Interview | Ersatzfreiheitsstrafen - "Viele Betroffene werden einfach eines Tages festgenommen"

Do 02.06.22 | 18:03 Uhr
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Symbolbild: Ein Strafvollzugsbeamter schließt in der Strafanstalt Plötzensee eine Zelle ab. (Quelle: dpa/L. Johannssen)
Bild: dpa/L. Johannssen

Wer eine Geldstrafe bekommt und sie nicht zahlt, kommt in Haft. Das trifft vor allem Menschen am Rande der Gesellschaft, die häufig arm, wohnungs- und arbeitslos sowie oftmals psychisch krank sind, wie Anja Seick von der Freien Hilfe Berlin erklärt.

rbb|24 Guten Tag, Frau Seick, Ersatzfreiheitsstrafe heißt, dass man eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will und stattdessen ins Gefängnis muss. Wer ist im Regelfall von solchen Ersatzfreiheitsstrafen betroffen?

Anja Seick: In der Regel sind davon Leute betroffen, die nicht in der Lage sind, solche Geldstrafen zu bezahlen. Ich sage deshalb "in der Regel", weil es durchaus auch Menschen gibt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, die rein theoretisch in der Lage wären, die Geldstrafe zu bezahlen, die das aber nicht wollen. Das sind dann, auch wenn es nicht viele sind, sogenannte "Reichsbürger".

Der große Teil derer, die solche Freiheitsstrafen verbüßen, sind jedoch Menschen, die Armutsdelikte begangen haben und die Aufgrund ihrer Armut nicht in der Lage sind, die Geldstrafen zu bezahlen. Meistens sind das Menschen mit multiplen Problemlagen. Das heißt, sie sind oftmals wohnungslos, psychisch eingeschränkt und sie haben oft körperliche Schwierigkeiten. Oft sind sie gar nicht mehr arbeitsfähig. Wenn überhaupt sind sie Leistungsbezieher nach SgB2 – also ALG-II-Leistungsempfänger. Wobei wir auch viele Menschen hier haben, die nicht darunter fallen, weil sie EU-Migranten aus Mitgliedstaaten sind, die keine Leistungen hier beziehen können, weil sie sich den Anspruch hier noch nicht erarbeitet haben.

Zur Person

Anja Seick ist Bereichsleiterin bei der Freien Hilfe Berlin, einem freien Träger der Straffälligenhilfe. (Quelle: privat)
privat

Freie Hilfe Berlin - Anja Seick

Anja Seick ist Bereichsleiterin bei der Freien Hilfe Berlin, einem freien Träger der Straffälligenhilfe. Der Verein wurde 1990 gegründet und berät straffällige und wohnungslose Menschen und ihre Angehörigen vor, während und nach der Haft.

Sie sagten, die meisten von ihnen haben Armutsdelikte begangen. Welche Delikte sind das?

Das sind Delikte wie Ladendiebstahl. Da klaut sich jemand die Flasche Wodka, die er trinkt, weil er suchtkrank ist. Oftmals sind es auch Schwarzfahrer – die sich so Leistungen erschleichen. Viele begehen auch Beleidigungen oder Widerstand. Das sind die Delikte, die meist mit Geldstrafen geahndet werden, weil ein Gericht nicht auf die Idee kommt zu sagen, wegen dieser Tat müsse jemand ins Gefängnis. Das Problem ist dann letztendlich, dass diejenigen, die sich die Geldstrafe nicht leisten können, dann doch im Gefängnis landen.

Was macht das mit den Menschen, die ohnehin schon am Rand der Gesellschaft stehen?

Das ist sehr unterschiedlich. Viele bringt das in noch schwierigere Lebensverhältnisse. Wer noch einen Wohnheimplatz oder eine eigene Wohnung hatte, kann diese durchaus auch wegen der Verbüßung einer Geldstrafe verlieren. Wenn jemand es gerade geschafft hat, sich etwas aufzubauen oder in Ordnung zu bringen, dann bringt das alles durcheinander – und reißt ihn in ein Loch.

Es gibt aber auch Menschen, denen die Ersatzfreiheitsstrafe schon das Leben gerettet hat. Gerade in kalten Wintern. Es gibt einige Klienten, die uns berichten, dass sie bewusst lieber in Haft gehen, wenn der Winter ansteht, weil sie dort zumindest Schlafplatz und Essen haben.

