Flugausfälle im Sommer - Diese Rechte sollten Sie als Fluggast kennen

Mo 13.06.22 | 20:59 Uhr
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Symbolbild: Fluggäste gehen durch die Haupthalle des Flughafen Berlin Brandenburg (BER). (Quelle: dpa/F. Sommer)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.06.2022 | Franziska Ritter | Bild: dpa/F. Sommer

Der Flugverkehr wird in diesem Jahr chaotisch, daran gibt es keinen Zweifel mehr. Große Airlines streichen Flüge, weil Personal fehlt. Schon im Juni fallen viele Verbindungen aus. Urlauber:innen haben aber Rechte auf Ersatz - in Flügen oder Geld.

Zahlreiche Menschen in Berlin und Brandenburg sorgen sich, dass in diesem Jahr ihre Urlaubsreise stressig und chaotisch werden könnte - denn sie möchten fliegen. In den vergangenen Tagen haben mehrere Fluganbieter angekündigt, mitten in der Hauptreisezeit Flugverbindungen am BER zu streichen.

Am Freitag wurde bekannt, dass im Juni, Juli und August rund 1.000 Flüge von Easyjet wegfallen sollen. Auch die Lufthansa bestätigte bereits Ende der vergangenen Woche gegenüber der DPA, dass für den Juli insgesamt 900 Flüge von Lufthansa und ihrer Tochter Eurowings innerhalb Deutschlands und Europas aus dem System genommen wurden. Dabei ging es vor allem um Flüge von den Drehkreuzen in Frankfurt und München. Die Lufthansa Tochter Swiss soll einem Bericht der DPA und der Schweizer Zeitung "Blick" zufolge mehrere Flüge nach Deutschland gestrichen haben, hier geht es unter anderem um Verbindungen von Zürich nach Berlin.

Kundinnen und Kunden haben Recht auf Ersatz

Fluggäste sollen sowohl bei der Lufthansa als auch bei Easyjet immerhin über Streichungen informiert und möglichst auf andere Flüge umgebucht werden, heißt es. Etwas anderes bleibt den Unternehmen auch nicht übrig - denn die Kundinnen und Kunden haben Ansprüche: Innerhalb der EU sind die nach der Fluggastrechteverordnung geregelt, und da ist einiges möglich, wie ein Experte dem rbb versichterte. Wird ein Flug storniert, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz - in Form eines anderen Fluges oder auf sein gezahltes Geld, wie der Berliner Verbraucherschutzanwalt Rosbeeh Karimi dem rbb sagte. Hier einige Beispiele, wie Fluggäste vorgehen können:

Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten. In den meisten Fällen tut sie das bei einem eigenen Flug, am selben oder nächsten Tag. Die angebotene Umbuch-Option der Fluggesellschaft können Kund:innen dann annehmen, oder ihr Geld zurück verlangen. Das Umbuchen geht in der Regel recht einfach bei den Fluggesellschaften selbst.

Sollte die Airline keinen geeigneten Alternativflug anbieten, dürften Kund:innen auch selbst auf die Suche nach einem geeigneten Angebot gehen. Und das "nicht nur bei der Fluggesellschaft, bei der ich gebucht habe, sondern notfalls auch bei einer dritten Fluggesellschaft", sagt Karimi. Wenn also jemand mit Airline 1 von Berlin nach Nizza fliegen wollte, der Flug aber gestrichen wird und am gleichen Tag Airline 2 nach Nizza fliegt, dann dürften Kundinnen und Kunden unter Umständen darauf ausweichen. Wichtig ist dabei nur: Die ursprügnliche Airline sollte zunächst die Möglichkeit haben, Ihnen selbst ein Angebot auf einem ihrer Flieger zu unterbreiten (das kann auch am Folgetag sein) und ihr Ersatzflug muss die "frühstmöglichste und günstigste" Alternative sein, sagt Verbraucherschutzanwalt Karimi. Das kann durchaus ein 400-Euro Flug als Ersatz für einen 60-Euro Flug sein, aber nur wenn dies die beste Alternative ist. Kund:innen dürfen sich nicht in die Business Class upgraden, wenn sie vorher Economy gebucht hatten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem, ihrer ursprünglichen Airline vor dem Umbuchen auf den Flug einer anderen Fluglinie eine Frist zu setzen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn Hin- und Rückflug bei einer Fluggesellschaft zusammen gebucht wurden, der Hinflug aber jetzt von der Fluggesellschaft storniert wird, dann dürfen Kund:innen auch komplett von der Reise zurücktreten, also den Rückflug ebenfalls stornieren und das Geld für beide Flüge zurückfordern. "Grundsätzlich habe ich dann die Möglichkeit zu sagen: Ich möchte die Flugreise nicht mehr antreten, ich trete vom Vertrag zurück, dann muss ich auch das gesamte Geld innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet bekommen", sagt Karimi.

