Haftstrafen gegen Hells Angels - Berliner Rockerprozess geht vorm BGH in die nächste Runde

Di 18.01.22 | 17:02 Uhr
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Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof. (Quelle: dpa/Uli Deck)
Bild: dpa/Uli Deck

Ein 26-Jähriger wurde in einem Berliner Wettbüro ermordet - mehrere Rocker der Hells Angels zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Da aber ein Teil der Strafe als verbüßt angerechnet werden soll, wurde Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Einer der bundesweit größten Prozesse gegen Rocker geht in die nächste Runde: Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat sich am Dienstag der in Leipzig ansässige Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befasst. Es geht um die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.

Rund fünf Jahre hatte der Prozess gegen zehn Rocker gedauert, am Ende verurteilte das Landgericht Berlin 2019 acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Rechtskräftig geworden ist davon bislang nur ein Urteil - das des Mannes, der umfassend ausgesagt hatte.

Der BGH überprüft das Berliner Urteil nun auf Rechtsfehler. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.

26-Jähriger im Wettbüro erschossen

Wegen der Größe des Verfahrens und der hohen Zahl an Beteiligten wird auch am Mittwoch im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandelt.

Bis heute sind im Internet Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu finden von dem tödlichen Anschlag am 10. Januar 2014. Zu sehen sind 13 teils vermummte Männer, sie marschieren in das Wettcafé in Reinickendorf. Der Mann an der Spitze feuert im Hinterzimmer mit einer Pistole ohne Vorwarnung auf das 26 Jahre alte Opfer. Getroffen von sechs Kugeln stirbt das Opfer noch im Café.

Der Anschlag soll die Rache für eine Schlägerei vor einer Diskothek 2013 mit einem verletzten Hells-Angels-Rocker gewesen sein. Zudem hätten die Rocker ihre Machtposition verdeutlichen wollen, hatte es von der Staatsanwaltschaft geheißen.

Am 4. November 2014 begann der Prozess in Berlin unter hohen Sicherheitsvorkehrungen, fünf Jahre später sprachen die Richter ihre Urteile. Das Landgericht Berlin verurteilte acht der Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Einen damals 35-Jährigen, der als Rockerchef der Hells Angels galt und die tödlichen Schüsse in Auftrag gegeben haben sollte, verurteilten sie dabei wegen Anstiftung zum Mord.

Revision richtet sich gegen Minderung der Haftstrafen

Die Freiheitsstrafen wurden um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht "staatliches Fehlverhalten" im Vorfeld der Tat nicht ausschließen konnte. Möglicherweise wusste die Polizei von dem Mordauftrag, schützte das spätere Opfer aber nicht. Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten wandten sich gegen ihre Verurteilung.

Einer der verurteilten Rocker ist unterdessen nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft wieder auf freiem Fuß, wie sein damaliger Verteidiger Steffen Tzschoppe berichtete. Der damals 32-Jährige war zwar auch wegen Mordes verurteilt worden, kam aber mit zwölf Jahren Haft davon, weil er nach Überzeugung des Gerichts bei der Aufklärung des Falls half. Er gilt seitdem bei den Hells Angels als Verräter und kam in ein Zeugenschutzprogramm.

Sendung: Inforadio, 18.01.2022, 10:40 Uhr

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2 Kommentare

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  1. 2.

    Guten Morgen Sascha,

    vierlen Dank für den aufmerksamen Hinweis. Nein, das war natürlich ein Versehen - der Artikel gehört da wirklich nicht hin, da haben Sie recht.

    Einen schönen Tag und herzliche Grüße,

    Ihre Redaktion

  2. 1.

    @RBB: Sollte dieser Beitrag tatsächlich unter dem "Corona-Blog" erscheinen?

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