Sie haben jetzt immer in der männlichen Form gesprochen. Ist das Zufall oder sind vor allem Männer betroffen?

Es sind vor allem Männer.

Ihr Verein setzt sich ja dafür ein, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen. Warum? Und welche Alternativen gäbe es?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Ersatzfreiheitsstrafe eine Sanktion des Staates ist, die einfach nicht die gewünschten Erfolge erzielt. Strafe soll ja immer auch abschrecken. Aber wir haben es hier mit Menschen zu tun, die das nicht abschreckt. Diese Menschen haben derart vertiefte Problemlagen, die werden weder von der Ersatzfreiheitsstrafe noch von der Geldstrafe von der Straftat abgehalten. Es verschlimmert ihre Lage also eher. Oder zumindest verbessert die Ersatzfreiheitsstrafe sie nicht.

Da geht es um Menschen, die sozialarbeiterische Hilfen brauchen. Sie brauchen Unterstützung dabei, ihre Probleme in den Griff zu bekommen, die letztendlich dazu führen, dass sie diese Straftaten begehen. Sie brauchen Beratung, Motivation, um sich in eine Suchttherapie zu begeben oder ihre Wohnungs-, Schulden- oder Arbeitslosenproblematik in den Griff zu bekommen. Es bräuchte da also mehr sozialpädagogische oder psychologische Hilfen. Denn ein großer Anteil dieser Menschen ist psychisch enorm beeinträchtigt.

Sie gehören eigentlich in die Gesundheitsversorgung dieser Stadt, kommen dort aber nicht an. Da wäre es unser Wunsch, dass das Geld, dass man dafür ausgibt, um diese Menschen in Haft zu nehmen – und das sind ja enorme Kosten, die dem Land da entstehen – dafür nutzt, um die sozialen Hilfen und die Gesundheitsversorgung für diese Menschen zu stärken. So könnte man die Symptome, die dazu führen, dass die Menschen diese Straftaten begehen, behandeln.

Da geht es um Menschen, die sozialarbeiterische Hilfen brauchen. Sie brauchen Unterstützung dabei, ihre Probleme in den Griff zu bekommen, die letztendlich dazu führen, dass sie diese Straftaten begehen

Anja Seick, Freie Hilfe Berlin e.V.

Also eher Zuwendung, statt eine Strafe zu verhängen?

Zuwendung, ja. Und man müsste schauen, wie man diese Menschen, die ja nicht ganz freiwillig zu uns kommen, um sich beraten zu lassen, besser erreicht. Ein Teil reagiert ja auch auf Beschlüsse oder Androhung von Geldstrafen, die postalisch zugestellt werden, gar nicht. Diese Menschen müsste man erreichen mit niedrigschwelligen Angeboten. Viele wissen so ja gar nicht, dass ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe gegen sie vorliegt. Die werden dann einfach eines Tages von der Polizei festgenommen. Hier bräuchte es noch einmal Zwangskontexte, die hergestellt werden, um die Leute zu erreichen.

Kann man so eine Geldstrafe auch abarbeiten? Und wenn ja, was spricht dafür?

Ja, das geht. Dafür spricht auch sehr vieles. Denn es gibt ja durchaus Menschen, die ihre Geldstrafe einfach nicht bezahlen können. Wenn sie beispielsweise schon lange in der Arbeitslosigkeit sind. Wer nicht viel Geld hat und vielleicht am Existenzminimum lebt, kann einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in freie Arbeit stellen. Dann kann man diese Tagessätze, zu denen man bei Geldstrafen verurteilt wird, tageweise abarbeiten. Das geht in einer gemeinnützigen Einrichtung. Da arbeitet man dann vier Stunden am Tag für einen Tagessatz die Geldstrafe ab.

Dadurch können viele Ersatzfreiheitsstrafen verhindert werden, aber noch lange nicht alle. Denn viele der Betroffenen sind eben so beeinträchtigt, dass sie nicht in der Lage sind, vier Stunden am Tag zu arbeiten. Geschweige denn, pünktlich irgendwohin zu kommen und sich an Regeln zu halten.

Hat man durch eine Ersatzfreiheitsstrafe automatisch eine Vorstrafe?

