Ermittlungen auch wegen Stalking - Berliner Polizist soll rechtswidrig Daten abgefragt haben

Mo 07.03.22 | 19:33 Uhr
  11
Ein Mitarbeiter der Polizei überprüft Social Media Kanäle. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
Bild: Paul Zinken/dpa

Ein Berliner Polizist soll Daten von mehr als zehn Menschen aus seinem privaten Umfeld rechtswidrig aus dem Polizeisystem abgefragt haben. Dabei soll es sich um mehrere Hundert Informationen gehandelt haben, wie die Berliner Polizei am Montag mitteilte.

Die Daten aus dem sogenannten polizeilichen Informationssystem gehörten demnach zu der 45-jährigen ehemaligen Freundin des Polizisten, ihrem "Beziehungsumfeld" mit Bekannten und Freunden sowie zu zwei weiteren früheren Partnerinnen des Polizisten. Der Mann soll die Daten seit September 2019 abgefragt haben.

Datenschutzbeauftragte bei Ermittlungen eingebunden

Die frühere Lebensgefährtin zeigte den Mann Ende August 2021 an - wegen des Verdachts von Stalking und Sachbeschädigung. Die Ermittlungen gegen den Polizisten führt das Fachkommissariat für Beamtendelikte.

Die betroffenen Menschen seien bereits zum Teil informiert worden, so die Polizei. Die Berliner Datenschutzbeauftragte sei während der Ermittlungen eingebunden worden. Dem Polizisten wurde der Dienst untersagt und der Zugriff auf das Informationssystem entzogen. Ein Disziplinarverfahren ruht bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik betonte: "Es ist unsere Aufgabe die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten. (...) Gegen festgestellte Verstöße gehen wir mit aller Konsequenz vor, um das in uns gesetzte Vertrauen der Menschen dieser Stadt nicht zu gefährden."

Sendung: Abendschau, 07.03.2022, 19:30 Uhr

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Stalking hat nichts mit Gefühlen zu tun, sondern mit Machtausübung, Kontrolle und fehlender Akzeptanz dessen, das jemand - meistens Frauen - sich dem entzogen haben. Oft ist auch Gewalt im Spiel. Beim Zugriff auf die Daten für diesen Zweck handelt es sich um eklatanten Machtmißbrauch.

  2. 10.

    Und das sind nur die Fälle die bekannt werden und nicht mehr vertuscht werden können. Hätte die Frau keine Anzeige erstattet wäre der Fall niemals publik geworden.

    Wir brauchen endlich eine unabhängige (!) Stelle, die solche Fälle prüft und die sich die Opfer von Polizeigewalt wenden können. Ja, auch das ist Polizeigewalt.

    Und so sicher wie das Amen in der Kirche werden hier gleiche "alte Bekannte" aufschlagen und von Einzelfällen usw. faseln.

    Zu spät.

  3. 9.

    Sie mögen ihren Beamtenstatus verlieren und möglicherweise keinen identischen Beruf ausüben, der ihrer abeamtenstelle entspricht. Verwaltungsstellen gibt es aber in allen wirtschaftlichen Branchen.
    Manch einem mag es schmerzen, (fast) nicht mehr unkündbar zu sein. Die Beamtenpension geht ihnen nicht verloren. In der Regel erfolgt eine recht ansehnliche Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  4. 8.

    Diese Verallgemeinerung ist genau so unsinnig, wie die Behauptung, alle Beamten seien faul und arbeitsunwillig. Da hatte ein Polizist offenbar seine Gefühle nicht unter Kontrolle und konnte wohl der Versuchung nicht widerstehen , sie und ihr Umfeld auszuspionieren. Mit anderen Vorfällen und Vorwürfen hat das erstmal gar nichts zu tun. Die Möglichkeit zur Datenabfrage ist nun mal eine Frage der Praktikabilität. Es ist organisatorisch Unfug, es so weit zu erschweren, dass es so umständlich wird, dass Abfragen in der erforderlichen Zeit unmöglich werden. Dafür werden alle Zugriffe getrackt. Das ist in anderen Branchen auch so. Jeder, der ohne Berechtigung und nachweislichen Grund zugreift, kann im Nachhinein belangt werden. Das ist Abschreckung genug. Ein gewisses Vertrauen ist erforderlich und wird von 99.9% auch niemals enttäuscht werden. Der Rest wird ja irgendwann erwischt, wie der Artikel beweist.