Auch Schadenersatz (also die Erstattung entstehender Kosten) könnte möglich sein, Kunden könnten also Kosten beispielsweise für gezahlte, aber wegen des Flugausfalls nicht wahrgenommene Hotelübernachtungen oder Konzert-Karten am Zielort von der Airline zurückverlangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das unter Umständen möglich, allerdings besteht eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Wenn also beispielsweise am selben Tag wie der ursprüngliche Flug noch ein Ersatzflug geht, der weniger kostet als die Hotelübernachtung, dann müssten sich Kund:innen für diesen Ersatzflug entscheiden, um den zu erstattenden Schaden zu minimieren.

Bei besonders kurzfristig annulierten Flügen, das heißt weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, gibt es zudem die Möglichkeit der Ausgleichszahlungen (keine komplette Erstattung, sondern eine Art Ersatzzahlung für die in Kauf zu nehmenden Reise- und Unterkunftsänderungen). Diese können je nach Entfernung zum Zielort zwischen 250 Euro und 600 Euro betragen. Auf diesem Wege könnten sich Kund:innen zum Beispiel auch finanziellen Ersatz für nicht wahrgenommene Hotelübernachtungen besorgen.

Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle können helfen

Weitere Sonderfälle oder Ratgeber zum richtigen Vorgehen finden sich zum Beispiel online bei der Verbraucherzentrale [verbraucherzentrale.de, FAQ Fluggastrechte]. In schwierigen Fällen können die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr [soep-online.de] oder im äußersten Fall ein Rechtsbeistand helfen.

Personalmangel sorgt für die Krise, Ende nicht in Aussicht

Spannend wird sein, ob die Flugstreichungen eine einmalige Sache bleiben, oder der Markt nachhaltig verkleinert werden muss. Es scheint so, als ob die gesamte europäische Flugbranche derzeit Personalmangel hat. Bereits am Pfingstwochenende hatte es an vielen deutschen Flughäfen, auch am BER, Verspätungen und Flugausfälle gegeben. In einem NDR-Bericht zum Thema begründet eine Verdi-Sprecherin das damit, dass nicht alle Unternehmen in der Branche das Kurzarbeitsgeld während der Corona-Zeit aufgestockt hätten. Die Menschen könnten sich deshalb nach anderen Jobs umgeschaut haben und wären nun erstmal weg.

Sogar Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich bereits zum Thema, allerdings mit einer wenig beruhigenden Botschaft: "Kurzfristige Lösungen wären zwar wünschenswert, sind aber nicht wahrscheinlich", wird Wissing von der "Bild am Sonntag" zitiert. Es droht also ein chaotischer Sommer - in dem Fluggäste sich wohl besser vorsorglich mit ihren Rechten vertraut machen sollten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.06.2022, 10.35 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Rückflug Korfu -BER , Flieger defekt , EasyJet hat sich exzellent um uns gekümmert , Ersatzhotel , Transfer ,nächsten Tag Heimflug !
    Läuft …..

  2. 1.

    Wenn ich " Rechte " lese, wird mir sofört mmer ganz anders. Soweit ist es schon gekommen !

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