Klage nach Antidiskriminierungsgesetz - BVG-Fahrgast klagt wegen mutmaßlichem Rassismus-Vorfall

Mo 23.05.22 | 17:07 Uhr
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U2 Fahrtziel U-Bahnhof Ruhleben. (Quelle: imago / Stefan Zeitz)
Bild: imago / Stefan Zeitz

Wegen eines mutmaßlichen Falles von Rassismus bei einer Fahrkartenkontrolle klagt ein BVG-Fahrgast auf eine Entschädigung nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Montag mit.

Der schwarze Opernsänger war nach einem Bericht der britischen Zeitung "The Guardian" im Oktober 2020 bei einer Kontrolle in der U2 rassistisch angesprochen und geschubst worden. "In keiner Stadt habe ich mich so unsicher gefühlt wie in Berlin", sagte der US-Amerikaner der Zeitung.

Antidiskriminierungsgesetz seit Sommer 2020 in Kraft

Es gab in dem Fall auch ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft. Dieses wurde nach Angaben einer Sprecherin jedoch im vergangenen August eingestellt, weil die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht sahen.

Die Klage beim Landgericht stützt sich dagegen auf das Antidiskriminierungsgesetz, das im Sommer 2020 in Kraft trat. Es soll Menschen schützen, die sich von Behörden diskriminiert fühlen, ihre Rechte stärken und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Die zuständige Ombudsstelle erhielt auch schon Beschwerden über die landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist beim Landgericht bislang nicht anberaumt, Einzelheiten zu dem Fall gab es deshalb vom Gericht noch nicht.

Sendung: Abendschau, 23.05.2022, 19:30 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    Sehr geehrte Karin B.,
    leider macht es sich die BVG hier viel zu leicht. Es ist einfach zu sagen, was geht uns das an. Dabei ist ja diese Firma in denen diese Leute angestellt sind IM AUFTRAG der BVG unterwegs. Deshalb wäre es ja auch im Interesse der BVG der Sache nachzugehen. Bei der S-Bahn sieht es ja auch nicht anders aus. Da ich ja übernächste Woche für einige Tage in England bin, könnte ich die Redaktion des „Guardian“ aufsuchen und darüber berichten.
    Liebe Grüße aus Lichtenberg nach Friedrichshain

  2. 8.

    Bei dem Auftreten der Fremdfirmenmitarbeiter im Außenkontrolldienst (so ist die richtige Bezeichnung für die Fahrausweiskontrolleure)ist es kein Wunder. Im Oktober letzten Jahres wurden 3 von denen an der Haltestelle der M8 Roederplatz von der Polizei rausgeholt. Treskowallee von einem Fahrer der Linie 27 rausgeworfen. Namen der Fahrer der betroffenen Linien mir vom Betriebshof Siegfriedstraße bekannt. In einer Tram in Lichtenberg aggresives Auftreten eines „Framiks“mir gegenüber. Fuchtelt mit „Dienstausweis“ vor dem Gesicht herum. Dachte schon er will ihn mir ins Gesicht drücken. Brüllt nur rum: Fahrscheine. Los Fahrschein. Wurde zum Schluß von mir lauthals in die Schrankenverwiesen. Ich sagte: Hat man euch Fremdfirmenmitarbeitern nicht beigebracht wie ihr einem Fahrgast gegenüber zu treten habt? Und der wollte sogar die Polizei rufen wegen angeblicher Ausländerbeleidigung. Wegen dem Begriff Fremdfirmenmitarbeiter. @rbb: BITTE FREIGEBEN.

  3. 7.

    Ein "falscher Ton" kann durchaus einen Schadensersatz rechtfertigen (Stichwort Beleidigung, Stichwort Volksverhetzung etc.). Aber es ging ja offensichtlich auch um tätlichen Angriff. Zitat aus dem Text: "rassistisch angesprochen und geschubst". Und wer jetzt schreibt, schubsen sei doch harmlos, der darf gerne mal einen Polizisten harmlos schubsen. ;-)

  4. 6.

    Hier muß ich Ihnen recht geben. In der Vergangenheit bin selbst ich schon eingeschritten wo es brenzlig wurde.

  5. 5.

    "der Ton macht die Musik" - genau so ist es. Und ein "falscher Ton" rechtfertigt nicht immer einen Schadenersatz. (Man, wie wäre ich dann reich... oder sehr arm, je nach dem)
    Beteiligte Zeugen, die mit Courage "dazwischengehen" ist auch ein Statement und hilft sogar viel mehr.

  6. 3.

    Aber das man einen Fahrschein vorweisen soll, ist noch nicht diskriminierend oder?

  7. 2.

    Den Bericht richtig lesen, es sei, er ist handwerklich falsch. Da ist die Rede von ENTSCHÄDIGUNG. Das Geschilderte würde eine Beleidigung, ergo Straftat darstellen. Ein sgn. Antragsdelikt. Aber soll es darum gehen?
    Dt. Gesetze werden mittlerweile sehr fragwürdig aufgestellt. Hier eine finanzielle Entschädigung in den Fokus bringen. Begeht wer eine Straftat, warum muss der Steuerzahler zahlen? Dafür gibt es das Zivilverfahren, das nach einem Schuldspruch gegen den Verurteilten zu führen ist.

  8. 1.

    Vorwürfe/Beschwerden dieser Art häufen sich leider in letzter Zeit...selbst erlebt und beobachtet.
    Wenn die BVG schon Teile ihrer Aufgaben ausgliedert und in die Verantwortung eines Drittunternehmens gibt, so ist es in ihrem eigenen Interesse nicht hilfreich, (wieder einmal) jegliche Verantwortung von sich zu weisen, wie in diesem Fall:
    „…Die BVG weist "The Guardian" zufolge jedoch die rechtliche Verantwortung von sich. Die Kontrolleure, so die Argumentation des Unternehmens, seien nicht direkt bei der BVG angestellt…“

    Der Ruf der BVG wird durch das fragwürdige Verhalten und respektloser Methoden der Kontrolleure weiterhin nachhaltig geschädigt. Zur Verbesserung des ÖPNV reicht der Slogan #weilwirdichlieben leider nicht aus.
    Die BVG sollte sich endlich ihrer Verantwortung bewusstwerden und EIGENE Kontrolleure einsetzen, um wieder etwas mehr Vertrauen zu schaffen. Das sollte auch Teil einer Verkehrswende sein.

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