Nur wenn die Strafe 90 Tagessätze überschreitet. Also jemand, der jetzt das erste Mal wegen beispielsweise Fahrens ohne Fahrschein verurteilt wird, kriegt in der Regel aber keine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Wer aber wiederholt auffällig wird und gegen den wiederholt Geldstrafen ausgesprochen werden, bei dem kann das durchaus auch passieren.

Am 1. und 2. Juni tagen die Justizminister der Länder. Versprechen Sie sich davon, dass die Ersatzfreiheitsstrafe verändert oder gar abgeschafft wird?

Ich glaube nicht daran, dass die Ersatzfreiheitsstrafe abgeschafft wird. Aber was ich mir vorstellen kann, ist, weil der Bundesjustizminister selbst ja zumindest auch für die Abschaffung von Schwarzfahren als Straftat ist, dass das passiert. Dann könnte dieses Delikt in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten fallen.

Aber da muss man dann auch schauen, wie man die Menschen noch erreicht. Jetzt kommen die Leute ja noch zu uns, weil sie die Geldstrafe in Arbeit umwandeln können. Da sind wir im Gespräch. Wenn dieses Delikt eine Ordnungswidrigkeit würde, wäre das juristisch zwar zu begrüßen, sozialarbeiterisch wäre das aber schwierig, weil wir die Menschen dann nicht mehr erreichen. Mit einem Brief für eine Ordnungswidrigkeit würde keiner mehr herkommen. Die Menschen werden das einfach nicht zahlen und auch dafür kann man in Erzwingungshaft genommen werden. Aber anders als bei Ersatzfreiheitsstrafen bedeutet das nicht, dass das Bußgeld nach der Haft abgelöst ist - das ist weiterhin da. Das würde zu Schwierigkeiten führen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sabine Prieß, rbb|24.

Update zur Justizministerkonferenz (2.6.2022)

Bei der Justizministerkonferenz am 2. Juni 2022 fand sich keine Mehrheit für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Berlin und Bremen hatten dafür zuvor einen Antrag eingereicht. Fahrgästen ohne Fahrschein drohen neben Geldstrafen auch Ersatzfreiheitsstrafen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.06.2022, 15 Uhr

22 Kommentare

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  1. 22.

    ""Und wer z.B. aus Suchtgründen Alkohol klaut, kann nicht voll schuldfähig sein" AHA! Und wer z. B. aus Hunger ne Bank überfällt, ist demnach auch nicht "voll schuldfähig"?"

    Ein selten dumnmer Vergleich. Wer Hunger hat wird keine Bank überfallen sondern Ladendiebstahl begehen.

  2. 21.

    bei GeldSTRAFEN gibt es eigentlich keine festen Summen, sondern Verurteilung zu soundsoviel Tagessätzen je nach Art und Schwere der Tat, wobei ein Tagessatz dem durchschnittlichen täglichen EInkommen entspricht.
    Deswegen kann z.B. die gleiche Straftat für einen Obdachlosen zu 50€ und für einen Top-Manager zu 50000€ Geldstrafe führen.

    Oder sind hier die 60€ erhöhtes Beförderungsentgelt gemeint?
    Die sind keine vom Gesetzgeber festgelegte Strafe, sondern eine von der BVG festgesetzte Vertragsstrafe, die jeder anerkennt, der ein Fahrzeug der BVG betritt.
    Wer das nicht will, darf halt nicht einsteigen ...

  3. 20.

    und was machst Du, wenn "diese Menschen" die gemeinnützige Tätigkeit nicht ausüben wollen?
    Dann doch - ab in den Knast?

  4. 19.

    Bevor Sie "harmlose" Dinge in eine Straftat umwandeln wollen: Erläutern Sie den Begriff "Raserei".
    Vermutlich ist dies wieder so ein Grund, warum bestimmte Meinungen nicht mehrheitsfähig sind... auch wenn man diese oft
    laut wiederholt. Es bleiben Meinungen vom Rand der Gesellschaft...

    P.S. "Viele Betroffene werden einfach eines Tages festgenommen" - Das Wörtchen "einfach" versucht einfaches Recht in Unrecht umzudeuten...

  5. 18.

