Interview | Vorsitzender Richter - "Bei Missbrauch würde ich heute vielleicht die doppelte Strafe verhängen"

Mo 04.07.22 | 06:45 Uhr
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Richters Peter Schuster (Quelle:rbb)
Bild: rbb

Peter Schuster verhandelte als Vorsitzender Richter aufsehenerregende Fälle: den Mord an einer jungen Frau, die von Dieben totgefahren wurde oder den "Tiefkühlmord", um die Rente zu kassieren. Zur Pensionierung spricht er offen über seine Fälle. Von Ulf Morling

rbb|24: Herr Vorsitzender Richter, als Sie 1985 Proberichter bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurden, hatten sie noch ein Telefon-Wählscheibe. Wenn Sie jetzt gehen: hat sich seitdem etwas verändert im Kriminalgericht Moabit?

Peter Schuster: Natürlich hat sich vieles verändert, aber im Grunde genommen empfinde ich das nicht zu sehr. Technische Möglichkeiten sind dazu gekommen, zum Beispiel Internet, was gute Recherchemöglichkeiten bietet. Aber die eigentliche Arbeit eines Strafrichters oder eines Staatsanwalts ist gleich geblieben: Es sind Fälle zu entscheiden und das muss ein Richter tun. Alle Umstände und Fakten müssen durch den Kopf des Richters, sonst können sie nicht Grundlage seiner Entscheidung werden. Das hat sich nicht so sehr geändert.

Die Richter*innen sind also wie vor 50 Jahren?

Sicherlich haben sich Entscheidungen auch geändert. Im Allgemeinen müssen Richter auch durchaus gesellschaftlichen Strömungen Rechnung tragen, aber auf keinen Fall im Einzelfall. Ich kann mich erinnern, wie ich in den 90er Jahren, damals noch als Beisitzender Richter, Fälle sexuellen Missbrauchs ausgeurteilt habe. Ich würde heute vielleicht die doppelte Strafe verhängen.

Warum die doppelte Strafe? Weil sich die Gesetze sich verschärft haben oder heute ein anderes Bewusstsein in der Öffentlichkeit herrscht?

Gut, die Gesetze wurden auch verschärft. Aber es ist auch eine geänderte Einschätzung, unabhängig von den Gesetzen. Unseren Maßstab von damals würde ich heute nicht mehr nehmen, da würde ich heute noch was drauf tun. Das ist geänderte Überzeugung.

Liegt das dran, dass man mehr weiß über die Auswirkungen von Missbrauch, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen?

Das könnte man so sagen, ja! Das ist meine Meinung. Ob die nun richtig ist, weiß ich nicht, aber ich würde das tun. Änderungen in der Ansicht gibt es schon.

Zur Person

Der Vorsitzende Richter Peter Schuster begann 1985 seine Tätigkeit in der Justiz als Proberichter bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Danach war er Einzelrichter beim Amtsgericht Tiergarten, später Zivilrichter beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. 1989 war er drei Jahre lang abgeordnet zur Senatsverwaltung für Justiz. 1992 beim Landgericht Berlin in der Allgemeine- und Jugendkammer. Seit 2012 Vorsitzender Richter der 40. Großen Strafkammer (Schwurgerichtskammer). Diesen Juli geht er in Pension.

Einer ihrer herausragenden Prozesse war der um den Mord an Johanna Hahn. Die 22-jährige Studentin schob ihr Fahrrad auf der Kantstraße in der City-West und wurde von Werkzeugdieben mit deren Auto erfasst, die vor mehreren Polizeiautos davonrasten. Ihre Schwurgerichtskammer verurteilt den Fahrer auch wegen Mordes an der jungen Frau.

Angefangen hatte das mit den Kudamm-Rasern. Das war Staatsanwalt Fröhlich, der hier einmal wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts angeklagt hat statt fahrlässiger Tötung. Das sind schwierige Fälle: Zum einen passt der Mordvorwurf bei den Verkehrssachen meiner Meinung nach nicht so ganz, weil derjenige, der da rast, natürlich keinen Unfall machen will. Im Fall "Hahn" will er vor der Polizei entkommen oder bei den Kudamm-Rasern will er das Rennen gewinnen. Das ist ja gerade das, was er nicht will: dass es kracht - zumal, wenn es dann noch sein hochwertiges Auto ist, was dabei kaputt geht! Auf der anderen Seite sind das so schwere Verstöße und die Folgen sind so schwer, dass die Strafen da einfach zu niedrig waren. Das entsprach nicht dem Gerechtigkeitsempfinden. Deshalb finde ich es richtig, dass man in krassen Ausnahmefällen auch bei Verkehrsdelikten wegen vorsätzlichen Tötungsdelikten verurteilt. Aber trotzdem: diese Fälle sind schwierig.

