Klage gegen Universität - Verband sieht trans, inter und non-binäre HU-Studierende diskriminiert

Mi 01.06.22 | 19:09 Uhr
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Archivbild: Das Palais des Prinzen Heinrich ist das Hauptgebäude der Humboldt-Universität Berlin. (Quelle: dpa/D. Kalker)
Bild: dpa/D. Kalker

Trans, inter und nicht-binäre Studierende bekommen von der Humboldt-Universität in Berlin keine Ausweise, aus denen ihr Geschlecht identifizierbar wird. Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" will dagegen vorgehen - mit dem Antidiskriminierungsgesetz.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage wegen Diskriminierung gegen die Humboldt-Universität (HU) eingereicht.

Die HU verweigere es ihren trans, inter und nicht-binären Studierenden, einen ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen auf studentischen Unterlagen wie der Campus-Card zu führen, heißt es zur Begründung. "Die erzwungene Nutzung des früheren, inzwischen abgelegten Namens (Deadname) ist für die Betroffenen diskriminierend und verletzt ihre Grundrechte."

Andere Universitäten nutzen schon individuelle Campus-Cards

Diese nach eigenen Angaben erste Verbandsklage nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz sei beim Kampf gegen Diskriminierung ein wichtiger Schritt, sagte eine GFF-Sprecherin. Endlich könne man gegen strukturelle Diskriminierung durch öffentliche Stellen gerichtlich vorgehen, ohne dass sich Einzelpersonen exponieren und Prozessrisiken aussetzen müssten.

Andere Berliner Universitäten - wie etwa die Freie Universität und die Technische Universität - stellen bereits Campus-Cards auf den neu gewählten Namen aus. Hier genügt die Vorlage eines aktuellen Dokuments, aus dem der neue Name hervorgeht. Auch in vielen anderen Lebensbereichen können trans, inter und nicht-binäre Menschen ihren Identitätsnamen nutzen, beispielsweise auf der Bankkarte, beim Onlineshopping, im Mietvertrag und im Arbeitsvertrag.

Hochhschule in Gespräch mit zuständiger Senatsverwaltung

Hochschulintern könne der selbstgewählte Name bereits verwendet werden, teilte die HU auf Anfrage von rbb|24 mit. Gern würde man dies generell ermöglichen, hieß es weiter, allerdings sei dies momentan nicht möglich. "Gegenüber der Humboldt-Universität vertritt die zuständige Senatsverwaltung trotz mehrerer Nachfragen jedoch bisher weiterhin die Einschätzung, dass die Verwendung des selbstgewählten Namens in Fällen mit Außenwirkung rechtswidrig sei", teilte ein Sprecher mit.

Die Hochhschule habe sich im März an die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft gewandt, aber noch keine Antwort in der Sache erhalten, so der Sprecher.

Gesetz besteht seit knapp zwei Jahren

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde am 4. Juni 2020 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, am 21. Juni 2020 trat es in Kraft. Es gilt als das erste seiner Art in Deutschland und soll eine Rechtslücke schließen, "die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht", heißt es auf der entsprechenden Internetseite des Senats [berlin.de].

Das LADG deckt mehrere Diskriminierungsmerkmale ab, darunter Rassismus, der soziale Status und chronische Erkrankungen. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass ein BVG-Fahrgast auf eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz beim Berliner Landgericht klagt. Der schwarze Opernsänger war nach einem Bericht der britischen Zeitung "The Observer" im Oktober 2020 bei einer Kontrolle in der U2 rassistisch angesprochen und geschubst worden. "In keiner Stadt habe ich mich so unsicher gefühlt wie in Berlin", sagte der US-Amerikaner der Zeitung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.06.2022, 19:30 Uhr

26 Kommentare

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  1. 25.

    Sie sind wahrlich ein lebendiges Beispiel für ein fehlgeleitetes Selbstbewußtsein, gepaart mit Selbstherrlichkeit und dem Irrglauben etwas besseres als andere Menschen darzustellen!

  2. 24.

