Tödliche Attacke gegen 13-Jährigen - BGH prüft Verurteilung wegen Mordes für Täter vom Monbijoupark

Mi 30.03.22 | 17:00 Uhr
Blumen und Kerzen an der Stelle, wo der 13-jährigen Mohammed A. ermordet wurde, Tunnel unter dem Viadukt der Stadtbahn zwischen Monbijou - und James-Simon-Park. (Quelle: imago images)
Bild: imago images

Wegen der Tötung eines 13-Jährigen im Monbijoupark in Berlin erwartet den Täter nun möglicherweise doch eine Verurteilung als Mörder. Die Wertung als Totschlag sei rechtsfehlerhaft, urteilte ein Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch. Revision eingelegt hatte die Mutter des Jungen als Nebenklägerin. Die Revision des Angeklagten wurde hingegen verworfen.

Niedrige Beweggründe Anlass für Prüfung

Das Berliner Landgericht hatte den damals 41-Jährigen im Mai 2021 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hatte dem ihm unbekannten Jungen bei einer zufälligen Begegnung Ende Oktober 2020 nach gegenseitigen Beleidigungen ein Messer in die Herzgegend gestochen und einen Begleiter erheblich verletzt. Der 13-Jährige, der mit seiner Familie aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, starb noch im Park.

Laut Landgerichts-Urteil wollte der Täter dem Jugendlichen eine Lektion erteilen. Zu seiner Begleiterin habe der Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit gesagt, der Junge habe keinen Respekt gezeigt. Wie die BGH-Richter mitteilten, hätten diese Umstände "bei der Erörterung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe einbezogen werden und Anlass für eine nähere Prüfung sein müssen".

Eine andere Kammer am Landgericht muss nun eine Verurteilung wegen Mordes prüfen. Der Prozess muss aber nicht komplett wiederholt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert.

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