Stachel-Halsbänder bei Hunden - Bund wirft Brandenburg Missachtung neuer Tierschutz-Regeln vor

Die Brandenburger Polizei setzt bei der Ausbildung von Diensthunden weiter Stachel-Halsbänder ein. Das Land verstoße damit gegen die neue Tierschutz-Verordnung des Bundes, kritisiert das zuständige Bundesministerium. Von Gabi Probst
"Stachel-Halsbänder" und andere "schmerzhafte Mittel" sind seit Beginn des Jahres für Hunde durch Paragraf 2 Absatz 5 der neuen Tierschutz-Verordnung bundesweit verboten - auch für Diensthunde der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr. Doch das Brandenburger Innenministerium und das Polizeipräsidium des Landes sind der Überzeugung, dass die neuen Regeln für Brandenburger Diensthunde nicht verbindlich seien.
Einen Tag vor Weihnachten verschickten das Ministerium und das Präsidium ein Schreiben an den Zentraldienst und die Hochschule der Polizei, in dem argumentiert wird, dass über der Verordnung das Tierschutz-Gesetz stehe und Vorrang habe. So heißt es: "…insbesondere unter Bezugnahme auf Paragraf 1 Satz 2 des Tierschutz-Gesetzes, das der Inhalt der Verordnung nicht über den Rahmen dessen hinausgehen kann, der vom Tierschutz-Gesetz als höherrangige Regelung gesetzt ist."
Tierschutz-Gesetz lässt "vernünftigen Grund" zu
Im Tierschutz-Gesetz heißt es in Satz 2 des Paragrafen 1, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Der "vernünftige Grund" scheint dem Ministerium als Begründung dafür herhalten zu müssen, dass die Nutzung von Erziehungshalsbändern, den sogenannten Stachel-Halsbändern, und vergleichbaren Mitteln zur Ausbildung und beim Einsatz von Diensthunden zulässig seien, wenn die Ausbildung durch "ausschließlich fachlich geschulte, sachkundige Bedienstete" durchgeführt wird - soweit es für dienstlich notwendige Zwecke erforderlich sei.
Der zuständige Staatssekretär, Uwe Schüler, begründet das im rbb-Interview so: "Wir sehen keine Anwendbarkeit für Diensthunde. Diensthunde sind Einsatzmittel der Polizei, die unter anderem nach dem Polizeigesetz zum Einsatz kommen, und die Regelung in der Tierschutz-Verordnung bezieht sich nicht auf Diensthunde."
Bundesministerium widerspricht Brandenburg
Im neuerdings vom Grünen-Politiker Cem Özdemir geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft trifft diese Bewertung auf Widerspruch. Die Tierschutz-Hundeverordnung und damit auch der neue Paragraf 2 Absatz 5 gelte für alle Hunde in Deutschland und damit auch für die Diensthunde in Brandenburg, erklärt Pressesprecherin Silke Brandt gegenüber rbb24 Recherche. Eine Ausnahmeregelung für Diensthunde sehe die Tierschutz-Hundeverordnung nicht vor. "Das Tierschutz-Gesetz enthält mit Paragraf 2a Absatz 1a die Ermächtigung für diese Regelung." Insofern sei Paragraf 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung auch auf die Diensthunde in Brandenburg anzuwenden. Im Klartext: Brandenburg verstößt damit gegen geltendes Recht.
Im Brandenburger Innenministerium sieht man die Kritik gelassen. "Dann soll das Bundesministerium auf uns zukommen", meint Staatssekretär Schüler. Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe sich sogar die Ausnahmegenehmigung aus Brandenburg schicken lassen und überlege, diese auch bei sich anzuwenden.