    Das ganze Thema ist viel zu komplex für einen so kurzen Beitrag. Warum gibt es z.B. fixe Beträge bei Geldstrafen? Das benachteiligt arme Menschen, während sie für reiche meistens nicht abschreckend sind, sondern einfach aus der „Portokasse“ bezahlt werden können. Warum müssen Obdachlose Straftaten begehen, nur um Winter nicht zu erfrieren? (Man könnte ja auch einfach mehr Obdachlosenheime bauen.) Usw..

  6. 17.

    "Und wer z.B. aus Suchtgründen Alkohol klaut, kann nicht voll schuldfähig sein" AHA! Und wer z. B. aus Hunger ne Bank überfällt, ist demnach auch nicht "voll schuldfähig"? Das müsste Mode werden ..... Nee, viel einfacher: wer etwas verbotenes tut, muss die Konsequenzen tragen, das sollten schon Kinder lernen und Erwachsene wissen.

  7. 16.

    "Allegmein darf aber aber festgestellt werden, dass gleiches Recht für alle gilt." Gilt es eben nicht, warum ist Schwarzfahren keine OrWi? Aber Raserei, Zuparken von Feuerwehrauffahrten und Parken in zweiter Spur keine Straftat? Diese Leute gefährden mutwillig Menschenleben, während der Schwarzfahrer was macht?

    Wenn ja, wo bitte ist dann die oft beschworene Justizia mit iher Gleichheit vor dem Recht? Wer Gledstrafen nicht bezahlen kann oder will, muss Ersatzknast antreten. Das sollte immer noch für alle gelten."

    Macht es eben nicht. Wer Menschenleben vorsätzlich gefährdet wird weniger hart bestraft wie einer der kein Geld für die BVG hat oder eine Schnapsflasche klaut weil er Alkoholiker ist. Sind sie noch nie bei Rot über eine Ampel gefahren oder gelaufen und haben nie in zweiter Spur geparkt um mal eben schnell etwas zu kaufen?

  8. 15.

    Wer eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mitKonsequenzen rechnen. Ab welchem Einkommen, meint diese Dame, das aushebeln zu wollen? Wer Hartz IV bekommt darf ungestraft stehlen oder schwarz fahren? Das soll doch wohl ein schlechter Scherz sein.

  9. 14.

    Ja alles was Frau Seick in diesem Interview sagt, stimmt nach meiner Erfahrung aus dem Alltag und den Informationeportalen.
    Allegmein darf aber aber festgestellt werden, dass gleiches Recht für alle gilt. Wenn ich als Normalverdiener kein Ticket für den ÖPNV ziehe und beim "Erschleichen von Dienstleistungen" erwischt werde, gibt es dann für mich eine härtere Strafe als für einen Obdachlosen mit Almoseneinkommen? Wenn ja, wo bitte ist dann die oft beschworene Justizia mit iher Gleichheit vor dem Recht? Wer Gledstrafen nicht bezahlen kann oder will, muss Ersatzknast antreten. Das sollte immer noch für alle gelten.

  10. 13.

    Meinen sie die Berliner Autofahrer, die tagtäglich Hunderte von OrWi und Straftaten begehen? Keine Ahnung warum aber heute werden ständig meine Kommentare zensiert, obwohl sie der Nettiquette entsprechen, was ich von anderen Kommentaren nicht immer behaupten kann. So auch der Kommentar wo ich Schwarzfahren mit Verkehrsvergehen wie Falschparken und Rasen verglichen habe. Wobei werden Menschleben gefährdet?

    P.S. Doch, Zensur. Erst dachte ich immer die sind evt. untergegangen aber das lässt sich zumindest heute nicht damit erklären.

  11. 12.

    Sozialleistungen bekommen, wie es auch im Beitrag steht, nicht alle. Z.B. nicht jene aus anderen Ländern, die nicht genug Jahre eingezahlt haben.

    Und wer z.B. aus Suchtgründen Alkohol klaut, kann nicht voll schuldfähig sein. Genauso bei psychischen Erkrankungen.

    Und es geht auch nicht darum, diese Menschen einfach so davon kommen zu lassen, sondern dass anstatt Freiheitsstrafen gemeinnützige Arbeiten getan werden müssen.

  12. 11.

    Einfach an die Regeln halten, dann gibt es keine Strafen und folglich keine Ersatzfreiheitsstrafe.

