Russische Armee im Fokus - Berliner Polizei untersucht mögliche Kriegsverbrechen in der Ukraine

Fr 10.06.22 | 11:57 Uhr
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Symbolbild: Vadim Ivanovich (r) hilft Ermittlern bei der Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen, nachdem die Leiche seiner Frau am 6. Juni 2022 aus einem behelfsmäßigen Grab an ihrem Haus in Mala Rohan, Ukraine, exhumiert wurde. (Quelle: dpa/C. Guzy)
Audio: rbb24 inforadio | 10.06.2022 | Michael Ernst | Bild: dpa/C. Guzy

Die Berliner Polizei untersucht derzeit drei Fälle von möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Das teilte der Senat auf eine CDU-Anfrage mit, wie die dpa am Freitag berichtete.

Die Behörden erfassen demnach mögliche Kriegsverbrechen durch die russische Armee in der Ukraine nur, wenn diese in Berlin angezeigt werden. Ukrainische Flüchtlinge würden dazu nicht gezielt befragt.

Dokumentation auch von Verletzungen

Allerdings solle durch Aushänge vermehrt auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Anzeigen zu stellen. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe dafür einen Fragebogen für die Polizeistellen in den Bundesländern erstellt.

Falls das Landeskriminalamt (LKA) den Anfangsverdacht einer Straftat feststelle und Ermittlungen einleite, werde der Generalbundesanwalt in Karlsruhe informiert, heißt es in der Antwort des Senats. Dieser sei dann auch für alles zuständig.

Die Berliner Charité hat sich derweil bereiterklärt, Kriegsverletzungen von Flüchtlingen aus der Ukraine zu dokumentieren.

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.06.2022, 12 Uhr

6 Kommentare

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  1. 6.

    Mal davon abgesehen, dass ich für mich keine "Experten -Ansicht" in Anspruch genommen habe und Vergleiche im allgemeinen immer etwas hinken, würde die Berliner Polizei in diesem Fall selbstverständlich die Anzeige eines in Polen zu Schaden gekommenen Russen aufnehmen und Ermittlungen einleiten. Oder meinen Sie etwa, dass man dem Opfer die Türe vor der Nase zuschlagen und auf Nichtzuständigkeit verweisen würde? Na wie auch immer, Ihr Beitrag entbehrt jeglicher Relevanz, Olli.

  2. 5.

    Ihrer Experten -Ansicht nach wird sich im vorgegebenen Beispiel ein deutsche Polizist nach Polen begeben und in der Straftat gegenüber einem Russen ermitteln? Wer hat Sie auf diese Idee gebracht?

  3. 4.

    Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip

    Ein Beispiel: https://www.deutschlandfunk.de/warum-ein-deutsches-gericht-ueber-staatsfolter-in-syrien-urteilt-102.html

  4. 3.

    Ich mach's für Sie, der Sie laut Nickname offenbar ein Friedensanhänger russischer Prägung sind, mal ganz einfach zu verstehen: Wenn bsw. ein Russe auf der Durchreise in Polen zusammengeschlagen wird und dies bei seiner Ankunft in Berlin der Polizei meldet, nimmt diese Ermittlungen auf. Das wäre Ihnen doch auch recht so, oder MIR?

  5. 2.

    Nach welcher Rechtsgrundlage ist die Strafverfolgungsbehörde tätig geworden, wenn kein deutscher Staatsangehöriger involviert und nicht das deutsche Territorium betroffen ist?

  6. 1.

    Klasse, das die Charité das macht. Denn so einem Institut von Weltruf wird man es denn schwerer haben, mauschellein zu unterstellen.

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