Hundeführer im Gewissenskonflikt
Dass geltendes Bundesrecht in Brandenburg nicht angewendet werden soll, will Andrea Johlige, Mitglied der Linken und des Innenausschusses des Landtages, so nicht stehen lassen. Im Gespräch mit dem rbb rügt sie das Verhalten des Ministeriums. Obwohl der Innenausschuss in diesem Jahr schon getagt habe und das Thema Tierschutz-Verordnung auch im Gespräch gewesen sei, seien die Abgeordneten nicht über den Brandenburger Alleingang informiert worden, bemängelt Johlige; darüber sei sie "sauer". "Das sind wir im Innenausschuss inzwischen gewöhnt, dass der Innenminister uns über wichtige Entwicklungen manchmal gar nicht und manchmal nur oberflächlich informiert. Insofern wird das im Februar im Innenausschuss thematisiert werden." Dann werde man auch mit den Betroffenen in der Polizei reden.
Ein Hundeführer aus Brandenburg, der anonym bleiben will, erklärte gegenüber dem rbb, dass er und einige Kolleginnen und Kollegen sich in einem Gewissenskonflikt befänden: "Gerade die Polizei, die Recht und Gesetz durchsetzen soll, soll nun auf Anweisung gegen diese verstoßen. Das geht für mich überhaupt nicht."
Neue Prüfungsordnung mit "Kettenwürgern"
Und noch etwas geht für den Hundeführer nicht. Seit Dezember vergangenen Jahres hat Brandenburg eine neue "Prüfungsordnung für das Diensthundewesen". Darin wird geregelt, dass bei einem Teil der Prüfungsaufgaben auch ein "eingliedrige(s) Kettenhalsband" vorgeschrieben ist. Ein solches Kettenhalsband ist unter Fachleuten auch als "Kettenwürger" bekannt. Kettenwürger gehören aber zu anderen "schmerzhaften Mitteln", die ebenfalls nach der neuen Tierschutz-Verordnung verboten sind.
Auf die Frage, warum man in Brandenburg Kettenwürger für die Prüfungen vorschreibt, wohlwissend, dass die Tierschutz-Verordnung einen Monat später in Kraft tritt, verweist der Staatssekretär an die Polizeiführung: Diese habe die Prüfungsordnung ohne Wissen des Ministeriums in Kraft gesetzt. Der Sprecher des Polizeipräsidiums, Torsten Herbst, erklärte wiederum, dass Ketten-Halsbänder nicht zum "Würgen" bestimmt seien, denn "wir verwenden eingliedrige Ketten-Halsbänder mit einem sogenannten toten Ring, der das Halsband mit der Leine verbindet. Und damit kann sich das Ketten-Halsband gerade nicht zuziehen und die Würgefunktion nicht eintreten."
Bundesländer haben keine einheitliche Linie
Fragt man im Kreis der Hundeführer nach, so werden Zweifel geäußert, die "Definition" eines "toten Rings" gäbe es nicht. Zwar könne man die Würgefunktion verhindern, aber wenn man wolle, könne man immer mit einem solchen Ketten-Halsband würgen - Weglassen wäre einfach tierfreundlicher.
Staatssekretär Schüler will nicht unerwähnt lassen, dass man auch in Brandenburg nach modernen Methoden für die Ausbildung suche. Man arbeite daran seit ein paar Tagen auf Hochtouren. Etwas spät, denn die neue Tierschutz-Verordnung wurde bereits Ende Juni 2021 verabschiedet.
Kurz vor "Torschluss" hat das Land Niedersachsen Ende November im Bundesrat auf eine Änderung des Tierschutz-Gesetzes gedrängt und dafür einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass für Diensthunde künftig eine Ausnahme dahingehend bestehen soll, dass ihnen bei der Ausbildung und im Einsatz kurzfristig erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen.
Der Hundeführer aus Brandenburg hat dafür kein Verständnis. So denkt man auch in Bremen: Dort würde man die neue Tierschutz-Verordnung unterstützen, sagte der dortige Innensenator. Ein Umdenken haben auch Nordrhein-Westfalen, Hessen und Reinland-Pfalz gezeigt, die statt Stachel-Halsbändern alternative und tierschutzkonforme Ausbildungsformen anwenden.
Sendung: Brandenburg aktuell, 14.01.2022, 19:30 Uhr