3.600 Verfahren seit Oktober 2017 - Illegale Autorennen in Berlin sind meist Fluchtfahrten vor der Polizei

Mi 13.07.22 | 12:19 Uhr
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Symbolfoto: Ein illegales Autorennen in Berlin, aufgenommen am 14.10.2019. (Quelle: dpa/Rolf Kremming)
Audio: rbb 88,8 | 13.07.2022 | Kirsten Buchmann | Bild: dpa/Rolf Kremming

Im Schnitt zwei Mal pro Tag beschäftigen verbotene Kraftfahrzeugrennen Berliner Behörden. Eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage gewährt jetzt Einblicke, worum es sich bei diesen Delikten konkret handelt - und wie sie geahndet werden.

Wegen illegaler Autorennen sind in Berlin seit Oktober 2017 fast 3.600 Verfahren bei Staats- und Amtsanwaltschaft eingegangen. Das wären durchschnittlich zwei Fälle pro Tag. Die Zahlen gehen aus der Antwort der Justizverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor, die dem rbb exklusiv vorliegt.

Mehr als 500 Mal gab es in Berlin demnach Geldstrafen wegen illegaler Autorennen. Ihre Höhe lag meist bis 2.500 Euro, teils aber auch bei bis zu 10.000 Euro. Hinzu kommen rund 40 Freiheitsstrafen ohne und rund 80 mit Bewährung. Nach Jugendstrafrecht wurden acht Personen ohne Bewährung verurteilt und sechs mit Bewährung.

Polizeifluchten kommen am häufigsten vor

An illegalen Autorennen müssen nicht mehrere Autofahrer beteiligt sein. Auch wer allein mit seinem Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist und dabei andere gefährdet, erfüllt den Tatbestand eines illegalen Autorennens.

Solche "Alleinrennen" seien auch die überwiegende Zahl der Fälle, wie es in der Antwort weiter heißt. Dabei spiele insbesondere die "Polizeiflucht" eine große Rolle, also jene Fälle, "bei denen die Beschuldigten sich beharrlich und hartnäckig mit waghalsigen Fahrmanövern dem Zugriff der Polizei entziehen wollen."

Schlüsselburg fordert schärfere Regeln für Fahranfänger

Schon am Tatort werden bei verbotenen Autorennen Führerscheine und unmittelbar nach der Tat Fahrzeuge zur Überprüfung der Fahrzeugdaten beschlagnahmt. Die Beschuldigten empfänden das als einschneidend spürbare Maßnahmen, so die Justizverwaltung.

Trotzdem steigen die Zahlen, betont der Rechtspolitiker Schlüsselburg. Berlin müsse daher einen neuen Anlauf nehmen, damit Fahranfänger keine hochmotorisierten Fahrzeuge mehr mieten dürfen. Die Zahlen zeigten, dass die Ablehnung der Berliner Bundesratsinitiative dazu im vergangenen Jahr ein Fehler gewesen sei.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13. Juli 2022, 12:40 Uhr

36 Kommentare

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  1. 36.

    Zitat: "Speziell innerorts muss abgewägt werden, ob eine Verfolgung eher schadet oder nutzt und auch wenn eine Verfolgung stattfindet muss ggf. ein Abbruch eben dieser in Erwägung gezogen werden . . ."

    Dies muss nicht ggf. in Erwägung gezogen werden, wie Sie es anraten, sondern ist gängige Praxis, Mathias.

  2. 35.

    Gott sei Dank gibt's inzwischen eine gesicherte Rechtsprechung des BGH zum Thema illegale Autorennen und getötete unbeteiligte. Der BGH hat vor einigen Jahren zwei junge Raser, die einen unbeteiligten Autofahrer töteten, wegen Mord und versuchtem Mord verurteilt

    Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, nimmt den Tod unbeteiligter in Kauf

    Übrigens darf die Polizei im Einsatz rasen oder aber auch als Agent provocateur tätig werden.



  3. 33.

    Wie wär's, wenn die Autos beschlagnahmt wurden? Damit würde mehr bewirkt werden als mit den hier genannten Strafen.

  4. 32.

    Es gibt auch eine Verhältnismäßigkeit. Was glauben Sie wie groß der Aufschrei ist, wenn Unbeteiligt gerade AUFGRUND der Verfolgung zu Schaden gekommen sind.
    Speziell innerorts muss abgewägt werden, ob eine Verfolgung eher schadet oder nutzt und auch wenn eine Verfolgung stattfindet muss ggf. ein Abbruch eben dieser in Erwägung gezogen werden, wenn Unbeteiligte einer zu großen Gefahr ausgesetzt werden.

