Neuer Leitfaden für Bezirke -
Beschäftigte in Nacht- und Wechselschichten sollen in Berlin künftig einfacher per Ausnahmegenehmigung frei parken können. Das sieht ein Leitfaden vor, den der Senat mit dem Bezirk Mitte erarbeitet hat. Bereits bestehende Ausnahmeregelungen sollen damit erweitert werden.
Ausnahmen von der Parkscheinpflicht sollen demnach bei Arbeitszeiten bis einschließlich 6 Uhr morgens anerkannt werden. Außerdem können sich Beschäftigte künftig häufige ungeplante Wechsel der Arbeitszeit in der Nacht pauschal von ihrer Dienststelle bescheinigen lassen. Von den Empfehlungen sollen vor allem Beschäftigte von Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern profitieren.
Der Bezirk Mitte, in dem besonders viele Krankenhäuser liegen, hat gerade erst die Straßen rund um das Virchow-Klinikum zur gebührenpflichtigen Parkzone erklärt. Ab Montag soll das Parken dort zwei Euro pro Stunde kosten. Ausnahmeregelungen für Beschäftigte im Schichtdienst waren geplant, allerdings wurden bislang alle bearbeiteten 61 Anträge abgelehnt, wie das Bezirksamt auf rbb-Anfrage mitteilte. Die neue Parkzone 77 umfasst das Gebiet zwischen Seestraße, Müllerstraße, Fennstraße und Sylter Straße.
Jarasch: Auch Unternehmen müssen Beitrag leisten
Der Leitfaden soll nun mit den übrigen Bezirken abgestimmt werden und zunächst für ein Jahr gelten und dann bei Bedarf angepasst werden.
"Menschen, die für uns alle zu ungünstigen Zeiten ihren Dienst antreten müssen, sollen nicht noch zusätzlich belastet werden", hob Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Samstag hervor. Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) ergänzte, Behörden, Institutionen und Unternehmen müssten außerdem ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten - etwa durch Parkplätze auf Betriebsgeländen, Firmentickets für den Nahverkehr, Mietstationen für Autos, Fahrräder und Roller sowie gesicherte Fahrradständer.