Energiekrise - Berliner Rentnerin soll fast 900 Euro für Gas zahlen - jeden Monat

Do 15.09.22 | 20:06 Uhr
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Symbolbild: Nur in einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses brennt am frühen Morgen Licht. (Quelle: dpa/Julian Stratenschulte)
Video: rbb24 Abendschau | 15.09.2022 | Arndt Breitfeld | Bild: dpa/Julian Stratenschulte

Durch die Energiekrise steigen die Gas-Abschläge bei vielen Kunden deutlich. So auch bei Renate Sloma, die 82-Jährige soll plötzlich zehnmal so viel zahlen wie bisher. Die Rentnerin fürchtet um ihr gesamtes Erspartes.

Renate Sloma steht unter Schock. Ihr Gasanbieter will ihren Gaspreis nämlich verzehnfachen. 883 Euro soll die Berlinerin ab November zahlen - jeden Monat. "Da musste ich erstmal eine Blutdrucktablette nehmen", sagt Sloma. Dabei lebt die 82-Jährige sparsam, macht derzeit nur morgens beim Duschen kurz die Heizung an. Und vorgesorgt hat sie auch: "Statt wie üblich 85 Euro wollte ich 130 zahlen." Aber das reicht nun nicht mal annähernd. "Ich hab was gespart. Aber wenn ich Miete, Versicherung und alles andere zusammennehme, dann ist das bis zum letzten Pfennig weg", sagt die Rentnerin.

Renate Sloma, Rentnerin aus Berlin (Quelle: rbb)
| Bild: rbb

Versorger: "Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten können wir nicht beeinflussen."

Sloma bekommt ihr Gas von Mitgas, einem Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, das in Berlin und Brandenburg fast 20.000 Menschen versorgt. Sloma hat keinen Computer, aber ihre Tochter hat Mitgas per Mail nach einer Erklärung gefragt. Vergeblich, sagt die Tochter, auch per Telefon sei niemand zu erreichen.

Auf rbb-Nachfrage meldet sich Mitgas schließlich doch: Kunden wie Renate Sloma hätten lange von einem günstigen Tarif mit Festpreisgarantie profitiert, der aber "kurzfristig kalkuliert" werde. Das Gas müsse nun "zu aktuellen, extrem hohen Martkpreisen beschafft werden", heißt es vom Unternehmen. "Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten und die von der Bundesregierung beschlossenen Gasumlagen können wir als regionaler Versorger nicht beeinflussen."

Verbraucherschutz empfiehlt Wechsel in Grundversorgung

Renate Sloma wendet sich an die Verbraucherzentrale. "Wenn sich Mitgas ein Preisänderungsrecht vorbehalten hat - wie das in vielen Verträgen der Fall ist - dann darf das Unternehmen den Preis erhöhen. Es gibt da keine Deckelung", sagt Hasibe Dündar, die beim Verbraucherschutz das Projekt Energierechtsberatung leitet.

Einen Lösungsvorschlag hat sie dennoch: "Wenn man eine Preiserhöhungsmitteilung erhalten hat, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu", erklärt Dündar. Sloma solle nun ihren Vertrag kündigen, und sich keinen neuen Versorger suchen. Dann fallen Kunden nämlich automatisch in die Gas-Grundversorgung der Gasag. Und deren Preise sind laut Dündar derzeit die günstigsten in Berlin. 15 Cent pro Kilowattstunde müssten Kunden hier ab Oktober zahlen.

Renate Sloma schöpft Hoffnung

Renate Slomas Gaspreis würde sich damit zwar immer noch etwa verdoppeln, aber immerhin nicht mehr verzehnfachen wie bei ihrem bisherigen Anbieter. "Auf so einen Tipp habe ich gehofft", sagt die Rentnerin, "Wenn das stimmt, dann freue ich mich und bin erleichtert."

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.09.2022, 19:30 Uhr.

85 Kommentare

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  1. 85.

    "Erhöhung von 206€ auf 2636€ bekommen! "
    Welcher Versorger? Mitgas?