Deshalb mache ich Verkehrsrecht nicht gerne, denn die Folgen sind immer sehr schwer und in vielen Fällen ist das Verschulden des Täters gering: Der Lastwagenfahrer, der den Schulterblick unterlässt ist kein Schwerverbrecher, aber die Opfer sind platt wie Briefmarken.

2018 haben Sie mit ihrer Kammer das Urteil zu dem sogenannten "Tiefkühlmord" gesprochen. Wegen Raubmordes an einem 80-jährigen Rentner im Prenzlauer Berg war ein früherer Nachbar, ein 56-jähriger Trödelhändler, zu "lebenslang" mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Zehn Jahre lang hatte der Angeklagte die Leiche in der Tiefkühltruhe aufbewahrt und neben der Rente seines Opfers, die einer anderen Senioren kassiert, die seit 2001 spurlos verschwunden ist. Insgesamt 385.000 Euro. Kurz vor Ihrem Urteil sagte der Angeklagte wörtlich: "Ich habe Heinz nicht umgebracht und keinen anderen!". Hatten Sie Skrupel, ihn trotzdem schuldig zu sprechen?

Nein. Grundsätzlich darf ich nur verurteilen, wenn ich überzeugt bin, und das heißt eine ganze Menge. In dem Fall bin ich völlig überzeugt, dass er es gewesen ist, also ganz klar: nein. Am 23. Verhandlungstag hatte er selbst zugegeben, die Rente kassiert und den Rentner eingefroren zu haben. Er wollte ihn nur nicht erschossen haben. Er schilderte das wie einen Selbstmord. Aber beispielsweise war der Schuss in die Stirn gegangen. Es war kein absoluter Nahschuss, sondern aus einer Entfernung von mindestens 50 Zentimetern. Und so erschießt sich kein Mensch selbst. Und Spuren, dass da jemand anderes in die Wohnung gekommen war, gab es nicht, keinen anderen Wohnungsschlüssel und keine Einbruchspuren.

Erst im Januar letzten Jahres sprachen Sie einen 62-jährigen frei, der in erster Instanz bereits wegen Mordes zu Lebenslang verurteilt worden war und zwei Jahre seines Lebens in Untersuchungshaft gesessen hatte. Vor den Augen ihres zweijährigen Sohnes war eine Berlinerin 33 Jahre zuvor (im Jahr 1987) getötet worden. Wie kann das sein: Richter*innen verurteilen den Mann zu "Lebenslang", ihre Kammer spricht ihn frei? Sie kennen die Redewendung: Zwei Richter, drei Meinungen?

Wenn es nicht reicht zur Verurteilung, dann muss ich freisprechen. Unsere Entscheidung war richtig. Dann bleibt zwar auch etwas offen und das ist unbefriedigend: ein so schweres Delikt muss bestraft werden. Aber wir dürfen nur verurteilen, wenn wir wirklich davon überzeugt sind. Uns hatte es hier nicht zur Verurteilung gereicht und dann ist der Freispruch die richtige Entscheidung. Im Schwurgericht habe ich mir das nie leicht gemacht.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Ulf Mohrling, rbb|24

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.07.2022, 10:45 Uhr

20 Kommentare

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  1. 20.

    Nur harte strafen und bis zum Lebensfreude hinter Schloß und Kriegel und für die Opfer mehr Hilfe zu. Not bis sie keine brauchen mehr

  2. 19.

    Mein Hauptfazit aus Hrn Schusters ehrlichen Aussagen: Rechtsprechung und insbesondere Urteilsfindung war, ist und wird immer klar subjektiv sein. Wer glaubt, Richter* könnten objektiv im Sinne einer Art allgemeiner und umfassender Gerechtigkeit urteilen, sitzt einem ebenso gefährlichen wie naiven Irrglauben auf. Dementsprechend ist es legitim und richtig, auch Richter* und ihre Urteile zu betrachten und ggf zu kritisieren. Und wie Schuster offen zugibt, hat das ja auf Dauer auch Wirkung.

  3. 18.

