Anmeldung ist jetzt Pflicht - Was das neue Berliner Hunderegister für Halter bedeutet

Sie müssen beim Finanzamt gemeldet sein, sie brauchen einen Chip mit Nummern-Code und jetzt müssen die mehr als 100.000 Berliner Hunde auch noch bei einem Register der Stadt angemeldet werden. Was das bedeutet? rbb|24 hat den Überblick.
Was ist das Hunderegister?
Schon vor sieben Jahren, noch unter Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf den Weg gebracht, wird das neue Berliner Hunderegister jetzt von der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz umgesetzt. Das heißt: Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder Berliner Hundehalter, der sein Tier dauerhaft in der Hauptstadt hält, gemäß § 13 Hundegesetz bei Beginn der Hundehaltung Halterdaten und Angaben zum Hund in einem zentralen Hunderegister [hunderegister.berlin.de] melden. Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Grundlage ist das "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG)" [gesetze.berlin.de].
Was soll das bewirken?
Das Hunderegister soll ab jetzt einen Überblick über den Hundebestand in Berlin geben. Es brauche neben der steuerlichen Erfassung des Hundes beim Finanzamt ein weiteres Register, um entlaufene Hunde leichter zu identifizieren, teilte die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz mit. Es gehe außerdem darum, statistische Auswertungen zur statistischen Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen machen zu können, hieß es. So könne man auch leichter "eingreifen", falls es mit bestimmten Rassen Probleme gebe, sagte der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, Jan Thomsen, zu Jahresbeginn 2022 im rbb. Mit Hilfe des Hunderegisters sollen künftig Fundhunde leichter identifiziert sowie Halter ermittelt werden können. Auch ließen sich Besitzer von aufgefundenen und scheinbar halterlosen Hunden schnell ermitteln.
Was sagt das Berliner Tierheim dazu?
"Wir freuen uns über das Register, weil entlaufende Tiere dadurch, innerhalb von Stunden aus der Tiersammelstelle wieder bei ihrem Besitzer landen können", sagte Annette Rost, Sprecherin des Tierschutzvereins Berlin rbb|24 am Dienstag auf Nachfrage. Bislang sei es so, dass viele Hunde zwar eine Nummer auf ihrem verpflichtenden Mikrochip hätten, diese aber nirgends registriert sei. Eine Registrierpflicht bei einem der kostenlosen Portale wie Tasso oder Findefix hätte dem Tierschutzverein aber auch gereicht, denn die Gebühren im neuen zentralen Hunderegister seien durchaus "üppig", so Rost. Positiv sei aber auch, dass Hunderassen durch die Registrierung besser erfasst und beurteilt werden könnten. "Mit dem Register können wir sehen, welche Tiere wirklich auffällig sind und eventuell bereits stigmatisierte Hunderassen entlasten", sagte Rost.
Wann muss ein Hund angemeldet werden?
Anmelden muss man Hunde seit diesem Jahr bei Beginn der Haltung. Wer beim Start des Registers (1.1.2022) jedoch schon einen Hund hatte, hat bis spätestens 1. Juli 2022 Zeit, seinen Hund anzumelden.
Was genau ist zu tun?
Jeder Hund ist nach Vollendung seines dritten Lebensmonats in Berlin elektronisch (Transponder/Mikrochip) vom Tierarzt mit einer Kennnummer zu kennzeichnen (§ 4 HundeG). Dann muss er mithilfe dieser Nummer online oder telefonisch unter der Telefonnummer 0441-36177990 im Register angemeldet werden.
Warum kann Berlin nicht einfach die Daten aus der Hundesteuer ziehen?
Für die Hundesteuer müssen Hundehalter ihren Hund beim Finanzamt anmelden. Zum Schutz dieser Daten dürfen die Berliner Finanzämter diese Informationen nicht an das Zentrale Hunderegister weitergeben. Außerdem sind für Anmeldung im Hunderegister mehr Informationen nötig als bei der Meldung im Finanzamt.
Was kostet die Registrierung?
Für jede Online-Registrierung fallen Kosten in Höhe von 17,50 Euro. Eine telefonische oder schriftliche Anmeldung kostet 26,50 Euro. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher, so die Argumentation der Senatsverwaltung, teurer.
