Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 -
Führerschein-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, haben nur noch gut eine Woche Zeit, ihre alten "Lappen" gegen EU-Führerscheine auszutauschen. Die Frist läuft am 19. Januar ab, darauf hat die Polizei Brandenburg am Dienstag auf Twitter hingewiesen.
Nach einer EU-Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Mit der neuen Plastikarte sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, wie das Bundesverkehrsministerium erklärt.
Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind die ersten, die von dieser Umtauschpflicht betroffen sind. Als nächstes sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe - sie haben bis zum 19. Januar 2023 Zeit, ihre alten Führerscheine umzutauschen.
Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 und jünger sind im darauffolgenden Jahr dran. Wer vor 1953 geboren ist, hat noch bis 2033 Zeit.
Ab 1999 ist das Ausstellungsdatum entscheidend
Das Geburtsjahr ist beim Umtausch nur ausschlaggebend bei Personen, die vor 1999 ihren Führerschein gemacht haben. Für später ausgestellte Führerscheine gilt das Datum der Ausstellung und folgende Fristen:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Es drohen 10 Euro Bußgeld
Die neuen EU-Führerscheine müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden, darauf weist das Bundesverkehrsministerium hin. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelte die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.
Wenn der "Lappen" nicht umgetauscht wird, kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden. Allerdings müssen die Behörden diese Geldbuße nicht verhängen - beispielsweise wenn Termine für einen solchen Umtausch nur schwer zu bekommen sind, erklärt das Verkehrsministerium und weist darauf hin: Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Sendung: Antenne Brandenburg, 02.01.2022, 15:12 Uhr