Schüsse in Wettbüro - Landgericht muss über Strafmaß für verurteilten Rocker neu verhandeln

Di 09.08.22 | 06:06 Uhr
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Archivbild: Polizeibeamte untersuchen am 11.01.2014 das Reinickendorfer Wettbüro indem ein Mann erschossen wurde (Bild: dpa/Maurizio Gambarini)
Bild: dpa/Maurizio Gambarini

Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro befasst sich das Landgericht am Dienstag erneut mit dem Fall. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss im Fall eines 33 Jahre alten Mannes über die Höhe des Strafmaßes neu entschieden werden.

Aus Sicht der BGH-Richter wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Mann durch seine Aussagen bei der Aufklärung der Tat geholfen haben könnte.

Der 33-Jährige war in einem der bundesweit spektakulärsten Rocker-Prozesse am 1. Oktober 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dies war auch aus Sicht des BGH korrekt.

Rocker-Prozess dauerte etwa fünf Jahre

Hintergrund der Tat ist ein Überfall am 10. Januar 2014 im Berliner Bezirk Reinickendorf. 13 teils vermummte Männer stürmten damals in ein Wettspielcafé. Der Mann an der Spitze feuerte im Hinterzimmer mit einer Pistole ohne Vorwarnung auf einen 26-Jährigen. Dieser starb noch im Café. Zahlreiche Hells-Angels-Rocker wurden gefasst, einige setzten sich ins Ausland ab. Rund fünf Jahre dauerte der Prozess gegen zehn der Männer.

Am Ende verurteilte das Landgericht Berlin 2019 acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Ein Kronzeuge wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt - kam aber mit zwölf Jahren glimpflicher davon. Sein Urteil wurde damals als einziges sofort rechtskräftig. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Im vergangenen Februar bestätigte der BGH die Verurteilungen im Wesentlichen, sah jedoch im Fall des 33-Jährigen noch Klärungsbedarf.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.08.2022, 08:00 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Verstehe ich jetzt nicht?
    Wenn der Kronzeuge 2019 zu 12 Jahren Haft verurteilt wurde, werden natürlich die 5Jahre U-Haft angerechnet, soweit so Klar, bleiben nach meinem Verständnis 7Jahre Reststrafe von 2019 an gerechnet übrig. Wir schreiben aktuell 2022!!!??? Warum ist der Mann schon wieder draußen???

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