Einbruch in Wedding - Sprayer-Trio dringt in BVG-Depot ein

So 13.03.22 | 14:51 Uhr
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Archivbild: Eine mit Graffiti beschmierte U-Bahn. (Quelle: dpa/Schoening)
Bild: dpa/Schoening

Mehrere Graffiti-Sprayer haben in einer BVG-Werkstatt in Berlin-Wedding einen U-Bahn-Waggon großflächig besprüht.

Ein Verdächtiger gefasst

Die drei Männer sollen in der Nacht zu Sonntag in die Halle in der Müllerstraße eingedrungen sein, teilte die Polizei mit. Ein Mitarbeiter habe das Trio beim Sprühen beobachtet und die Polizei alarmiert.

Als die Beamten eingetroffen sein, flüchteten die Sprayer demnach. Ein 33-Jähriger konnte den Angaben zufolge gefasst werden, die anderen beiden entkamen. In der Halle seien Spraydosen und Handschuhe als Beweismittel beschlagnahmt worden. Der mutmaßliche Sprayer
muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten.

Sendung: Inforadio, 13.03.2022, 14:00 Uhr

36 Kommentare

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  1. 36.

    Es sind nicht nur Schmierfinken , es sind auch Einbrecher ! Einfach mal eine ganze Weile wegsperren .

  2. 35.

    Lesen Sie die Kommentare wo Sie drauf antworten?? Wahrscheinlich nicht. Hauptsache den Senf dazu geben. Der Rapper wird seine Strafe bekommen, aber nach seinem Kontostand wird es ihn nicht weiter belasten. Jetzt kapiert??
    Des weiteren sind es Millionenschäden für die BVG da es spezielle Reiniger sind mit denen die Züge gewaschen werden. Und die sind teuer.

  3. 34.

    "Den Täter den sie gefasst haben ist RapperUfo361" na bravo!! Also: Rahmen drum und ab ins Museum! Und wenn es der Papst gewesen wäre, es sollte hart bestraft werden! Auch für " Ufo361" gibt's keine rechtsfreie Zone auf diesem Planeten.

  4. 33.

    Aha das ist also Kunst für Sie, diese sogenannten Tags oder mit Flusssäure Scheiben beschmieren. Wenn es richtige Bilder sind die gut aussehen, könnte man darüber reden wenn dafür auch bezahlt wird. Denn über die Reklame die ihnen anscheinend nicht gefällt, kommt auch Geld rein.

  5. 31.

    "Eigentlich sollte die Lieben Sprayer die Züge mit einer Zahnbürste saubermachen" und zwar öffentlich an einer belebten Stelle und zur Unterstützung können die dazugeholt werden, die es nicht für nötig halten, sich einen Fahrschein zu kaufen.

  6. 30.

    Nur merkwürdig, dass man immer wieder von Millionenschäden bei der BVG durch die Sprayer hört, wenn es mit ner Wäsche erledigt ist....

  7. 29.

    Manche Graffitis die wir in die Werkstatt bekommen sehen echt klasse aus....eigentlich zu schade um sie zu entfernen.
    Sobald Silber mit ins Spiel kommt muss der Zug sofort aus dem Verkehr genommen werden, da diese Farbe fast nicht trocknet und sich die Fahrgäste beschmieren könnten. Des weiteren müssen aus Sicherheitsgründen die Scheiben frei sein und natürlich die Knöpfe an den Türen.
    Wenn das Graffiti nicht zu groß ist bleiben die Züge eigentlich auch im Verkehr.

  8. 28.

    Ich schließe mich dem Kommentar von "Sprühling" uneingeschränkt an. Eigentlich müssen ja nur die Stellen von der Graffittifarbe gereinigt werden, welche wichtige Anzeigen die auf der Bahn angebracht sind verdecken. Ansonsten unterstütze ich vollumfänglich diese Form der Straßenkunst, anders als z.B. die Installation von Reklame im Stadtbild und im ÖPNV.

  9. 27.

    In der Ukraine gibt es auch eine "Subkultur" und das auch schon sehr lange!
    Aber sind ja auch Wohlstandkinder dort, der Krieg ist ja noch nicht so lange.

  10. 26.

