie DAS Problem. Die Leute sind in der Regel "händelbar" - auch ohne immensen körperlichen Einsatz - meist reichte quatschen. Bei dem Klientel, das mit Schmerz- und Aufputschmittel schonmal "vorglüht", und das werden leider immer mehr, ist der Taser weit vor dem Gebrauch der Schußwaffe das Mittel der Wahl. Neben der gesteigerten Grundaggressivität kommt bei diesen Menschen noch eine meist recht ordentliche körperliche Konsitution dazu. Das dann gepaart mit Schmerzdämpfern und "Hallo-Wach-Pillen" ist eine extrem gefährliche Mischung. Die sind völlig schmerzunempfindlich und im Falle eines nicht tödlichen Schußwaffengebrauches, verzeihen Sie die harte Formulierung, ist die Zeit bis zum Einsetzen eines möglichen Schockzustandes nicht kalkulierbar. Hier sind weiterhin Menschenleben in Gefahr. Der Taser setzt da an, wo diese Leute eben keinen Einfluss drauf nehmen können.

  4. 17.

    Ralf, Ihre Frage ist nicht weniger provokant aber ebenso sinnfrei.

  5. 16.

    @Nachdenker:
    "Ein wirklich herzkranker Mensch hat wohl andere Probleme als sich mit der Polizei anzulegen. "
    So, wie der ein Fußballer, der mitten auf dem Feld zusammenbricht und der vorher gar nichts wusste von seiner Herzkrankheit.
    Ich selber habe zwei suboptimal funktionierende Herzklappen, wovon ich im normalen Alltags absolut nichts merke.
    Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie was am Herzen haben.

    Ich finde die Taser gruselig. Zudem frage ich mich, wie das mit den feinen Drähten funktioniert. Reißen die dann? Und wird der Sekundenstarre dann durch den Stromschlag ausgelöst oder braucht es die "Verbindung" um das aufrecht zu erhalten.
    Und: was ist mit anderen Personen, die mit den Drähten in Berührung kommen?

  6. 15.

    Ich hoffe nur das es nicht zu Todesfällen bei der Anwendung kommt. Nicht jeder Mensch verträgt eine solche Anwendung.

  7. 14.

    Genau das oben Erwähnte ist das Problem. Die Haftungsfrage bei Menschen, die herzkrank sind oder einen Schrittmacher/ Defi implantiert haben. Sehe daher Taser absolut kritisch. Auch für Epilepsiepatienten oder für Leute unter Drogeneinfluss vermutlich nicht ungefährlich.

  8. 13.

    Aber sonst gehts noch gut? Der Ballermann darf, schon vom Gefährdungspotential für Unbeteiligte her, nur die Ultima Ratio sein. Der Kollege steht unter Stress, trifft Weichteile - da geht auch die aktuelle Muni locker durch. Er schießt 'ne Fahrkarte, gibt 'n Abpraller u.v.m. Ich möchte dann nicht in der Haut des Kollegen oder des Unbeteiligten stecken. Aber natürlich, harte Hunde wie sie sehen die Notwendigkeit natürlich nicht.
    Angesichts der Tatsache, das jeder nicht abgegebene Schuss ein guter Schuss ist, hat so eine NLW schon seine Berechtigung.

  9. 12.

    „Wer sich ernsthaft mit der Polizei anlegt, so dass ein Taser Einsatz nötig wird, kann mMn auch mit einer scharfen Schusswaffe gestoppt werden.“

    Sorry, aber das ist leider wirklich nicht besonders clever. Leute, die derart mit der Polizei in Konflikt geraten, befinden sich nicht selten in psychischen Ausnahmesituationen, zum Teil sind sie sogar psychisch Erkrankt. Wollen Sie diese Menschen deshalb allen Ernstes gleich erschießen? Und jemanden, der sich selbst oder Andere beispielsweise mit einem Messer zu verletzen droht, können Sie auch nur vielleicht durch einen Schuss ins Bein davon abhalten; sicher ist das keineswegs. Ein Taser, der die Person direkt bewegungsunfähig macht, scheint mir da doch die wesentlich effektivere Variante.

  10. 11.

