Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 - Erste Frist für Führerschein-Umtausch endet

Di 11.01.22 | 13:56 Uhr
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Ein „rosa Führerschein“ wird im Fahrzeug hochgehalten. (Quelle: dpa/Andreas Arnold)
Bild: dpa/Andreas Arnold

Führerschein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, haben nur noch gut eine Woche Zeit, ihre alten "Lappen" gegen EU-Führerscheine auszutauschen. Die Frist läuft am 19. Januar ab, darauf hat die Polizei Brandenburg am Dienstag auf Twitter hingewiesen.

Nach einer EU-Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Mit der neuen Plastikarte sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, wie das Bundesverkehrsministerium erklärt.

Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind die ersten, die von dieser Umtauschpflicht betroffen sind. Als nächstes sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe - sie haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit, ihre alten Führerscheine umzutauschen.

Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 und jünger sind im darauffolgenden Jahr dran. Wer vor 1953 geboren ist, hat noch bis 2033 Zeit.

Ab 1999 ist das Ausstellungsdatum entscheidend

Das Geburtsjahr ist beim Umtausch nur ausschlaggebend bei Personen, die vor 1999 ihren Führerschein gemacht haben. Für später ausgestellte Führerscheine gilt das Datum der Ausstellung und folgende Fristen:

    1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

    2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

    2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

    2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

    2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

    2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

    2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

    2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Es drohen 10 Euro Bußgeld

Die neuen EU-Führerscheine müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden, darauf weist das Bundesverkehrsministerium hin. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelte die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Wenn der "Lappen" nicht umgetauscht wird, kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden. Allerdings müssen die Behörden diese Geldbuße nicht verhängen - beispielsweise wenn Termine für einen solchen Umtausch nur schwer zu bekommen sind, erklärt das Verkehrsministerium und weist darauf hin: Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.01.2022, 15:12 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Bitte prüfen: Wichtig ist meines Wissens das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis, nicht das Datum des Erwerbs.

  2. 5.

    Wenns Corona möglich macht und dann auch noch ein Termin zu kriegen wäre.

  3. 4.

    Menno, seid doch nicht so. Meine alten Fleppen hängen eingerahmt im Flur. Der Graue mit einem Foto, wo die Haare gar nicht raufpassten. Der rosafarbene mit Kurzhaarfrisur und seitl. Nasenpiercing - au Backe ;-). Der Neue dagegen ist schön glatt ... da kann frau fast neidisch werden ;-) .
    Das Schlimmste ist eh dieses erzwungene Ernst bleiben.

  4. 3.

    Es muss jetzt niemand in Panik verfallen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte im Dezember 2021 entschieden, dass bis Mitte 2022 keine Bußgelder verhängt werden, falls jemand der Jahrgänge 1953 bis 58 seinen Papierführerschein noch nicht umgetauscht hat. Der neue Führerschein kostet übrigens 25 Euro plus Kosten fürs biometrische Passfoto und ist nach 15 Jahren wieder mit neuem Foto zu aktualisieren.

  5. 2.

    Sollte jemand vorhaben mit dem "alten Lappen" ins EU-Ausland zu fahren, findet er hier weitere Infos:
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/die-ersten-papierfuehrerscheine-laufen-ab-umstellung-bis-2033-10393
    Zum Übereinkommen in der jeweilgen Sprache:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016D1945&qid=1504
    Österreich und Schweiz sind nicht aufgeführt. Die ASFINAG und die Schweizer "Rennleitung" stellen jedoch schon mal gern auf mentalen Durchzug.

  6. 1.

    Musste meinen grauen Lappen von 1976 bis heute ca. 5x vorzeigen. Die Wahrscheinlichkeit eines Vorzeigens tendiert also gegen Null. Werde mir Zeit mit dem Umtausch nehmen bzw. werde ich die 10 Euro gerne zahlen.

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