Energie, Pflege, Straßengesetz - Das ändert sich im September
Energiepauschale, -kosten und -einsparungen: Der September steht vor allem im Zeichen steigender Energiepreise und den damit verbundenen Auswirkungen. Es gibt aber auch mehr Geld - zumindest für einige Beschäftigte.
Energiepauschale kommt
Die Energiepreise sind seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine enorm angestiegen. Für das Heizen werden Kosten von mehreren hundert Euro zusätzlich auf Haushalte zukommen. Die Bundesregierung hatte deswegen im März die Auszahlung einer einmaligen Energiepauschale in Höhe von 300 Euro angekündigt. Im September soll sie überwiesen werden.
Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige mit Wohnsitz in Deutschland erhalten die Pauschale über ihren Arbeitgeber mit dem Lohn. Selbstständige können die Einkommenssteuervorauszahlung im dritten Quartal stattdessen reduzieren. Rentner, Pensionäre, Studenten, Vermieter oder Arbeitslose sind von dieser Entlastung ausgeschlossen. Sie erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen die Energiepauschale.
Maßnahmen zum Energiesparen
Wegen der steigenden Energiepreise gilt vom 1. September bis zum 28. Februar zudem in vielen Bereichen eine neue Energiesparverordnung. Der Verbrauch von Strom und Heizwärme soll so bundesweit gesenkt werden. Betroffen von den Einschränkungen sind öffentliche Gebäude, der Einzelhandel, aber auch Privathaushalte.
So dürfen Ladentüren nicht mehr dauerhaft offenstehen. Leuchtreklamen müssen ab 22 Uhr ausgeschaltet werden. Ebenso werden Denkmäler im öffentlichen Raum ab 22 Uhr nicht mehr angestrahlt.
Innenräume werden im kommenden Herbst und Winter nicht mehr wie bisher beheizt. In öffentlichen Gebäuden etwa werden Flure ab September gar nicht mehr beheizt. In allen weiteren Räumen soll die Temperatur auf 19 Grad reduziert werden. Ausgenommen davon sind lediglich Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Vertragsklauseln in privaten Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur sind für sechs Monate ausgesetzt. Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, sollten das auch tun dürfen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.
Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen.
Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket enden
Mit der Auszahlung der Entlastungspauschale enden im September für Bürgerinnen und Bürger andere Vergünstigungen der vergangenen Monate. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September läuft unter anderem der sogenannte Tankrabatt aus. Der war zum 1. Juni eingeführt worden. Die Preise für Benzin waren dadurch um rund 35 Cent, für Diesel um rund 17 Cent gesenkt worden.
Auch das zur selben Zeit eingeführte Neun-Euro-Ticket, mit dem Menschen in Deutschland drei Monate lang für neun Euro im Monat bundesweit den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nutzen konnten, läuft in der Nacht auf Donnerstag aus. Im Gegensatz zum Tankrabatt diskutieren Politiker und Verkehrsverbünde derzeit jedoch, in welcher Form es fortgeführt werden kann.
Neues Straßengesetz: mehr Carsharing in Berliner Randlagen
Eine weitere Änderung, die im weitesten Sinne den Verkehr betrifft, tritt am 1. September in Berlin in Kraft. Ein neues Straßengesetz soll verhindern, dass immer mehr Gehwege durch E-Tretroller verstopfen. Außerdem sollen deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektroantrieb auch in den Randlagen Berlins verfügbar sein.
Eigentlich wollte der Berliner Senat über eine so genannte Sondernutzungsregelung Parkgebühren für nicht-stationäre Carsharing-Unternehmen erheben. Dagegen setzten sich zwei Carsharing-Unternehmen erfolgreich vor Gericht zur Wehr. Der Senat legte Widerspruch ein - über den noch nicht entschieden ist.
Corona-Regeln werden vorerst verlängert
Die aktuell noch geltende Corona-Verordnung läuft Ende September aus. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage, die zwar zu vermehrten Infektionen, aber zuletzt auch weniger schweren Verläufen geführt hatte, waren die Vorgaben vor der Sommerferienzeit gelockert worden.
Ab dem 1. Oktober sollen jedoch neue Regeln erlassen werden. Die müssen vom Bundestag jedoch erst beschlossen werden. Ein von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegter Gesetzesentwurf sieht beispielsweise eine bundesweit geltende Maskenpflicht im öffentlichen Luft- und Fernverkehr vor. Allerdings wehrt sich der Flugverband dagegen.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Viele Pflegekräfte in Deutschland sollen ab dem 1. September mehr Geld bekommen, denn Pflegeeinrichtungen müssen dann mindestens nach Tarif bezahlen. Die Lohnsteigerung betrifft mehr als 1,6 Millionen Pflegekräfte in Deutschland, allein 628.000 von ihnen in der Altenpflege.
Mit dem noch von der großen Koalition verabschiedeten Gesetz zur Tariftreue wollte die Bundesregierung den Pflegeberuf attraktiver machen und der - in der Altenpflege – unterdurchschnittlichen Bezahlung entgegenwirken. Die nun in Kraft tretende Tarifpflicht betrifft vor allem private Anbieter in der Altenpflege, von Pflegeheim-Ketten bis zu Familienunternehmen. Für konfessionelle Träger wie Caritas und Diakonie spielt sie keine Rolle, weil sie bereits nach einem eigenen Tarif Zahlen.
Das E-Rezept kommt - aber noch nicht bei uns
Das Einlösen von Rezepten soll ab September in Deutschland digitalisiert werden. Apotheken in Deutschland müssen dann in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen. Gesetzlich Versicherte bekommen nicht mehr wie bislang ein rosafarbenes Papier, sondern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das Medikament in der Apotheke abholen können. Das soll das Ausstellen von Folgerezepten vereinfachen. Außerdem sollen Rezepte so sicherer und einfacher eingelöst werden können.
Die Einführung des E-Rezepts wird jedoch regional gestaffelt. Den Anfang macht Westfalen-Lippe. Wann Berlin und Brandenburg folgen, ist noch nicht klar. Spätestens im Frühling 2023 soll die Einführung abgeschlossen sein.
Bessere Rückverfolgung bei Online-Lebensmitteln
Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, muss ab 1. September gewährleisten können, dass die Lebensmittel zurückverfolgt werden können. Im Bedarfsfall müssen diese Informationen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden übermittelt werden können. Die Regelung soll helfen, den Online-Einkauf von Lebensmitteln sicherer zu machen.