Urteil des Kreuzberger Amtsgerichts - Wohnung in "Rigaer94" muss geräumt werden

Di 29.03.22 | 12:55 Uhr
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Archivbild: Geschlossen ist die Türe zum Haus 94 in der Rigaer Straße. (Quelle: dpa/P. Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 29.03.2022 | Bild: dpa/P. Zinken

Im Streit um das teilbesetzte Haus "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain hat der Hauseigentümer die Räumung einer Wohnung erzwungen. Das Amtsgericht Kreuzberg hat die Mieterin verurteilt, die Zwei-Zimmer-Wohnung herauszugeben, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Damit war die Klage der Eigentümergesellschaft - eine Firma mit Sitz in Großbritannien – in erster Instanz erfolgreich. Diese hatte die Kündigung unter anderem mit einer Zweckentfremdung der Räume begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist eine Berufung beim Landgericht Berlin möglich.

Kläger-Anwalt: Der Fall wird weitergehen

Kläger-Anwalt Markus Bernau bewertete das Urteil als Erfolg. Die Eigentümergesellschaft hat laut Bernau allen Mieterinnen und Mietern sowie Bewohnern der 31 Wohnungen gekündigt. Betroffen seien neben Altmietern alle Menschen, die bei Durchsuchungen der Polizei in dem Gebäudekomplex in der Rigaer Straße im Oktober 2021 angetroffen worden seien. Damals waren bislang unbekannte Wohnungen sowie ein Tunnelstück zum Nachbarhaus entdeckt worden.

Bernau geht davon aus, dass der Fall vor Gericht weitergehen wird. "Das ist ein Zwischenhoch", kommentierte er das Urteil. "Wir gehen davon aus, dass es weitere positive Entscheidungen des Amtsgerichts Kreuzberg geben wird - aber auch andere."

Mieterin wohnt schon seit 20 Jahren nicht mehr dort

Laut Polizei befanden sich in der Wohnung der Mieterin lediglich Matten und Fitnessgeräte. Der Raum werde vom Kollektiv als Sportraum genutzt und damit zweckentfremdet, hieß es vom Vermieter. Dies rechtfertige eine Kündigung. Als weiteren Grund hatte die Eigentümergesellschaft angeführt, die Mieterin dulde die rechtswidrigen Zustände in dem Gebäudekomplex, wo es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei kommt.

Die Mieterin hatte nach Gerichtsangaben seit 1992 einen Vertrag für die zunächst besetzte Wohnung. Laut Gericht nutzt sie diese selbst seit rund 20 Jahren nicht mehr und ist dort nicht gemeldet. Nach Angaben ihrer Anwälte nutzt die Frau die Wohnung noch sporadisch bei Berlin-Besuchen. Nach Angaben von Kläger-Anwalt Bernau muss sie die Wohnung bis Ende Juni räumen. Von den Anwälten der Mieterin war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

Die Räumlichkeiten des Gebäudes der Rigaer Straße 94 beschäftigen immer wieder die Berliner Justiz. Erst kürzlich wurde eine Räumungsklage des Haueigentümers gegen die linksautonomen-Kneipe "Kadterschmiede" vom Berliner Ladgericht als unzulässig abgewiesen. Der Gebäudekomplex "Rigaer 94" in Friedrichshain mit rund 30 Wohnungen gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange Zankapfel auch in der Politik. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29. März 2022, 12:40 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    So was geht nur mit RRG. In München hätte man dem Spuk schon längst ein Ende bereitet.

  2. 7.

    Gute Entscheidung. Wer Alternativ wohnen will soll sich ein Hof in einer strukarmen Gegend kaufen und dort frei sein.

  3. 6.

    Na da ist Krawall schon vorprogramiert vor den nächsten Termin.

  4. 5.

    Ich würde nicht in diese Wohnung einziehen. Da ist der "Terror" schon vorprogrammiert. Und wie das Haus aussieht, ist es komplett sanierungsbedürftig. Inwieweit das im jetzigen Zustand umsetzbar ist wage ich zu bezweifeln.

  5. 4.

    Na also, geht doch. Endlich.

  6. 3.

    Was für eine wunderbare Nachricht.

  7. 2.

    Auch ein Beispiel, wie Durchmischung in der Nachbarschaft nicht mehr gewollt ist, weil die Betroffenen selber dafür sorgen, dass niemand solche Nachbarn mehr will...Wenn "Szene" keine mehr ist, denn Ablehnung ist das Gegenteil, dann hat man was falsch gemacht. Ob man daraus für sich etwas lernt?

  8. 1.

    Wie hat der Anwalt seine Vollmacht nachgewiesen? Wie vorm Kammergericht?

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