    Hallo sprühling,
    das finden Sie also nicht so schlimm diese Schmierereien an den Zügen und wahrscheinlich ist es Ihnen auch völlig egal, dass der Steuerzahler für das Entfernen bezahlt.
    So kann man eigentlich nur denken, wenn man aus welchen Gründen auch immer keine Steuern bezahlen muss.

  11. 25.

    Ich frage mich, wie Sie auf Graffiti kommen.Ich habe kein Wort davon geschrieben, sondern über Verjährung. Was soll Ihre Antwort?

  12. 24.

    Also schlecht siehts nicht aus. Gibt der BVG etwas Dynamik.
    Ok, der Weg dazu war nicht in Ordnung.

    Bei uns in der Nähe steht so'n eigentlich grauer Verteilerkasten. Morgens war er Blau/Weiß mit einem "H" drauf, dann Rot/Weiß mit einem "U" drauf. Zwischendurch hatten sich noch ein paar "Eddingkünstler", also die mit ihren Brutalofilzern präsentiert. Einfach zum Brechen schön. Über Nacht war dann ein cooles Graffiti drauf. Legal? Keine Ahnung - aber seit dem ist da Ruhe.

  13. 23.

    Sie haben sich dem Eigentum also verpflichtet. Na, ob das mal so gesund ist.
    Im Übrigen, wenn mir Wände nicht gefallen, dann ändere ich die Gestaltung dieser und nicht meinen Lebensmittelpunkt ;)

  14. 22.

    Dann dürfen Sie gerne IHRE Wände zu freien Verfügung für Grafitti-"Künstler" zur Verfügung stellen.
    Mit IHREM Eigentum können SIE machen, was SIE wollen.
    Fremdes Eigentum muss Ihnen nicht gefallen, aber die "Künstler" - und Sie - haben dessen Gestaltung zu respektieren!

    Wenn Ihnen die anderen Wände anderer Menschen in dieser Stadt nicht gefallen, dürfen Sie auch gerne umziehen.

  15. 21.

    Eigentlich sollte die Lieben Sprayer die Züge mit einer Zahnbürste saubermachen und vielleicht kaufen Sie sich mal etwas und jemand kommt und besprüht es einfach mal so.Man Ihr kommt mir vor wie junge Hunde die ihr Revier markieren und überall hinpinkeln und sich noch ganz toll vorkommen. Dann dieses dusselige Gelapper von, alles ist ja so grau hier in Berlin.

  16. 20.

    Um die „Haftungsfragen“ kurz zu ordnen:
    Ein Mittäter haftet nach §§ 823, 830 BGB für den gesamten Schaden. Dieser Anspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB nach Ablauf von drei Jahren und beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Geschädigte hinreichende Kenntnis vom Schädiger und der Tat er halten hat. Gehemmt wird die Verjährung ua durch ein Klage- oder Mahnverfahren. Für die Vollstreckung nach einem Urteil hätte die BVG 30 Jahre Zeit. Eine Privatinso hilft dem Täter nicht (§ 302 Nr.1 InsO).

  17. 19.

    Diese Sprayereien sind Wohlstandsverwahrlosung pur. Die Leute wissen gar nicht, wie gut es ihnen geht. In der Ukraine müssen Menschen ihr pures Leben retten und verlieren ihr gesamtes Hab und Gut. In Deutschland zieht eine verwöhnte "Subkultur" aus Möchtegern-Gangstern durch die Gegend und beschmiert fremdes Eigentum - "aus Langeweile" oder Geltungssucht. Wie gesagt: Die wissen gar nicht, wie gut sie es haben, mit ihrer üppigen Freizeit. Wohlstandsverwahrlosung einer Personengruppe.

  18. 18.

    "Natürlich verjähren solche Forderungen."
    in §197 (1) BGB steht noch etwas nach dem Komma. Dazu gehört u.a. §212 BGB.
    Und nur der Vollständigkeit halber empfiehlt sich §302 InsO gelesen zu haben.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das eine BVG unwissend ist.

  19. 17.

    Ich finde Graffitis in der Stadt oft sehr schön. Besser als der berliner Hausfassaden-Einheitsbrei oder die ganze Werbung ...

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