Oranienburg - Revision des Urteils im Fall der getöteten 26-Jährigen

Fr 25.02.22 | 16:07 Uhr
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Archivbild: Ein Wagen der Kriminalpolizei steht in einem Wald bei Oranienburg. (Quelle: dpa/TNN)
Bild: dpa/TNN

Nachdem das Landgericht Neuruppin einen 29-Jährigen wegen Totschlags verurteilt hatte, haben die Mutter des Opfers und die Staatsanwaltschaft Revision des Urteils eingelegt, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte.

Das Landgericht hatte den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte seine Ex-Freundin im vergangenen Sommer in einem ehemaligen NS-Bunker erstochen. Das Gericht wertete die Tat wie von der Verteidigung gefordert als Totschlag. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes und damit auf lebenslängliche Haft plädiert. Die Frau sei freiwillig mit dem Mann in den Bunker gegangen, obwohl sie wusste, dass er gewalttätig sei, sagte der Richter.

Bundesgerichtshof entscheidet final über das Urteil

Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung haben Staatsanwaltschaft und die Mutter des Opfers einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Danach wird der Bundesgerichtshof über das Urteil entscheiden, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Neuruppin. "Mit der Haftstrafe von mehr als zwölf Jahren blieb das Gericht deutlich im oberen Bereich", so die Sprecherin weiter. Bei Totschlag sei eine Strafe von fünf bis maximal 15 Jahren vorgesehen.

Der 29-jährige Täter hatte gegenüber einem Gutachter angegeben, dass er zwar mit der 26-Jährigen am 15. Juli 2021 in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen Filmriss gehabt habe und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiederfand. Tagelang suchte die Polizeit nach der als vermisst gemeldeten Frau. Laut den Ermittlungen der Polizei war die junge Frau freiwillig zur Bunkeranlage gegangen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 25.02.2022, 19:30 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Der Täter wurde zu 12 ½ Jahren wegen Totschlags verurteilt, da offenbar kein Mordmerkmal vorlag, was bei Anerkennung dessen ws. 15 Jahre bedeutet hätte. Das Opfer trägt natürlich keine Schuld, hätte aber aufgrund des Wissens um die Gewalttätigkeit des Ex-Partners nicht mit in den Bunker gehen 'dürfen'. Und so ungerecht das auch erscheinen mag, ist dies die (momentane) Rechtslage, Sabrina.

  2. 1.

    "Der Richter sagte, die junge Frau sei freiwillig...mitgegangen...", da ist ja klar, dass sie später tot sein wird. Selbst schuld anscheinend...wie traurig!

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