Verordnung ab 9. Juni in Berlin - Unkastrierte Katzen bekommen Hausarrest

Auf Besitzer von Hauskatzen in Berlin kommen ab der nächsten Woche neue Pflichten zu: Dann dürfen nur noch bestimmte Katzen unkontrolliert das Haus oder die Wohnung verlassen. Geschützt werden sollen damit streunende freilebende Katzen.
Der Berliner Senat will mit einer eigenen Verordnung die Zahl freilebender Katzen in Berlin eindämmen und damit auch deren Leidensdruck mindern. Die entsprechende "Katzenschutzverordnung" wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen und gilt ab dem 9. Juni, wie die Umweltverwaltung am Donnerstag mitgeteilt hat.
In Berlin gebe es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenlebten, begründet die Senatsverwaltung diesen Schritt. Diese Streuner seien durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen sei.
Für nicht kastrierte Katzen besteht Leinenpflicht
Mit der neuen Verordnung müssen sich auch Halter von Hauskatzen auf neue Regeln einstellen: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf laut Senatsverwaltung "in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen", dürfen ab dem 9. Juni nur noch kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere in Berlin freien Auslauf bekommen.
Zudem müssen diese Tiere bei einer anerkannten Stelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden. Einen Überblick zu solchen Registrierstellen gibt es auf der Internetseite der Umweltverwaltung [berlin.de]. Katzen sind ab fünf Monaten geschlechtsreif und damit fortpflanzungsfähig.
Nicht kastrierte und nicht gechippte Hauskatzen dürfen ab dem 9. Juni nur noch kontrolliert das Haus oder die Wohnung verlassen, etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich. Grundsätzlich sind Katzenhalter aufgerufen, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, sofern sie fortpflanzungsfähige Tiere mit freiem Auslauf besitzen.
Bei Verstoß drohen Kosten
Die zuständigen Bezirksbehörden dürfen laut Verordnung ein aufgefundenes, nicht registriertes Tier auf Kosten des Halters kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle, betont die Umweltverwaltung. Alle anfallenden Kosten für Unterbringung und Kastration einer Katze können dem Halter in Rechnung gestellt werden.
Wer jetzt und auch nach dem 9. Juni seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an die Tiersammelstelle Berlin wenden (Telefon 030/76 888-200 oder -201, Mail tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de).
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) befürwortete im vergangenen Jahr die neue Verordnung, weil mit der Kastrierungspflicht das Leid von Straßenkatzen gemindert werden könne. Nach Schätzungen der Tierschützer gibt es in Berlin etwa 10.000 Streunerkatzen.
Mit der neuen Katzenschutzverordnung folgt Berlin dem Beispiel anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 2. Juni 2022, 19:30 Uhr