  13. 10.

    Ganz sicher? https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Justizirrt%C3%BCmern_in_der_deutschen_Rechtsprechung#2001_bis_2005

  14. 8.

    Stimmt! Das ist einfach nicht wahr. Viele die wegen einer EFS inhaftiert sind, wollen die Strafe gar nicht bezahlen. Wer in der JVA von den Zahlungsunwilligen einsitzt und in der Anstalt keine Arbeit zugewiesen bekommt, erhält monatl. Taschengeld, kostenlose ärztl. Behandlung (von der neuen Brille, über Zähne, bis hin zur OP), sitzt somit nicht nur seine Schulden bis 0 Euro ab, sondern könnte sich auch noch angespartes Geld zur Entl. auszahlen lassen. Arbeitende Ins. sowieso. Gruß v. e. JVA-Bed.

  15. 7.

    Und welche Strafe darf man denn nun überhaupt gegen diese Personen verhängen, Frau Steik?
    Geldstrafen können die Täter nicht bezahlen, Ersatzfreiheitsstrafen helfen dem Täter nicht (die Allgemeinheit wird aber für den Zeitraum X geschützt) und Abarbeiten der Strafe schaffen die Täter nicht.

    Jetzt hätte Ich gern mal einen konkreten Vorschlag, wie man denn kriminelles Verhalten sanktionieren soll.

  16. 6.

    Was ist mit denen die zu Unrecht Verurteilt wurden weil sie damit Erpresst werden den Mund zu halten und deswegen das Bußgeld nicht Bezahlen.
    Die sind wie überall nicht erwünscht oder gar nicht erwähnenswert.
    Wie sagt man da so gerne so schnell wie möglich unter den Tisch Kehren.

  17. 5.

    Vielleicht war die Schublade "Reichsbürger" auch gerade offen, und nichts weiter lässt sich einfacher bedienen als Schubladen.

  18. 4.

    Bitte, kommen Sie nach San Francisco und gucken sie an wie eine Politik des Laissez Faire die Stadt ruiniert hat.

  19. 3.

    Ist man automatisch "Reichsbürger", weil man eine Geldstrafe nicht bezahlen will? Das ist doch Quatsch. Liebe Redaktion, bitte korrigieren Sie das doch.
    Oder hat Frau Seick das wirklich so formuliert:
    'weil es durchaus auch Menschen gibt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, die rein theoretisch in der Lage wären, die Geldstrafe zu bezahlen, die das aber nicht wollen. Das sind dann, auch wenn es nicht viele sind, sogenannte "Reichsbürger".'

  20. 2.

    Auch wenn die Menschen sozialarbeiterische Hilfe brauchen, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen, sollte das nicht darauf hinauslaufen, dass sie total unbehelligt bleiben. Das würde viele Nachahmer und Trittbrettfahrer anlocken, die sich dann auf "soziale Probleme" berufen würden, um eine Strafer zu entgehen.

    Statt reiner "Strafe" sollte man aber über eine zwangsweise "Resozialisierung" in Form von Beratung / Therapie o.ä. nachdenken - eventuell auch als Wahlalternative - Haft oder Therapie.

    So könnte man den Betroffenen eine Chance bieten, aus dem Teufelskreis soziale Probleme <-> Straftaten herauszukommen.
    Nur müssten diese Möglichkeiten dann auch in ausreichender Anzahl zeitnah zur Verfügung stehen!

    Da sind "Plätze im Knast" leider einfacher bereitzustellen :-((

  21. 1.

    Das Strafrecht ermöglicht jedem Mitfahrer die Festnahme des Täters. § 127 StPO Vorläufige Festnahme
    Das Ordnungswidrigkeitsrecht nicht - da wird es bestimmt einige Flitzer mehr geben - das wird bestimm lustig. Nicht.
    Zudem was heißt "brauchen Unterstützung" - kennen die Täter etwa keine Sozialhilfe- und Krankenkassenleistungen?
    Also mit diesen Pauschalisierungen kommt man nicht weiter.
    Die Verurteilten waren doch wohl voll schuldig.
    Konnten also das Unrecht ihrer Handlungen einsehen und verantworten.
    Aber schon Klar die Länder braucht Geld und da heißt es sparen.

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