  5. 31.

    Also bei uns im Kiez, Schöneberg Nord gibts ne Menfe von diesen Rennen, nur leider oft unentdeckt.

  6. 30.

    Vorschlag an den Senat: die bekannten Wettrennstrecken mit Blitzer ausstatten. Das hilft zumindest gegen Poser-Rennen und die Attraktivität fürs Kräftemessen für manche „Heizer“ lässt spürbar nach.

  7. 26.

    Dann sollte die Polizei das lassen. Damit provozieren die Autorennen. Vielleicht ist sogar noch racial profiling im Spiel.

  8. 25.

    Flucht heißt, man weiß, dass man Regeln verletzt hat und will keine Verantwortung übernehmen. Das scheint für einige Leute immer stärker akzeptabel zu werden, ist aber schlichtweg nur asozial

  9. 24.

    Auch nicht verstanden..."dass die Polizei offensichtlich gewisse Autofahrer durch die Stadt jagt" nein, dass Sie Fahrern folgt, die sich einer Kontrolle entziehen! Sie tun ja gerade so, als würde die Polizei die Leute in den Tod treiben. Legalisieren Sie Straftaten, indem Sie der Polizei was krudes a la Hollywood unterstellen?

  10. 23.

    Es wird allerhöchste Zeit, das analoge Autofahren endgültig und unwiderrufbar zu beenden, nur noch für Feuerwehr, Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen und Polizei, THW, Bundeswehr.

  11. 22.

    "Hat man das Recht sich einer Polizeikontrolle zu entziehen?" Ja, das darf man, wenn man z. B. nachts in einer stockfinsteren Gegend anhalten soll.... dann darf man bis in die nächste Ortschaft oder zur nächsten Wache fahren, nicht rasen.

  12. 21.

    und wenn der Anmieter den Wagen gar nicht selber fährt sondern einer anderen Person überlässt ?

  13. 20.

    "... Bei Leihwagen ist der Verleiher selber schuld, wenn er Autos an nicht geeignete Fahrer vermietet. ..."
    So ein Quatsch!
    Erkennt man nicht geeignete Fahrer an der Augenfarbe oder am Namen oder an der Kreditkarte?

  14. 19.

    Womöglich hilft es nur, wenn man den Führerschein nicht nur einzieht, sondern ihn komplett neu machen lässt, denn wer noch immer nicht verstanden hat, dass man bestimmte filmische Inhalte nicht im echten Leben nachspielen darf, muss das von der Pike auf neu erlernen. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern auch das Ansehen im Freundes- und Familienkreis. Alternativ könnte man auch das Alter, in dem man einen Führerschein machen darf, einfach hochsetzen.

  15. 18.

    Zitat: "Es geht nicht darum ob man Recht hat, sondern um die Realitäten."

    Aha, dann soll die Polizei also Fahrzeuge, die bsw. mit 120 durch die Innenstadt brettern gewähren lassen, weil man ja Zugriff auf die Datenbank zum registrierten Kennzeichen hat? Was wäre nun aber, wenn der PKW gestohlen; das Kennzeichen gefälscht; durch die Flucht Straftaten verdeckt werden sollen oder überhaupt der Fahrer nicht berechtigt ist, das KFZ zu bewegen - und im Nachgang aufgrund verschleiernder Aussagen nicht verifiziert werden kann?

    Und mal abgesehen davon, dass die bewusste Nichtverfolgung von (mutmaßl.) Straftaten erhebliche Konsequenzen für die Beamten zeitigen könnte, wäre ein Zuschadenkommen Unbeteiligter aufgrund unterlassener Verfolgung eines sog. "Alleinrennens" dem Bürger, der sich üblicherweise an Recht und Gesetz hält, nur schwer vermittelbar. Meinen Sie nicht, Sandra?

  16. 17.

    Für mich haben solche Menschen, ob mit oder ohne Polizei Verfolgung, nicht die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Das Tatfahrzeug ist einzuziehen, ob Eigentum oder geliehen. Bei Leihwagen ist der Verleiher selber schuld, wenn er Autos an nicht geeignete Fahrer vermietet.

  17. 16.

    Na klar, wenn testosterongesteuerte, 19-jährige C-Mitglieder ohne Rücksicht auf Verluste mit ihrem Miet-AMG über den Kudamm brettern, ist natürlich auch hier die böse Polizei verantwortlich. Seltsame Verdrehung der Tatsachen.

