Kritik an Tierschutz-Verordnung - Schutzhunde der Polizei werden in Berlin nun doch wieder eingesetzt

Nach der Einführung einer neuen bundesweiten Tierschutz-Verordnung zu Jahresbeginn, musste die Berliner Polizei fast 50 sogenannte Schutzhunde vorübergehend aus dem Dienst nehmen. Jetzt dürfen sie wieder eingesetzt werden.
Die Berliner Polizei setzt ihre sogenannten Schutzhunde wieder ein. Das teilte die zuständige Senatsverwaltung am Donnerstag mit. Da die zum 1. Januar geänderte Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes nur die Ausbildung, Erziehung und das Training betreffe, werden die 49 bereits ausgebildeten Schutzhunde des Landes "umgehend wieder eingesetzt", heißt es in der Mitteilung.
Damit interpretiert nun also auch Berlin den Text der bundesweiten Verordnung anders, als noch am Vortag. Die einzige Einschränkung, die für die Berliner Polizei bleibt: Sie darf die Schutzhunde vorerst nicht mehr in jeder Hinsicht trainieren.
Senat bezeichnet Schutzhunde als "unverzichtbar"
Die Entscheidung soll daher wohl nur eine Übergangslösung sein. Berlins Innensenatorin Iris Spranger forderte in der Senatsmitteilung zusätzlich, dass die neue bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung in Bezug auf die Ausbildung und das Training von Polizeihunden überarbeitet wird. Sie betonte, dass die neue Verordnung keine Auslegungssache sein dürfe.
Grund für die Verwirrungen um den Einsatz oder Nichteinsatz von Schutzhunden im Polizeidienst, ist eine Passage in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes. In der steht unter anderem: "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden." Genau solche Methoden sind aber bisher ein Teil der Ausbildung dieser Schutzhunde, zu denen 49 der insgesamt 130 Hunde in der Berliner Polizei gehören.
In der Mitteilung des Senats heißt es, dass derzeit geprüft werde, wie die Ausbildung der Schutzhunde im Rahmen der geltenden Rechtslage gestaltet werden könne. Außerdem wolle der Senat "Übergangsregelungen erlassen." Innensenatorin Spranger bezeichnet die Schutzhunde für die Berliner Polizei als "unverzichtbar" für die tägliche Arbeit "und damit zum Schutz der Bevölkerung". Sie fordere deshalb Klarheit darüber, wie die Ausbildung der Hunde auch in Zukunft möglich sei.
Polizei fordert Rechtsgrundlage, Tierschutzbund neue Ausbildung
Die Polizei-Gewerkschaft GdP hatte am Donnerstag ebenfalls gefordert, eine Rechtsgrundlage für den weiteren Einsatz von Schutzhunden zu schaffen. In einem offenen Brief schrieb die GdP, dass sie bereits im letzten Jahr - also vor der Einführung der neuen Tierschutz-Verordnung - um eine Ausnahmeregelung für Sicherheitsbehörden gebeten habe. Man sei "absolut offen für innovative Trainingsmethoden, in denen auf Schmerzen verzichtet werden kann", heißt es in dem Brief, aber auch, dass es diese aus Sicht der GdP aktuell nicht gebe. Die betreffenden Methoden seien notwendig, um die Tiere auf das Verhalten im Einsatz vorzubereiten.
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt unter den aktuellen Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung für die Ausbildung von Polizeihunden ab. "Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig", wird die Organisation von der dpa zitiert. Eine tierschutzkonforme Ausbildung sei laut dem Tierschutzbund möglich.
Niedersachsen bringt Gesetzesinitiative ein
Laut der Mitteilung des Berliner Senats soll das Land Niedersachsen bereits eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht haben, mit dem eine Ausnahme von dem Verbot im Rahmen der Diensthundeausbildung geregelt werden könnte. Berlin unterstütze diese Initiative, heißt es. Die neue Verordnung hatten die Bundesländer unterschiedlich interpretiert - Brandenburg beispielsweise blieb von vornherein beim Einsatz seiner Hunde.
Sendung: Inforadio, 06.01.2022, 18 Uhr