    Sie haben den Kommentar offenbar nicht verstanden....schade, denn es ging um mehr!

  3. 23.

    Aus dem Artikel; "... Hier genügt die Vorlage eines aktuellen Dokuments, aus dem der neue Name hervorgeht. ..."
    Vielleicht sollte hier einmal geklärt werden, was als "aktuelle Dokument bewertet" wird.
    Würde mich schon wundern, wenn der Arbeitgeber einen anderen Namen als das Finanzamt hat, oder wie geht das?

    ".... Gendergerechte Sprache derart ins Lächerliche zu ziehen ..."
    Da gebe ich Ihnen recht - war etwas provozierend.
    Dies jedoch gleich auf die Menschen zu beziehen und als diskriminierend zu bezeichnen, finde ich etwas überzogen.

  4. 22.

    "Wenn es nur "irgendein Wisch" ist, auf dem der non-CIS-Mensch:in erklärt, wie sein/ihr "neuer Name:in" lautet, mit der:m er/sie/es/* in Zukunft angesprochen werden möchte, ist es nachvollziehbar, dass sie Uni die Eintragung verweigert ..."

    "Name:in"? "er/sie/es"? Gendergerechte Sprache derart ins Lächerliche zu ziehen, Menschen als "es" abzuwarten und das, ohne den kommentierten Artikel gelesen zu haben, ist durchaus diskriminierend. Wenn es sich bei den erwähnten Dokumenten um "irgendeinen Wisch" handeln würde, würde dieser nicht von Banken, Arbeitgebern und Vermietern akzeptiert werden.

  5. 21.

    Sorry, was ist am Kommentar 4 diskriminierend?
    Amtliches Dokument zählt, alles andere nicht ... ist doch m.E. korrekt, oder?

  6. 20.

    Unter sogenannten Randgruppen versteht man Minderheiten, die es durchaus gibt. Was Sie tun, ist lediglich das Leugnen von existierender Diskriminierung.

  7. 19.

    "Motte" bezog sich wohl auch nicht auf Berichte, sondern die Kommentare. Viele davon sind zumindest provozierend, einige auch diskriminierend (z.B. Kommentar #4).

  8. 18.

    " eine Randgruppe abwerten" ...genau das ist diskriminieren!!
    Irgendwie haben Sie nicht verstanden, dass es gar keine Randgruppen gibt! Die Toleranz übernimmt seit Jahren das Feld.
    Aber man kann sich selbst gut an den Rand schieben und dann versuchen dem Rest der Gesellschaft ein schlechtes Gewissen zu machen und den Moment der Überlegung zu nutzen, um sich ganz nach oben zu schieben!
    Das wird zurecht belächelt, denn was ein Mensch leisten und an Wissen teilen kann, entscheidet in keinem Fall seine Sexualität.

  9. 17.

    Ich glaube das es für trans etc. Menschen nicht einfach ist, da es sich in Normen gefühlt einfacher leben lässt. Es ist für mich aber irritierend das einige/viele? LGBQT+ Menschen fordern gleichgestellt und nicht als Anders behandelt zu werden, dann darauf bestehen das jeder die kleinsten Facetten ihrer selbst bis ins Detail erfahren und berücksichtigen soll. Es wird der Eindruck vermittelt, wenn man eine Frau (geboren im Körper eines Mannes) nur als Frau behandelt, oder umgekehrt, das dies diskriminierend ist. Und wenn man mal einen doofen Blick/Spruch bekommt, dann liegt es vielleicht nicht z.B. am trans, sondern dem schrecklichen Kleidungsstil, Gang oder Ausdrucksart. Passiert jeden Tag den klassischen Heterosexuellen, z.B. bei weißen Socken in Sandalen.

  10. 16.

    Falschen Thread gelesen? Ich habe nicht einen einzigen diskriminierenden Bericht hier wahr genommen. Vielleicht lesen sie ja, falls möglich, nochmal gründlicher, oder sie verabschieden sich gleich ganz aus solchen Diskussionen wenn sie ohnehin nur provozieren wollen.

