Berliner Gericht weist Eilantrag ab - Radfahrer müssen in Bergmannstraße weiterhin langsam fahren

Mo 25.07.22 | 15:29 Uhr
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Fahrradfahrer fahren am 21.07.2021 auf dem neuen Fahrradweg auf der verkehrsberuhigten Bergmannstraße mit Tempobeschränkung von 10 km/h. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf zehn Stundenkilometer in der Kreuzberger Bergmannstraße zurückgewiesen. Damit scheiterte ein Fahrradfahrer vor dem Gericht, der die Anordnung für rechtswidrig hält.

Seiner Meinung nach sei keine Gefährdungslage gegeben und ohnehin halte sich kein Radfahrer an das Tempolimit, argumentierte der Antragsteller. Der Mann kann nun noch vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.

Gericht argumentiert mit hoher Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts liegt durchaus eine Gefährdung vor: In den Nebenstraßen der Bergmannstraße habe es zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwei Schwerverletzten und zwölf Leichtverletzten gegeben. Außerdem gebe es eine besonders hohe Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern.

Die Richter räumten ein, dass für in der Regel ohne Tacho fahrende Radfahrer eine Geschwindigkeitsreduzierung schwerer zu befolgen sei. Der Kläger habe aber nicht glaubhaft machen können, dass dies gänzlich unmöglich sei.

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.07.2022, 19:30 Uhr

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30 Kommentare

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  1. 30.

    Schrittgeschwindigkeit! Dann können die Radfahrer sich an den Fußgänger orientieren.

  2. 29.

    "es gibt Autofahrer die sind wirklich Radikal, aber Fahrradfahrer?"
    Fragen Sie mal an der nächsten Kreuzung nach.

  3. 28.

    "Die werden schon lange nicht mehr hergestellt,"
    Nochmal nachlesen, was ein Tacho(meter) ist.
    Bevor postuliert wird.

  4. 26.

    Gegen Kampfradler helfen keine Verbote. Hier müssten versetzte Hindernisse oder Bodenschwellen angebracht werden, die keine hohe Geschwindigkeit zulassen.

  5. 25.

    Die neue welt wird nun aber nicht mit der weiter heranzüchtung von fahrradrowdies beginnen, denn die strassenverkehrsordnung gilt für alle teilnehmenden. Nur weil sich sowieso keiner daran hielte.. was für ein dummes argument im schadensfindungsfall. Warum nicht auch schilder für fahrräder. So könnten sich belästigt fühlende fussgänger endlich einmal etwas gegen diese "die strasse gehört nun endlich uns fahrradfahrern und wir haben den persilschein zum rasen" typen unternehmen.

  6. 23.

    In der bei mir anliegenden Spielstraße hält sich nicht ein/e einziger Fahrradfahrende/r an die Schrittgeschwindigkeit.
    Meine Kinder spielen NICHt auf dieser Straße; da viel zu gefährlich.
    Danke, für diese Urteil!

  7. 22.

    Über diesen doch etwas weltfremden Richterspruch musste auch ich schmunzeln. Mögen die Herren doch mal dort ohne Tacho langfahren und dann ihre Geschwindigkeit selber einschätzen. Sie werden vermutlich erstaunt sein wie man sich verschätzen kann. Die Polizei wäre bestimmt hilfreich dabei mit einem Blitzer.

  8. 21.

    Freudenfest für die Fahrradhasser, die auch für die 500m zum Bäcker nie auf ihr umweltverpestendes SUV verzichten würden um mit ihrer Faulheit zeitnah eine gesellschaftliche Last in der Kranken- und Pflegekasse zu werden. Praktisch hat aber auch das Urteil keine Auswirkungen, denn eine Begrenzung auf 10km/h ergibt keinerlei Sinn und wird deshalb zu Recht ignoriert. Wer anderer Meinung ist, soll erstmal einen Videobeweis liefern bei dem er mit dem Rad mindestens 1km nicht schneller als 10kmh fährt. Der Mensch wurde nicht mit einem Gehirn ausgestattet damit er blindlings alberne Vorschriften befolgt.

  9. 20.

    Mit was für einem Quatsch sich deutsche Gerichte beschäftigen müssen und vom Steuerzahler finanziert weil einer dieser Rad fahrenden Tr..... meint es halte sich ja eh keiner dran und das ist ein Grund zu klagen auf meine/unsere Kosten. ICH FASSE ES EINFACH NICHT ! Nummernschilder für ALLE Radfahrer und Roller und schon kann man diverse Steuern senken für ALLE denn so viele Einnahmen wie es durch das Fehlverhalten von Radfahrern und Rollern kommt kann man mit nichts anderem generieren.

  10. 19.

    Das ist schon längst überfällig. Sonst ist der Staat immer als Erster dabei, wenn es etwas zu holen gibt....Nur hier nicht !
    Das würde auch, neben Sicherheit, viele neue Arbeitsplätze schaffen.

  11. 18.

    Die Fahrradfahrer fahren ohne, bei rot, auf dem Bürgersteig, was soll denn noch passieren, das die Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden, der Autofahrer wird immer verurteilt, aber wie soll er mit sein Gewissen klar kommen wenn er ein Fahrradfahrer erwischt? Ok ,es gibt Autofahrer die sind wirklich Radikal, aber Fahrradfahrer?