    Ich kann mich nur und will mich auch wiederholen.
    Alles was ich in #62 geschrieben habe, gilt auch für Sie.
    Wenn Ihr Vertrag ausläuft und die Ankündigung auf einen neuen Zeitraum kommt, dann auch auf die Verbrauchertipps hören.
    Ich lehne mich jetzt nicht weiter raus.
    Informieren Sie sich aus *seriösen* Quellen! Hermann-Josef Tenhagen ist eine Koryphäe in dem Bereich...

  2. 84.

    "Die Frage ist, wer hilft SV-pfl. Normal-Verdienern, die solche Rechnungen bezahlen sollen."
    Genau die, die Sie benannt haben!
    Sie kennen die Bedingungen, unter denen Ihnen Leistungen zustehen?
    Offensichtlich nicht. Gehen Sie hin und lassen Sie sich beraten!
    Was ist denn daran so schwer?

  3. 83.

    Meine Schwiegermutter hat eine Erhöhung von 206€ auf 2636€ bekommen!

  4. 82.

    "Wie soll das gehen ? " Einfach mal auf die Verbraucherschützer hören und nicht blind poltern!
    Es ist doch ganz einfach. Der Erhöhung grundsätzlich widersprechen, wenn diese im laufendem Vertragsjahr aufläuft.
    Die Vorauszahlungsbeträge sind weg, wenn Ihr Versorger insolvent wird.
    Und ja, vielleicht kommt Ihr Versorger am 1.3.2023 mit einer Rechnung von 6000 Euro. Wissen Sie was? SIE PROFITIEREN von den 60K Freibetrag! Und der Übernahme der Miete! Wenn Sie genau dann, wenn diese Rechnung eintrifft zum Amt gehen und für diesen Monat Bürgergeld beantragen!
    Was ist daran nicht zu verstehen?
    Das ist wie mit den zig-tausenden Wohngeldberechtigten, die jammern und es vermeiden dieses in Anspruch zu nehmen.
    Unter anderem auch, weil immer wieder die Mähr verbreitet wird, das Eigentümer keinen Anspruch hätten.
    Dies ist keine Beratung. Gehen Sie zu Ihrem Versorgungsamt oder der nächsten VZ!
    Es kotzt mich an ständig dieses unwissende Genöle zu hören!

  5. 81.

    "Schriftform irgendwo im BGB verankert ist. "
    Na... schon lange nicht mehr.
    Es galt auch Textform oder elektronische Form.
    Mittlerweile geht auch SMS oder Messenger.
    Aber sehr gut erklärt:
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/kuendigung-per-email-darauf-sollten-sie-achten-13132

  6. 80.

    Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass
    mit dem Kündigungsdatum von Seiten der Anbieter anfangs viel Schindluder bez. der beworbenen Sonderleistungen getrieben wurde. Und ich meine mich zu erinnern, dass die Schriftform irgendwo im BGB verankert ist.
    Es mag sein, dass die gängige Rechtssprechung inzwischen auch email miteinbezieht, da die Beurkundung im Grunde nicht verlangt wird.
    Ich würde aber bei so einer Kiste immer auf Nummer sicher gehen und zusätzlich ein ordentlich unterschriebenes Schtiftstück versenden.

  7. 79.

    >sofern sie sich weigern aus überteuerter Wohnung umzuziehen<

    Oder sie finden einfach keine Wohnung am Markt, die den Vorgaben entspricht, weil es unmöglich ist? Es ist doch in den letzten Jahren quasi unmöglich geworden - selbst für die gut verdienende Mittelschicht - erschwingliche Wohnungen zu finden. Für TransferbezieherInnen ist es so gut wie unmöglich. Alle Wohnungen sind mittlerweile "überteuert", nicht nur nach den willkürlichen Maßgaben der Ämter.
    Wie gesagt, etwas weniger Häme und etwas mehr Mitgefühl wäre angebracht. Wenn ich als betroffene Rentnerin mit Grundsicherung hier die Tonlage mitbekomme, in der hier manche sich äußern, wird mir klar, wie sehr sich das Klima hier verändert hat.