  11. 15.

    "Ihr wollt diskriminieren" - verbunden mit der Idee, dass nur das "Opfer" überhaupt eine Diskriminierung definieren darf - macht wenig Sinn. Man muss schon überlegen, welchen Zweck Namen auf dem Campus haben. Sicheres Identifizierungsmerkmal zu Verwaltungszwecken (analog ID-Nummer) oder persönliches Statement (analog Kleidungsstil, politischer Ausrichtung o.ä.), Daraus ergibt sich dann logisch, wie mit Namenswechseln (aus welchem Grund auch immer die erfolgen) umzugehen ist.

  12. 14.

    WIe wäre es, allen Studierenden eine ID-Nummer zuzuordnen? So könnte man auch mehrere Identitäten zweifelsfrei einer Person zuordnen.

  13. 13.

    Herzlichen Dank für diesen Artikel!
    Mich persönlich interessiert es in keinster Weise, wer mit wem, warum und wie!
    Das ist eine intime Angelegenheit zwischen zwei Menschen, die niemanden etwas angeht !
    Manchmal suche ich nach dem Verstand, den Menschen den Tieren ja voraus haben sollen!

  14. 12.

    Jeder, der nicht betroffen ist, weiß zwar nichts, ist aber strikt dagegen. Wer kommentiert hier! Verstehende, Wissende, Gebildete, Betroffene oder einfach so, weil man so schön kollektiv dagegen ist.

    Ich behaupte, ihr wollt einfach diskriminierend agieren und ihr fühlt euch gut dabei. Endlich eine Randgruppe gemeinsam abwerten, alles nicht so schlimm, nicht so wichtig.

    Wenn der Diskriminierende behauptet, es gäbe keine Diskriminierung. Nun gut, wer diskriminiert ist ja kein Opfer und denkt, wenn er diskriminierend agiert, ist das ja völlig ok.

  15. 11.

    Selbst beim Bücher ausleihen, muss m.E. der "Perso-Name" verwandt werden.
    Im schlimmsten Fall hat die Bibliothek das Nachsehen ...
    Fachliteratur ist nicht billig.

  16. 10.

    Wenn es nur um Bücherausleihe oder Mensa geht, ist der Name egal, jeder wie er mag.

    Geht es aber um Studienleistungen / Prüfungsleistungen / Examenszeugnisse, muss natürlich Rechtssicherheit gewährleistet sein, da kann ich die Uni schon verstehen, wenn sie nach dem Perso geht und nicht nach momentaner Befindlichkeit.

  17. 9.

    Wenn man die täglichen Nachrichten im rbb liest, bekommt man den Eindruck, Berlin sei eine rassistische Stadt, Diskriminierung von Minderheiten sei an der Tagesordnung.
    Das Gegenteil ist wohl eher der Fall.
    Mich nervt dieser alarmistische Grundton dieser Art von Artikeln. Wie gesagt mittlerweile fast täglich.
    Dabei ist die Gesellschaft insgesamt (es gibt natürlich Ausnahmen) so offen und liberal wie nie zuvor - schreibt ein schwuler Mann...

  18. 8.

    Der Name im Amtlichen Ausweis muss von allen - auch von der Uni - anerkannt werden.
    Dass sich ein Verband sich dafür hergibt, wegen Pseudonamen von transleuten klagen zu wollen ist überhaupt nicht nachvollziehbar und völlig überflüssig.

  19. 7.

    Ehrlich? Ich verstehe auch gerade nur Bahnhof. Wie hier beschrieben, ist korrekt. Fiktive Namen / Nicknamen haben keine Verwendungsberechtigung.
    Und dann dürfte eine Klage vor dem VG nur eine unerhörte Ausnutzung kostenfreier Freizeitbeschäftigungen sein. Landesbedienstete (Beamte) z.B. mit berechtigten Anliegen, warten teils Jahre, weil das VG zugeschüttet wird.
    Mir fehlt also auch eine erleutende Erklärung!

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