    Worauf ich hinauswill ist, dass es "unreife" Erwachsene geben wird, die vorher noch nie straffällig wurden und dann nach "Erwachsenenstrafrecht" beurteilt werden, wie es auch Jugendliche geben wird, deren Mentalität sich vor/nach einer Tat und mit dem Älterwerden nicht geändert hat. Diese Pauschalisierung macht für mich daher keinen Sinn.
    Oder so - mit dem Jahreslauf wird die Psyche der Menschen nicht automatisch zu bestimmten Punkten sozial "reifer".
    Ob man es also autoritär "Erziehung" oder neutral "Resozialisierung" nennt halte ich daher für irrelevant.
    Es geht um das Bemühen rechtsbrüchigen Personen ein bestmögliches Wiedereingliederungsangebot zu machen.
    (Bestenfalls verhindern, dass Personen überhaupt erst rechtsbrüchig werden.) MfG

  4. 17.

    Wichtig zu wissen ist, dass entgegen der landläufigen Meinung, zwischen dem 18. und 20,11 Lebensjahr nicht automatisch Jugendstrafrecht sondern Strafrecht angewandt wird. Das Jugendstrafrecht sollte eigentlich die Ausnahme sein. Allerdings erscheint zu oft die geistige Reife der Angeklagten aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, die meisten Leben trotz Volljährigkeit bis zum Ende einer beruflichen Ausbildung noch zu Hause und führen eben kein eigenständiges eigenverantwortliches Leben, nicht altersentsprechend entwickelt. Somit findet dann eben Jugendstrafrecht Anwendung. Somit muss dann das Personal in der Jugendstrafanstalt das leisten, das die Eltern versäumt haben.

  5. 16.

    Ich denke mal, dass durch die Jahresangaben (15,25 Jahre) der Anschein von Jugendstrafrcht erweckt wurde.

  6. 15.

    Ich habe mich oft über "zu lasche" Urteile bei Den Jugendgerichten geärgert. Als ich dann den Aufruf in der Zeitung las, sich als Schöffe (m/w/d) zu melden, habe ich dies umgehend getan und zweimal fünf Jahre (max. Dauer, dann Pause, dann erst wieder Neubewerbung möglich) bei Gericht gesessen. Es steht allen mit deutscher Staatsbürgerschaft frei, dies selbst mal zu machen.
    Im übrigen bin ich froh, dass bei uns Richterschaft (m/w/d) und Staatsanwaltschaft (m/w/d) nicht vom volk gewählt werden. So werden zwar dennoch Urteile im Namen des Volkes gesprochen, aber nicht nur, um wieder gewählt zu werden.

  7. 14.

    Zuweilen frage ich mich auch inwiefern die Wiederherstellung des sozial adäquaten Verhaltens beim Jugendtrafrecht und die Resozialisierung als Vollzugsziel nicht faktisch das Selbe sind.
    Die Annahme eines "natürlichen geistigen Reifeprozesses" zwischen 14 und 25 Jahren kann ich nicht nachvollziehen.
    Zum Einen wird es wohl genug nocht recht "naiv" und "infantil" "gestrickte" Erwachsene geben.
    Zum Anderen ist mir die exklusive "höhere" Hoffnung auf Besserung im Jugendstrafrecht nicht schlüssig.
    Grundsätzlich ist die Wiedererlangung der Freiheit durch Resozialisierung maßgeblich. (BVerfGE 45, 227ff)
    Wünschenswert dürften da erfolgreiche Bewährungen sein, die die Wirksamkeit der Resozialisierung aufzeigen.

  8. 13.

    Das Jugendstrafrecht in Deutschland ist auch sehr diskussionsbedürftig.
    Abschreckung ist oft heilsamer als der pädagogische Zeigefinger.
    Gerade jugendliche Straftäter wissen oft genau, dass sie nur mit milden Strafen zu rechnen haben.

  9. 12.

    Was auch immer Sie MIR damit sagen wollen.
    Können Sie das näher ausführen? ; )

  10. 11.

    Gott sei Dank leben wir nicht in den USA die schon Kinder in den Knast steckt ( das gesunde Volksempfinden hat halt keine Ahnung von Psychologie, Pädagogik oder Ursachenforschung - Lynchjustiz ist gefragt ) oder in prä-rechtastattlichen Gesellschaften wie Russland u.a.

    Oder im Nationalsozialismus eben.

  11. 10.

    Wenn im Namen des Volkes " Recht " gesprochen wird, warum darf sich das Volk dann nicht ein Urteil über diese Rechtsprechung erlauben ? Wenn Sie und viele Berufskollegen sich aufregen dürfen, warum dann die Anderen, die mit Ihren Urteilen leben müssen, nicht ?

  12. 9.