  8. 78.

    >ALG 2-Bü-Geld-Bezieher sind abgesichert. Lesen Sie die neuen Regeln z. Bürgergeld, ab 01/ 2023. Schonvermögen von bis zu 60000 EUR !! Die Miete wird übernommen (Whg. Grösse spielt erstmal keine Rolle). Volle Heizkostenerstattung.<

    Das stimmt so nicht - das gilt nur für Menschen die jetzt neu in den Bezug des Bürgergeldes kommen, die Regelungen gelten nur befristet. Es werden die vereinfachten Zugangs-Regeln aus der Corona-Zeit einfach befristet weitergeführt, maximal 2 Jahre.
    Danach gilt das was ich unten schon ausgeführt habe - die Schreiberin @Dagmar ist über die aktuelle Situation nicht so ganz auf dem Laufenden - es GIBT schlicht überhaupt keine Wohnungen mehr am Markt, die diese utopischen "Angemessenheitsregeln" erfüllen, wenn man >jetzt< umziehen muß. Darum müssen die Menschen - wohl oder übel! - aus dem Regelsatz draufzahlen.
    Etwas weniger Häme täte dem Thema ganz gut.

  9. 77.

    ALG 2-Bü-Geld-Bezieher sind abgesichert. Lesen Sie die neuen Regeln z. Bürgergeld, ab 01/ 2023. Schonvermögen von bis zu 60000 EUR !! Die Miete wird übernommen (Whg. Grösse spielt erstmal keine Rolle). Volle Heizkostenerstattung. Ich gehe von einen normalen Verbrauch aus. Aber bei den Preisen... Nicht-Transfer-Leistungs-Bezieher müssen das alles selbst bezahlen. Normalverdiener. Wie soll das gehen ? Miete + 900 EUR Gas-Heizung pro Monat !!! + Versicherungen = da bleibt nicht mal d. Regelsatz

  10. 76.

    Zur Miete zahlen sie da zu, sofern sie sich weigern aus überteuerter Wohnung umzuziehen, und zu Heizskosten zahlen sie hinzu, wenn sie einen überdurchschnittlichen Verbrauch haben, und das ist richtig so.

  11. 75.

    Unser Wirtschaftsminister hat in seiner unendlichen Weisheit vorgeschlagen, die Kühlschrankbirnen auszuschrauben. Genial.
    Bei einer Leistungsaufnahme von ca. 5 Watt und einer durchschnittlichen täglichen Türöffnung von insgesamt 1/2 Minute ergäbe das bei einem Tarif von 35 ct./kwh eine jährliche Ersparnis von 1,27 ct.
    Aber nicht gleich auf den Kopp hauen!

  12. 74.

    > Wenn diese Rentnerin , Alg 2- Bü- Geld- Empfängerin wäre, könnte sie dennoch ruhig schlafen, aber so !!!<

    Wie kommen Sie denn darauf? Kosten der Unterkunft und damit die Warmmiete werden nur "im angemessenen Rahmen" übernommen - und das wird sehr streng ausgelegt und diese Definition der "Angemessenheit" ist je nach Bundesland und Kreis sehr unterschiedlich. Abhängig auch von SachbearbeiterIn, Bundesland und Handreichungen der Leitungsebene.

    Bitte nicht immer wieder das Märchen verbreiten, daß Transfer-Empfängerinnen angeblich alle Kosten bezahlt bekommen würden, das stimmt einfach nicht.
    Viele Menschen zahlen aus dem Regelsatz noch dazu zur Miete und den Heizkosten, das ist die Realität.

  13. 73.