Wofür wird das Geld für die Registrierung verwendet?
Die für das Register entstehenden Kosten wurden vorab kalkuliert und die Gebühren in entsprechender Höhe nach den Vorschriften der Berliner Gebührenverordnung (VGebO) und in Vereinbarung mit den Vorschriften der Berliner Verordnung über die Erhebung von Gebühren im gesundheitlichen Verbraucherschutz (Verbraucherschutzgebührenordnung – VSGebO) festgeschrieben. So sind quasi nur die durch die Registratur entstehenden Kosten gedeckt.
Muss wirklich jeder Hund angemeldet werden?
Fast alle, es gibt Ausnahmen: Nur Diensthunde der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls, der Bundeswehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie geprüfte Schutzhunde bei Unternehmen des Bewachungsgewerbes, soweit diese Hunde im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden, müssen nicht registriert werden. Auch Tierheime sind von der Anmeldung befreit. (§ 1 Abs. 2 und Abs. 3 HundeG)
Welche Daten werden erhoben?
Folgende Daten werden im Hunderegister gespeichert:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Hundehalters
- Chipnummer des Hundes
- Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung (soweit feststellbar)
- Beginn (und evtl. Ende) der Haltung des Hundes
- Tod des Hundes
- Art des Bissvorfalls oder Art der Gefährdung von Menschen oder Tieren bei Feststellung einer Gefährlichkeit eines Hundes
Was passiert mit den Daten?
Die Daten werden, so die Senatsverwaltung, in einem kommunalen Rechenzentrum in Deutschland gespeichert.
Wäre es mithilfe des Hunderegisters auch möglich, nicht weggeräumte Hundehaufen dem Hund bzw. seinem Besitzer zuzuordnen?
Nein. Das war auch nie im Gespräch. Es wäre auch nur schwer umsetzbar, da keine DNA-Daten der Hunde ermittelt oder abgefragt werden. Dazu müssten alle Hunde einen DNA-Test machen und deren Daten dann in einem DNA-Register zum Abgleich gespeichert werden. Das scheitert schon an der Tatsache, dass Hundehalter zur Abgabe einer DNA-Probe nicht gezwungen werden können.
Welche Firma führt die Registrierung durch?
Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat das Unternehmen GovConnect GmbH [govconnect.de] mit Sitz in Niedersachsen mit der Führung des Hunderegisters Berlin beauftragt. GovConnect führt auch das seit 2013 bestehende Hunderegister des Landes Niedersachsen.
Welche Strafe droht bei Verweigerung?
Die Nichtanmeldung eines Hundes in Berlin stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 HundeG dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Natürlich sei so eine Anmelde-Pflicht auch mit Sanktionen verbunden, wenn man ihr nicht nachkomme, sagte Jan Thomsen von der Senatsverwaltung am Dienstag im rbb. Doch vorerst wolle man in Berlin "nicht gleich" nachschauen, ob Hunde angemeldet sind.
Wer soll das kontrollieren?
Wie auch die Leinenpflicht ist das Sache der zuständigen Ordnungsämter.
Kann man sein Tier bei Tod/Wegzug wieder abmelden?
Ja. Hundehalter sind nun verpflichtet, dem Register Änderungen mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich der Hund nicht mehr im Besitz des Halters befindet. Halterdaten können selbst geändert werden. Alles andere muss telefonisch gemacht werden. Bei einem Halterwechsel muss der letzte Halter den Hund abmelden. Der neue Halter, falls in Berlin lebend, muss es dann gebührenpflichtig neu auf sich anmelden.
Was ist mit Tieren, die an der Landesgrenze leben oder gehalten werden?
Befindet sich die Meldeadresse des Halters im Berliner Stadtgebiet, muss der Hund im Register eingetragen werden.
Warum gilt das Register nur für Hunde? Was ist mit Freigänger-Katzen?
Es wird kein vom Senat verwaltetes Register für Katzen geben. Doch Berliner Tierhalter dürfen ihre Kater und Katzen in Berlin ab Sommer 2022 nach der Katzenschutzverordnung nur noch dann frei herumlaufen lassen, wenn diese kastriert sind. Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet und die Nummer in einem Haustierregister registriert sein.
Sendung: Radioeins, 04.01.2022, 08:50 Uhr