  5. 7.

    Irgend etwas ist faul bei der Polizei. Erst der Fall "NSU 2 in Frankfurt, jetzt dieser. Beim Impfregister schießt der Datenschutz ständig quer, hier scheint er nötig zu sein. Nicht erst, wenn das Kind im Brunnen liegt, sondern vorher. Offenbar ist der Zugriff auf die Daten doch zu einfach, s. Frañkfurt, das wird auch unaufgeklärt bleiben,es sei denn, der Nazi plaudert vor Gericht. Wenn es hart verliert der Berliner die Pension, das hört man sehr selten.Übrigens ich bin Pensionär .

  6. 6.

    Bitte lesen lernen. Ich sagte Beamten SOLLTEN so wie normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das geht ohne weiteres bei entsprechender gesetzlicher Änderung.

  7. 5.

    Ihre Aussage, dass Richter bei Beamten ein Auge zudrücken ist Unsinn. Das Arbeitsrecht für Angestellte und Arbeiter ist nicht mit dem Beamtenrecht vergleichbar.

    Man kann jedem Berliner Polizisten nur dankbar sein, dass er unter diesen aktuellen Umständen seinen Dienst versieht. Viele Bürger würden für so wenig Besoldung weder Leben noch Gesundheit riskieren. Denn wenn man das Risiko einer Verletzung im Dienst betrachtet, ist die Besoldung lächerlich

  8. 4.

    Beamte können teils deutlich schwerer bestraft werden als Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können rausgeschmissen werden und müssen für eventuelle Schäden haften. Beamte verlieren zusätzlich ihren Beamtenstatus und haben damit faktisch Berufsverbot. Diese Möglichkeit wird freilich nicht all zu oft angewendet.

  9. 3.

    Entweder sind Sie ein Klugscheißer oder wollen nicht begreifen, was Ihr Vorkommentator ausdrücken wollte.
    Ein normaler Arbeitnehmer wird mit voller Wucht bestraft. Bei Beamten drücken Beamte und Richter (scheinbar/gefühlt) gern mind. ein Auge zu.

  10. 2.

    "Auch Beamte müssten bei Verstössen gegen ihre Verpflichtungen so behandelt werden, als wären sie ganz normale Arbeitnehmer."
    Beamte sind keine Arbeitnehmer, sondern stehen in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis. Das ist ein völlig anderes Rechtsverhältnis.
    " Bei Beamten werden "Arbeitsvertragsverstöße" aber recht Milde sanktioniert."
    Beamte stehen in keinem Arbeitsvertrag. Sorry, Sie haben so gar keine Ahnung vom öffentlichen Dienstrecht. Einfach mal ins Landesbeamtengesetz schauen;-)

  11. 1.

    Man sollte Personen die gegen Polizisten vorgehen auf das härteste bestrafen. Die Polizei sorgt schließlich dafür, dass unserer Zusammenleben doch recht vernünftig fuktioniert. Allerdings sollten umgekehrt die gleichen Maßstäbe gelten.
    Auch Beamte müssten bei Verstössen gegen ihre Verpflichtungen so behandelt werden, als wären sie ganz normale Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hätte dies eine fristlose Kündigung mit anschliessender dreimonatiger Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge. Bei Beamten werden "Arbeitsvertragsverstöße" aber recht Milde sanktioniert.

Nächster Artikel