Nötigung im Straßenverkehr - Hunderte Anzeigen gegen Klimaschützer nach Autobahn-Blockaden

Mi 09.03.22 | 15:48 Uhr
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Klimaaktivisten der Aktion „Aufstand der letzten Generation“ blockieren eine Kreuzung. (Quelle: dpa/Christian Charisius)
Bild: dpa/Christian Charisius

Die Blockaden von Berliner Straßen Ende Januar und Anfang Februar haben für viele Klimaaktivisten ein juristisches Nachspiel: Mehrere hundert Anzeigen ergingen und beschäftigen nun die Justiz.

Die Blockaden von Autobahnabfahrten in Berlin durch Klimaschutz-Demonstranten im Januar und Februar haben zu mehr als 270 Strafanzeigen geführt. Zusätzlich zu den Strafanzeigen ergingen 120 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Vorwürfe waren vor allem Nötigung im Straßenverkehr, Widerstand gegen Polizisten und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das geht aus einer Antwort des Senats und der Polizei auf eine Anfrage der Linken mit dem Stand vom 18. Februar hervor.

45 Blockaden in knapp vier Wochen

In den rund vier Wochen zwischen dem 24. Januar und dem 18. Februar zählte die Polizei demnach 45 Blockaden mit sitzenden und angeklebten Demonstranten der Gruppe "Aufstand der letzten Generation". Danach folgten weitere Blockaden und Versuche, unter anderem an mehreren deutschen Flughäfen und dem Hamburger Hafen. Anfang März wurden die Aktionen wegen des Krieges in der Ukraine vorerst beendet. Die Berliner Polizei hatte zu dem Zeitpunkt auch ihre Taktik umgestellt und sich immer wieder an vielen Autobahn-Ausfahrten postiert, um Blockierer rechtzeitig abzufangen.

Laut Senat hielt die Polizei bis zum 18. Februar insgesamt 171 Menschen im Polizeigewahrsam fest. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Festnahme bis höchstens Ende des folgenden Tages möglich. Mehrere Menschen seien mehrfach festgehalten worden, hieß es. In 19 Fällen habe ein Richter einen längeren Gewahrsam angeordnet. Die Polizei hatte eine eigene sogenannte Ermittlungsgruppe "EG Asphalt" beim Landeskriminalamt (LKA) eingesetzt, um die Ermittlungen zu bündeln.

Sendung: rbb88,8, 09.03.2022, 14 Uhr

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Westberlin ist tot - es lebe Berlin. 89 verpennt? Und Ihre sinnlose Einlassung zum Verursacherprinzip lässt noch Luft nach oben: Alkohol, Nikotin, Drogen, Industrie, Kraftwerke, Kreuzfahrtindustrie usw. Seien Sie mal ehrlich zu sich selbst: wann das letzte Mal die Produkte des Weltalljunkies mit der Grinsebacke genutzt und dort bestellt? Wann das letzte mal Lebenmittel und Gerichte liefern lassen? Wann das letzte Mal Pakete oder Post erhalten? Na? Merkt er/sie/es auf????

  2. 12.

    Naja Klimaaktivisten? Wie lange standen wie viele Autos da mit laufendem Motor.. war ja kalt. und sind keinen cm gefahren, bzw Umwege gefahren. Der Schuss ging wohl nach hinten los. Von wegen Klima. So weitsichtig ist aber die gesamte RRG Politik mit ihren Maßnahmen.
    Ich war am Montag an der Samariterkirche im Friedrichshain, bis ich aus dem Irrgarten mit Pollern und Einbahnstraßen wieder raus war, war mein Tank fast alle. Ja, mein SUV Smart schluckt 40 Liter auf 100 m.

  3. 11.

    Na klar.....Ihre Vorschläge sind echt lustig! Was glauben Sie denn, wer Ihre Lebensmittel, Ihre Drogerieartikel und Ihr Benzin in die Stadt bringt?
    Ich würde vorschlagen, dass mal 5 Tage lang KEIN LKW in die Stadt fährt....bin gespannt was Sie dann zu meckern haben!

  4. 9.

    Ein Anwalt bekommt Akteneinsicht sodann Sie persönlich im Vorgang als Geschädigter erfasst sind. Die Strafanzeige dazu können Sie jederzeit unter Angabe von Tatort und -zeit über die Internetwache erstatten. Ob bei diesen Tätern jemals irgendwas zu holen sein wird, wage ich zu bezweifeln.....Hartz IV und Hausbesetzungen gehört hier zum Leben dazu! Trotzdem viel Erfolg !

  5. 8.

    <<<sollte allerdings auch der Auto- und speziell der LKW Verkehr bzw.dessen Nutzer zu allen Kosten die er verursacht herangezogen werden.<<<
    Zuzüglich der Schäden die durch Verbrennung von Kohle und Öl entstehen wäre die Hassfraktion hier ganz schnell ruhig.

  6. 7.

    Zur Kasse bitten, damit Sie endlich mal kapieren was sie da Verursacht haben. Diese Aktion haben überhaupt nichts gebracht außer Ärger....

  7. 6.

    Da wäre auch mal eine juristische Einordnung schön. Meiner Meinung nach kann man sich, wenn man betroffen ist, jeden aus der jeweiligen Gruppe herauspicken, und von ihm den vollständigen Schadenersatz verlangen, weil die Blockierer (innerhalb ihrer jeweiligen Aktion) gesamtschuldnerisch haften. Wenn sich da also zehn Leute festgeklebt haben, und ich dadurch einen teuren Termin verpasse, muss ich nicht an die Person herangehen, die genau vor meinem Auto klebt, sondern kann mich an jeden der zehn wenden. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei an eine Anwaltskanzlei die jeweiligen Personendaten herausgeben wird, um zivile Rechtsansprüche zu wahren.

  8. 5.

    Diese Blockierer als "Klimaaktivisten" zu bezeichnen, halte ich für sehr fragwürdig! Wer den Verkehr behindert, Staus verursacht und sogar Menschenleben riskiert, weil Einsatzfahrzeuge nicht mehr durchkamen, kann man nicht als solche bezeichnen. Das sind einfach nur Menschen, die offensichtlich nichts besseres zu tun haben, keiner geregelten Arbeit nachgehen und dem Staat bzw. den Eltern auf der Tasche liegen. Ich hoffe, dass sie den Schaden abarbeiten müssen, da meist sowieso kein Geld bei denen zu holen ist. Wdh.täter sollten Sozialstunden in erheblichem Maße aufgebrummt bekommen, bis die entstandenen Kosten beglichen wurden.

  9. 4.

    Gut so, sie können ruhig die Konsequenzen dafür tragen.

  10. 3.

    Wenn wir schon bei der Haranziehung der Verursacher sind, sollte allerdings auch der Auto- und speziell der LKW Verkehr bzw.dessen Nutzer zu allen Kosten die er verursacht herangezogen werden.Das wird zwar teuer für den Individualverkehr bzw.den Verkehrsindividualisten aber auf einmal würde niemand mehr von dem angeblichen Defizit des öffentlichen Verkehrs sprechen und insbesondere in Westberlin wären auf einen Schlag die zu Parkbuchten umgebauten ex eigene Gleiskörper der Straßenbahn wieder fre

  11. 2.

    Strafanzeigen sind noch keine Urteile. In anderen Fällen gab es schnelle Gerichtsverfahren, warum hier nicht ?

  12. 1.

    Selbstverständlich sollten die Klimaaktivisten für die gesamten Kosten (Polizeieinsätze ...) herangezogen werden, dir ihre Aktivitäten verursacht haben.

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