  12. 17.

    "Richtig so und auch die Radler bestrafen die zu schnell fahren. " Wenn Blinde über Farben reden. Richter eingenommen.

    "Die Richter räumten ein, dass für in der Regel ohne Tacho fahrende Radfahrer eine Geschwindigkeitsreduzierung schwerer zu befolgen sei."

    Die Richter sind offensichtlich das letzte Mal Rad gefahren als es noch mechanische Tachos gab. Die werden schon lange nicht mehr hergestellt, heute benutzt man Fahrradcomputer, wo man den Radumfang (selbst) eingibt. Die sind wie ihre mechanischen Vorgänger nicht geeicht! Fahrradcomputer sind auch nicht vorgeschrieben.

  13. 15.

    Vielleicht gibt es ja eine Lösung gegen die Radschnellfahrer: im Tagesspiegel von 2017 gibt es einen Bericht mit Bildern über einen Radweg in Spandau. Es darf geschmunzelt werden....... :-)
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/berlin-spandau-die-geschichte-eines-gitters-auf-dem-radweg/19986754.html

  14. 14.

    Das wird dann bestimmt von dem Kläger der nächste Prozess.
    Und das wird dann bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgezogen.

  15. 13.

    Wenn ein Gericht feststellt, dass sich auch Radfahrer/in an eine Beschilderung wie in der Bergmannstr. halten und die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h einhalten müssen, gilt dass dann vielleicht auch für rotes Licht einer Lichtzeichenanlage im übrigen Stadtgebiet?
    Wenn ja mal an die eiligen „Pedalritter“ weitersagen.

  16. 12.

    In der Tat.
    Aber dann bitte auch hinten und vorne, damit die Bußgelder der Blitzer auch zugestellt werden können.

  17. 11.

    Das stimmt.Beispiel...... Fußgängerbrücke über die Elsenbrücke.....Da sollten Radfahrer schrittfahren.Da ist man als Fußgänger seines Lebens nicht sicher.

  18. 9.

    Die Fahrradfahrer halten sich eh nicht daran, da helfen nur Nummernschilder
    Wann begreift der Senat, das Fahrradfahrer auch zur Kasse gebeten werden

  19. 8.

    Tempo 10? Allen ernstes? Tempo 7 gilt als Schrittempo, ich möchte DEN Radfahrer sehen, der mit Tempo 10 dort langfährt, da kippt man ja mit dem Rad fast um.

  20. 7.

    „Es halte sich eh keiner daran“. Das ist ja ein starkes Stück. Handelt es sich um eine Fußgängerzone oder eine Spielstraße darf nur geschoben werden oder im Schritttempo gerollt werden. Wie kommt man auf die verrückte Idee, dies würde nicht für alle, außer Fußgänger, gelten, die ja geschützt werden sollen? Bei uns liegt ein grüner Freizeitweg parallel zu einem Kanal. Es gilt Schritttempo und Vorrang für Fußgänger! Wird jetzt mit den Pedalen abgestimmt, dass Fußgänger vogelfrei sein sollen?

  21. 6.

    Satire: Der Kampf gegen den Klimawandel hilft so ungemein. Wieviel weniger CO2 wird dann ausgeatmet? Wir können es uns einfach nicht mehr leisten, auf so leichte Beschränkungen zu verzichten...

    P.S. Auf Nebenstraßen gab es Unfälle. Deshalb sollte man die Friedrichstraße ganz sperren und die Zahl der Unfälle senken? Ob jemand den Zusammenhang verstehen will?

  22. 5.

    Richtig so und auch die Radler bestrafen die zu schnell fahren.
    Die Radler sollen endlich mal lernen sich an die STVO zu halten.

  23. 4.

    Unglaublich gegen was man alles klagen kann ,viel hohler kann man seine Freizeit kaum verbringen . man muß sich das mal bei den Autofahren vorstellen , jedes 30 kmh Schild wird erstmal beklagt ... unglaublich was sich so mancher Radfahrer denkt wer er ist .

  24. 3.

    ".... und ohnehin halte sich kein Radfahrer an das Tempolimit, argumentierte der Antragsteller. ..."
    Wenn dies kein Argument ist ...

    Nächstes Mal "haue" ich auch einfach zu - machen ja andere auch.
    Es wird immer irrsinniger ...

  25. 2.

    Da muss man dem Gericht dankbar sein, denn es liefert ja nun Argumente für weitere Klagen. "Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts liegt durchaus eine Gefährdung vor: In den Nebenstraßen der Bergmannstraße habe es zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwei Schwerverletzten und zwölf Leichtverletzten gegeben." Damit kann jetzt jeder Fußgänger im Grunde in sehr vielen Straßen von Berlin eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h fordern, natürlich für alle Verkehrsteilnehmer! So viele Verletzte (oder Tote) durch den Straßenverkehr gibt es ja nahezu überall. Natürlich weniger durch Radfahrer. )

  26. 1.

    „ … und ohnehin halte sich kein Radfahrer an das Tempolimit …“
    Das ist wohl das „wichtigste“ an der ganzen Aussage !

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