Neues Hunderegister seit Jahresbeginn - Alle Hunde in Berlin müssen jetzt gebührenpflichtig registriert werden

Für Hunde waren in Berlin bisher schon Steuern fällig, zentral registriert wurden die Tiere aber nicht. Das hat sich mit dem Jahreswechsel geändert: Alle Hunde müssen in einem Register angemeldet werden - mit einer Übergangsfrist bis Juni.
Seit Jahresgebinn sind Berliner Hundehalter:innen verpflichtet, ihr Tier in einem Hunderegister anzumelden. Wer seinen Hund schon vor dem Jahreswechsel hatte, bekommt noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten - spätestens bis zum 1. Juli müssen aber auch diese Hunde eingetragen sein.
Wie die Berliner Senatsverwaltung für Verbraucherschutz erklärte, wurden bisher nur sogenannte Listenhunde oder Hunde, die zum Beispiel durch einen Biss auffällig wurden, von den Behörden registriert. Alle anderen Hunde mussten in Berlin zwar gechipt werden, wurden aber nicht zentral erfasst. Das soll sich mit dem Hunderegister nun ändern.
Anmeldung kostenpflichtig
Die Senatsverwaltung betont, dass sich mit einem solchen Register entlaufende oder gestohlene Hunde besser dem Halter oder der Halterin zuordnen lassen. Außerdem verspricht sie sich bessere Daten "über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter".
Informationen sind im Internet [hunderegister.berlin.de] zu finden. Die Registrierung ist online möglich, telefonisch oder schriftlich. Es wird jeweils eine Gebühr erhoben: 17,50 Euro für eine Online-Anmeldung, eine telefonische beziehungsweise. schriftliche Anmeldung kostet 26,50 Euro. Das Register wird im Auftrag der Senatsverwaltung von einer externen Firma betrieben.
Sendung: Fritz, 01.01.2022, 13:40 Uhr
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