Staatsanwaltschaft Stendal - Mit 417 km/h über die A2: Verfahren gegen Raser eingestellt

Fr 22.04.22 | 14:45 Uhr
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Blick auf die Lichtspuren von Autos (Quelle: dpa/Stephan Schulz)
Bild: dpa/Stephan Schulz

Das Verfahren gegen einen tschechischen Millionär, der mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren sein soll, ist eingestellt worden. Für eine Anklageerhebung gebe es keinen ausreichenden Tatverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal in Sachsen-Anhalt am Freitag. Es habe umfassende Prüfungen des Vorfalls gegeben, eine Befragung des Beschuldigten sei nicht nötig gewesen.

Dem Raser war ein verbotenes Rennen im Sinne einer Einzelfahrt vorgeworfen worden. Nach dem Strafgesetzbuch ist auch ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Alle drei Tatbestandsvoraussetzungen liegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, wie der Sprecher sagte.

Fahrer fuhr laut Staatsanwaltschaft nicht rücksichtslos

Anfang des Jahres hatte der Mann ein Video ins Netz gestellt. Darauf ist aus der Perspektive einer Onboard-Kamera zu sehen, wie der Wagen bei Ziesar (Potsdam-Mittelmark) auf die Autobahn Richtung Magdeburg auffährt und beschleunigt - bis zur Geschwindigkeit von 417 km/h nach rund zweieinhalb Minuten. Dieses und weitere Videos sollen bereits im Juli 2021 entstanden sein.

In dem Autobahnabschnitt gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfe man aber nur so schnell fahren, wie es die Sicht- und Wetterverhältnisse und die persönlichen Fähigkeiten von Fahrzeug und Fahrzeugführer zuließen, sagte der Sprecher. In dem Video seien aufgrund der gewählten Strecke, der frühen Uhrzeit und Jahreszeit sehr gute Verkehrsverhältnisse erkennbar. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise.

Außerdem sei das Auto, ein Bugatti Chiron, für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Bei der Aktion ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft niemand gefährdet worden. Dem Fahrer könne man nicht vorwerfen, er sei rücksichtlos gewesen, da er optimale Uhrzeit, Wetter- und Straßenverhältnisse gewählt habe, erklärte der Sprecher.

 

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8 Kommentare

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  1. 8.

    Ja
    Wer kann der kann...
    Leider gibt es immernoch keine Beschränkungen in Deutschland auf den Autobahnen.
    Sehr ärgerlich!

  2. 7.

    "Is ja nüscht passiert" auf Anwaltsdeutsch. Aber so ist die StVO halt geschrieben in Deutschland.

  3. 6.

    Da verschlägt es einem die Sprache. Milliardär müsste man sein, oder Staatsanwalt in Sachsen-Anhalt.

  4. 5.

    Wahnsinn was hier wieder passiert. Muss erst jemand zu Schaden kommen? Wurde hier kultursensibel geurteilt?

  5. 4.

    Na endlich ein fairer Entschluss.
    Nachdem ich das Video sah, fragte ich mich, was das Theater und die Ermittlungen sollen. Nur weil man schnell (auf freier Strecke!) fährt, macht man noch kein Rennen. Mehr Videowagen würden die wirklichen, gefährlich auffahrenden, Raser (und Idioten) zur Strecke bringen.
    Im übrigen: Wurde das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen wirklich aufgehoben? Das ist, wenn nicht LKw-Kolonne, meist die Spur, auf der man schneller als die Anderen fahren könnte/kann. Darf?

  6. 3.

    Es wird halt Zeit, klare Regeln aufzustellen. Dass ein Fahrzeug mit dieser gefahrenen Geschwindigkeit jederzeit beherrschbar ist, liegt auf der Hand. Oder nicht??

  7. 2.

    Ja, man muss sehen wie man die Arbeit vom Tisch kriegt. Da ist es immer gut, wenn keine Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Mein mir gesund erscheinender Menschenverstand sagt mir was anderes.

    Es hätte ja auch Wild vor die Karre laufen können, er wäre ins Schleudern gekommen, auf die Gegenfahrbahn geraten, Unfall... wollen wir uns nicht vorstellen. Die Steuerzahler und Versicherungen dürfen's ausbaden, die Retter vor Ort sind egal.
    Na, ist ja gut gegangen, war ja ein seeehr besonnener Fahrer... und eine seeehr besonnene Justiz.

    Ich muss sagen: ich habe Angst vor diesem Fahrverhalten. Und vor dieser Staatsanwaltschaft.

  8. 1.

    Und es gibt noch den einen Umweltaspekt: Wenn man alles an einem Tag geschafft hat, um nicht am nächsten Tag nochmal los zu müssen, hat er weniger CO2 verbraucht, als an sonst 2 Tagen...(Wird oft übersehen, dass das auch ein Grund sein kann, warum man auch elektrisch mit 300 km/h zwischen Köln und Frankfurt so manchen Zuffenhausener überholt)...

    P.S. da verläuft die Autobahn parallel zur ICE-Trasse

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