  18. 14.

    Und wenn Sie alle Daten haben dann beweisen Sie das der gefahren ist auch der war, der auch tatsächlich fuhr, wie? Nur mit der Stellung auf frischer Tat.

  19. 13.

    Flucht ist nicht strafbar. Das ist auch völlig in Ordnung so. Nur sollten dabei durch den Flüchtenden keine anderen Rechtsvorschriften verletzt werden.

  20. 12.

    Einfach mal nachlesen, werter Guido.
    "Gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen."
    Dazu auch der Entscheid des BVerfG:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-018.html
    Zur Ihrer Frage nach den Lehren:
    Der möglicherweise vorhandene Verfall der deutschen Sprache ist im Vergleich zum Inhalt Ihres Posting wahrlich das geringere Problem.

  21. 11.

    Es geht nicht darum ob man Recht hat, sondern um die Realitäten. Um die Realitäten, dass die Polizei offensichtlich gewisse Autofahrer durch die Stadt jagt (vielleicht hat sie daran auch selber ein bisschen Holywood Feeling)und bei dieser Polizeijagt Menschen gefährdet werden. DAS ist der Punkt und nicht welche Rechte irgendwer hat oder nicht. Womit wir auch gleich bei Claudia ihrem Beitrag angekommen sind.
    Die Polizei hat Funk und Zugang zur Zulassungsstelle und Meldeamt etc. und ist überall in der Stadt, da muss man niemanden jagen und dabei Menschenleben aufs Spiel setzen. Claudia ! Erst nachdenken, dann Leute beschimpfen.

  22. 10.

    Es handelt sich meist um junge Männer, die sonst nichts können und im Leben versagt haben. Die Autos sind gemietet, um einmal den großen Maxe spielen zu können. Wären sie nicht so gefährlich, würde man sie bedauern; so kann man sie aber nur verachten!

  23. 9.

    Na ja, es soll ja auch Leute geben, die gegen sich selbst Schach spielen. :)

  24. 8.

    Na ja was nützt der Entzug des Führerscheins wenn doch sowieso viele gar keinen erst besitzen und trotzdem Auto fahren.
    Mehr Verkehrskontrollen sollten sein mit Entzug des Fahrzeuges wenn derjenige keinen Führerschein hat

  25. 7.

    "was ziehen wir für Lehren daraus?" Dass man Beiträge lesen UND verstehen sollte, bevor man Kommentare schreibt

  26. 6.

    Hat man das Recht sich einer Polizeikontrolle zu entziehen?
    Die Polizei wird sicher einen Grund haben, zu kontrollieren, in der Regel ein irgendwie verkehrsgefährdendes Verhalten. Also wenn die Polizei zum Anhalten auffordert einfach schnell genug abhauen und weiter geht's am besten ohne Führerschein und mit geklauten Kennzeichen???

  27. 5.

    Alles klar ... und ich ziehe mir die Hose mit der Kneifzange an.
    Richtiger ist wohl, dass die Raser zu viel Höhe haben, keine Achtung vor der Gesundheit und dem Leben, und dass ihnen materielle Werte einfach mal egal sind.
    Da hilft nur Führerschein weg ... und das für immer.

  28. 4.

    Diesen Leuten auf Lebenszeit den Führerschein entziehen.

  29. 3.

    Danke, nun habe ich wieder etwas neues aus der deutschen Sprache/Gerichtsbarkeit gelernt :-)
    "Autorennen" waren bisher (für mich) mindestens zwei Autos
    "Alleinrennen" waren bisher (für mich) "Raser" mit einem Auto

  30. 2.

    Bei Kfz einfach ein Stufenführerschein einführen analog wie bei Motorrädern. Jeder Verstoß gegen die StVO verlängert die Zeit die Inhaber in einer gewissen Stufe verbleibt ggf. bei zu vielen Verstößen einfach Führerscheinentzug einschliesslich Beschlagnahme des fahrbaren Untersatzes!

  31. 1.

    Ich mache mit mir selber also ein Rennen? Die deutsche Sprache verfällt immer mehr. Wenn die Polizei "meist" Schuld an diesen "Autorennen" ist, indem sie die betreffenden Autofahrer regelrecht jagt und damit die Gefährdung anderer billigend in Kauf nimmt (ich weiß, das will man so nicht wahr haben), was ziehen wir für Lehren daraus?

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