Nach MPK-Beschluss -
In Deutschland darf auch in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag eine entsprechende Verordnung. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Fällen. Um Krankenhauskapazitäten zu schonen, sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden werden. Das Verbot hatten zunächst die Länderchefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Dezember vereinbart.
Die Verordnung regelt nur das Verkaufsverbot, das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist davon nicht erfasst. Ein solches regeln aber Länder und Kommunen in Eigenregie für bestimmte Gebiete. Berlin hat für die Silvesternacht bereits den Alexanderplatz und den Steinmetzkiez an der Pallasstraße in Schöneberg zur Böller-Verbotszone erklärt. Vergangenes Jahr gab es insgesamt 56 Böllerverbotszonen.
Sendung: Inforadio, 17.12.21, 14:00 Uhr