    Zur gesetzlichen Strafverschärfung mein Vorschlag:
    Erhöhung der allgemeinen zeitigen Höchststrafe von 15 auf 25 Jahre. und die Aufhebung der Verfolgungsverjährung:
    § 176c
    Absatz 1
    "nicht unter 15 Jahren"
    Absatz 3
    "nicht unter 20 Jahren"
    § 176d
    "nicht unter 25 Jahren"
    Dabei darf auch nicht § 57 (Aussetzung des Strafrestes nach 2/3-Verbüßung bei zeitiger Freiheitsstrafe) vegessen werden.
    Link: www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57.html
    Zudem darf nie vergessen werden, warum der ganze Aufwand mit Führerschein, etc. im Straßenverkehr gemacht wird.
    #Gefahr #Verantwortung
    Merke: "Es gibt (in den Grenzen der klassischen Physik) immer nur eine Wahrheit."

  13. 8.

    Ja, Recht und Gerechtigkeit sind 2 unterschiedliche Dinge. Gerechtigkeit ist das persönliche empfinden. Das kann bei jedem anders sein. Der Richter soll Recht, nach den jeweiligen Gesetzen, sprechen, auch wenn es manchmal nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit entspricht. Das finde ich auch gut so, auch wenn manches Urteil nicht meinem Rechtsempfinden entspricht. In anderen Ländern versucht man dies gerade zu ändern und Richter auf den politischen Mainstream einzunorden.

  14. 7.

    Ich kann mich Ihrem Bild anschließen. Also Recht vs. Gerechtigkeit - "Die Wahrheit" vs. Platons Höhlengleichnis.

    Die Erkenntnisse, die daraus im Prinzip automatisch abzuleiten sind, tuen auch dem weh, der sie kennt, erkennt, anerkennt. Wer dem folgen mag, sieht ja im "rote Pille/blaue Pille"-Dilemma aus Matrix im Prinzip auch eine philosophische Diskussion. Die rote Pille der "Wahrheit" ist ja im Grunde viel schmerzhafter als die blaue Pille der "Unkenntnis".

    Und so stolpern offenbar immer mehr Menschen durch ihr Leben. Die Zeit der Aufklärung weicht ja immer mehr einer Zeit der Fake-News. Zwar gesteuert von einer kleinen Gruppe die ihre Interessen wohlfeil verpackt, aber eben viel zu oft gerne aufgenommen von Menschen, denen das schmerzfreier scheint als sich mit Realitäten und dem (eben komplexen) Blick darauf zu befassen. Und da entstehen sie dann: Die Querdenker, Wissenschafts-Ablehner - die, deren Weltbild feststeht, ohne sich je ernsthaft befasst zu haben.

  15. 6.

    Die "Gerichte" sind es, die keine Ahnung von irgendwas haben.
    Da müssten mal Akten gelesen werden.
    Aber das macht Arbeit. Da würde ja der Kaffee kalt werden.
    Anschreiben an "Gerichte", die mehr als zwei Zeilen umfassen, sind zuviel für diese Damen und Herren und werden ohne weitere Beachtung ad acta gelegt.
    So sieht es aus in dieser Bananenrepublik...

  16. 5.

    Ulf Morling hat falsch zitiert. Er hat das "vielleicht" im Text in der Überschrift weggelassen. Verfälscht die Aussage!

  17. 4.

    "es gibt keine Gerechtigkeit" (O-Ton ehem. Staatsanwältin)
    und ich ergänze: es gibt keine Wahrheit.

    Und das wissen auch alle Juristen und Richter (beide m/w/d).
    Das Richten wird letztlich immer ein diffiziler Komromiss aus bestehenden Gesetzen, Abwägung der Fakten und natürlich auch, wenn im Optimalfall auch minimiert, persönlicher Auffassung sein.

    Es tut vielen Menschen weh zu erkennen, dass die Welt leider nicht schwarz-weiß ist und damit nicht einfach, sondern stets komplex.

  18. 3.

    Ist das Ihr Ernst? Die Bevölkerung schüttelt über etwas den Kopf, dass sie nicht im Detail kennt und von deren Grundsätze viele Bürger keine Ahnung haben.

    Mich und auch viele Berufskollegen regt es auf, wenn sich Bürger ein Urteil über unsere Rechtsprechung erlauben. Die Bürger kennen weder die Akten noch die Rechtsprechung.

  19. 2.

    Ich empfehle das Buch " Die Lebenslüge der Juristen " zu lesen und warum Recht nicht gerecht ist. Bei vielen Urteilen kann man sich einfach nur ungläubig an den Kopf fassen. Das Abbild der Justitia ist schon lange nicht mehr das Symbol einer angeblich freien und unabhängigen Rechtsprechung.

  20. 1.

    Diese Einsicht kommt leider zu spät.

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