Bundesgerichtshof verwirft Revision - Urteil gegen den Brandstifter von Nauen ist rechtskräftig

Mi 26.01.22 | 13:10 Uhr
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Archiv: Der Ex-NPD-Politiker Maik Schneider (l) wartet auf den Beginn der Hauptverhandlung. (Quelle: Bernd Settnik/dpa)
Bild: Bernd Settnik/dpa

Jahrelang beschäftigte die Brandstiftung an einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen die Justiz. Nun ist das Verfahren offiziell abgeschlossen: Der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider ist rechtskräftig zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Mehr als sechs Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den früheren NPD-Politiker Maik Schneider bestätigt. Der dritte Strafsenat verwarf eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Potsdamer Landgerichts, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach bereits am 12. Januar. Das Verfahren sei mit dieser Entscheidung des dritten Strafsenats insgesamt rechtskräftig abgeschlossen. (3 StR 443/21)

Potsdamer Richter bildeten neue Gesamtstrafe - BGH bestätigt Entscheidung

Die Richter in der brandenburgischen Landeshauptstadt hatten S. im August vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dabei ging es in dem Prozess nicht mehr um die Frage der Schuld, sondern um die Höhe der Gesamtstrafe. Der BGH fand bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler, weshalb das Potsdamer Urteil nun rechtskräftig ist.

Bei dem Anschlag wurde im August 2015 die Sporthalle einer Schule, die als Notunterkunft für 150 Flüchtlinge vorgesehen war, völlig zerstört. Der Wiederaufbau kostete 3,9 Millionen Euro. Schneider wurde dafür und für andere Delikte im Jahr 2017 erstmals zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH hob das Urteil jedoch auf.

Schandenersatzzahlung von 2,9 Millionen Euro

In einem zweiten Verfahren erhielt S. 2019 eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und neun Monaten Haft. Der BGH bestätigte dieses Urteil im Februar 2021 weitgehend, hob jedoch die Gesamtstrafe auf, weshalb das Landgericht Potsdam erneut über diese verhandelte.

In einem Zivilprozess wurden S. und zwei Mittäter zudem im August vergangenen Jahres zu einer Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro verurteilt. In dem Verfahren hatte die Ostdeutsche Kommunalversicherung die Kosten für den Wiederaufbau der Halle eingefordert.

Sendung: Brandenburg aktuell, 26.01.2022, 19:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Die Gesellschaft kann diesen kriminellen Nazi-Brandstifter jetzt auch noch durchschleppen und ihm sein Leben finanzieren. Erst im Knast und anschließend in Hartz IV. Es glaubt doch wohl keiner, dass solche Typen irgendwann nochmal bürgerlich arbeiten gehen. Gerade bei selbst verursachten Schulden in Millionenhöhe und dem Weltbild, das hinter den Taten steckt.

  2. 4.

    Als ob Neonazi-Brandstifter ernsthaft verurteilt werden würden. Wär in Deutschland mal was neues... (siehe NSU...)

  3. 3.

    Wie gut, dass zumindest gerichtlich dieses Kapitel abgeschlossen ist.
    Selbst wenn es ewigkeiten dauern wird, die Schadensersatzansprüche abzuzahlen, jeder Cent, der über den pfändfreien Beträgen liegt, wird an die Versicherung gezahlt.
    Manch einem hier in den Kommentaren ergab sich nicht der Sinn eines solchen Urteils. Aber diejenigen, die es für unsinnig oder überflüssig halten: Versicherungsgesellschaften basieren auf dem Solidarprinzip. Somit müssen alle mit ihren Beiträgen erhalten. Da ist es nur recht und billig, wenn die Schadensverurascher auch dafür geradestehen. Niemand möchte schließlich, dass wegen solcher Deppen die Jahresbeiträge steigen.

  4. 1.

    Da trägt jetzt wahrscheinlich jeder in Nauen das Trauerflor.

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