    „Unsere Einsatzkräfte haben es ohnehin schwer genug und sind einer Fülle von Anfeindungen ausgesetzt. Da sollte man ihnen zumindest die bestmögliche Ausrüstung zubilligen.“

    Zumal ein Taser ja nun in der Regel auch noch einen besonders „kundenfreundlichen“ Teil der Ausrüstung darstellt.

  11. 10.

    Eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Das ist ein Verfassungsgrundsatz.

  12. 9.

    Wozu Geld für Taser ausgeben, Schusswaffen sind vorhanden. Wer sich ernsthaft mit der Polizei anlegt, so dass ein Taser Einsatz nötig wird, kann mMn auch mit einer scharfen Schusswaffe gestoppt werden.

  13. 8.

    Allenfalls wäre dies bei Kenntnis oder kennen müssen fahrlässige Tötung, doch zumeist gerechtfertigt, da die Einsatzkraft ja in einer polizeilichen Lage handelt, die den Einsatz dieses Mittels erforderlich macht. Unsere Einsatzkräfte haben es ohnehin schwer genug und sind einer Fülle von Anfeindungen ausgesetzt. Da sollte man ihnen zumindest die bestmögliche Ausrüstung zubilligen.

  14. 7.

    „Die Polizei hat angeblich eine Ausnahmeregel. Warum, weshalb, wieso?“

    Stellen Sie sich eigentlich auch die Frage, weshalb die Polizei das Recht hat, scharfe Waffen zu benutzen?

  15. 6.

    Weil CS und CN Gas, als bisher benutzte "Reizstoffe", seit 1997 unter die Chemiewaffenkonvention fallen, das Waffenrecht den Begriff Pfefferspray so nicht kennt und somit im Rahmen der Notwehr / Nothilfe auch gegen Menschen eingesetzt werden kann - von jedem übrigens. Bei einer Demo werden sie ja auch nicht nach dem Waffenrecht verknackt, wenn sie so'n Zeug als Privatmensch mitführen. Hier gibt es nach dem Versammlungsrecht was hinter die Ohren. Gilt auch für Konzerte, öffentl. Partys etc. Bespassen sie damit ihren Nachbarn steht die gefährliche Körperverletzung im Raum. Der Einsatz des Pfeffersprays unterliegt bei der Polizei dagegen klaren gesetzlichen Richtlinien. Tickt "Schutzmann Schlampig" dabei aus, hat er genauso wie Otto Normalo die "A-Karte". Zugegeben hier wirds auch aus Sicht eines Ehemaligen schon "leicht komisch" mit dem "gleichen Recht für alle". Hoffe, die kurze, leicht schnoddrige, Erklärung war ok.

  16. 5.

    Das denke ich auch. Ein wirklich herzkranker Mensch hat wohl andere Probleme als sich mit der Polizei anzulegen.
    Man muß ja auch mal sagen das der Teaser einen Herzkranken besser überleben lässt als den Einsatz der Schusswaffe wie es z. B. in den USA der Fall wäre

  17. 4.

    So sehe ich das auch... Sorry, soll ein Polizist vorher fragen, ob ein Angreifer herzkrank ist? Es geht wohl in so einem Fall Gefahr für Leib und Leben abzuwenden! Wer herzkrank ist und andere bedrohen kann... den Rest der Antwort spare ich mir...

  18. 3.

    Sie stellen eine provokante aber interessante Frage. Im Beitrag wurde erwähnt, dass er Berlin auch bei Suizidlagen zum Einsatz kam. Im Extremfall würde ein schwer herzkranker Suizidverdächtiger durch den Taser sein Ziel erreichen.
    Gegenfrage: was ist mit Pfefferspray, dass in Deutschland nur eine Zulassung zur Abwehr von Tierangriffen hat, weil es lt. den Zulassungsbehörden für den Einsatz gegen Menschen NICHT angewendet werden darf? Die Polizei hat angeblich eine Ausnahmeregel. Warum, weshalb, wieso?

  19. 2.

    Wenn man Polizisten oder andere Bürger angreift muss man auch mit allen Konsequenzen rechnen. Da interessiert nicht ob diese Person herzkrank war.

  20. 1.

    Werden Herzkranke getaisert, gilt das als Torschlag oder Mord ?

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