    Beschwert Euch nicht! Geht auf d. Straße und protestiert gegen d. Entscheidungen dieser Regierung, d. mit der Verteidigung unserer Freiheit erst am Hindukusch Schiffbruch erlitten hat- d. SPD war dabei -und jetzt unsere Freiheit angeblich in d. Ukraine verteidigen lässt. Was ist das für eine Freiheit, wenn Millionen in d. EU frieren u. in Armut gefangen sein werden. Wenn Europa gegen d. Wand gefahren wird, haben d. USA ihr Ziel erreicht. Gas gibt es übrigens aus N2. Ein Versuch wäre es Wert!

  14. 72.

    "Unseren rot-grünen Regierungsvertretern ist das doch völlig egal. Die interessiert ihr eigenes Volk nicht mehr."

    Was für ein dummer Quatsch, wer stellt den Wirtschaftsminister?

  15. 71.

    Die Willenserklärung muss klar erkennbar sein, Sonderkündigung zum Datum der Preisanpassung entweder 24 Uhr Vortag oder 0 Uhr Tag der Erhöhung. Der normale Mensch lässt die Uhrzeit natürlich weg. Ein Gastag beginnt übrigens 6 Uhr ;)

    Kündigungsform wie in AGB angegeben oder wie Gesetzgeber es zulässt, falls in den AGB Schrott steht. Immer schriftlich ist schon sehr lange nicht mehr. Kündigungsbestätigung sollte man fordern.

    Info an Grundversorger per Mail, hatte ich geschrieben, denn das geht bequem und man hat zumeist gleich eine Eingangsbestätigung. Der Wechselprozess zum Grundversorger läuft zwar auch ohne eine solche Info sauber durch, aber man will ja nett sein und sich an alle Vorgaben halten :)

  16. 70.

    Ich vermute mal eine weitere Alternative wird nicht der Wechsel zum Grundversorger werden, sondern für viele gleich der Wechsel von Arbeit in H4.
    Dann wird es eng in Deutschland, weniger Steuereinnahmen, fehlende zu besetzende Arbeitsplätze Handwerk, Verkäufer, Frisöre, Hilfsarbeiter usw ...
    Es kursiert doch schon seit Wochen die lustig gemeinte Info im Netz: Suche H4 Familie zum Duschen und Aufwärmen. Ganz bitter.

  17. 69.

    Die Agentur f. Arbeit kommt natürlich nicht für die Miete u. Heizkosten auf. Aber JobCenter / Sozialamt. Die Frage ist, wer hilft SV-pfl. Normal-Verdienern, die solche Rechnungen bezahlen sollen. Arbeitende Menschen, die unter "normalen Bedingungen" keinen Anspruch auf Transferleistungen... haben. Mit solch hohen Gas-Rechnungen + Miete, liegt das verbleibende Einkommen ,auch bei mir, deutlich unter dem Regelsatz !!! Wenn das vielen Menschen so geht... Und, keine angemessene Hilfe kommt...

  18. 68.

    Beim derzeitigen Energie"markt" ist die soziale Komponente unseres Wirtschaftssystems ausgeschaltet.
    Der derzeitige unkontrollierte Energiemarkt ist systemgefährdend und muss deshalb unter Kontrolle gebracht werden.
    Mit dem gleichen Engagement wie man derzeit mit russischen Firmen in Deutschland zu Recht umgeht, erwarte ich es für den Energiemarkt. Mit anderen Mitteln natürlich.
    Das was man mit den Russen macht, hilft vielleicht kurzfristig der Ukraine aber uns bestenfalls nur langfristig.
    Das was am Energiemarkt abgeht, schadet uns allen kurzfristig und langfristig.

  19. 67.

    Berlin:
    Ersatzversorgung kostet derzeit ca. 32 ct/kWh
    Grundversorgung kostet derzeit ca. 11 ct/kWh, ab 01.10. ca. 14,5 ct/kWh

  20. 66.

    Um Gotteswillen. Immeer zum letzten Tag der vertragerechten Versorgung muss man kündigen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
    Und nur per Email nur, wenn die Rechtsbehelf dies zulässt, ansonsten IMMER die ordentliche Schriftform. Auch auf die Kündigungsfristen im Rechtsbehelf achten. Aber eine außerordentliche Kündigung ist sowieso fristlos.

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