Ohne Führerschein - 23-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit Berliner Polizei

Sa 24.09.22 | 14:47 Uhr
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Symbolbild: Ein Polizeiauto bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht. (Quelle: dpa/Geisler)
Bild: dpa/Geisler

Ein Autofahrer hat sich in Berlin-Reinickendorf eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei mehrere Unfälle gebaut.

Eine Zivilstreife wollte den Wagen am Freitagabend in der Residenzstraße kontrollieren, wie die Beamten am Samstag mitteilten. Der 23-jährige Fahrer gab jedoch Gas und flüchtete, als der Polizeiwagen Blaulicht und Martinshorn einschaltete.

Fußgänger rettete sich mit Sprung

Der Mann raste demnach mit überhöhter Geschwindigkeit durch Reinickendorf, verfolgt von der Polizei. Beim Abbiegen in die Breitkopfstraße verlor er die Kontrolle und stieß mit zwei geparkten Autos zusammen. Dennoch raste der 23-Jährige danach immer noch weiter und krachte bei einem erneuten Abbiegen von der Raschdorfstraße in die Sommerstraße in drei geparkte Fahrzeuge. Dort musste ein Fußgänger beiseite springen, um nicht angefahren zu werden.

Der 23-Jährige flüchtete danach zu Fuß. Die Polizisten holten den Mann jedoch ein und nahmen ihn vorläufig fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass er keinen Führerschein hatte. Sein Beifahrer, der ebenfalls zu Fuß flüchtete, entkam.

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Da wird keine harte Strafe kommen, es ist in Deutschland geschehen und er hat keine Steuern hinterzogen und ist auch nicht schwarz gefahren

  2. 12.

    Richtig erkannt: Als Wiederholungstäter sehr wahrscheinlich, also wegsperren bis zur Verurteilung. Da genug kriminelle Energie gezeigt wurde eine ernsthafte Bestrafung ohne Samthandschuhe.

  3. 10.

    Ganz meine Meinung. Ein solches Verhalten sollte nicht mit einer „vorläufigen Festnahme“ belohnt werden. Es hätte ja bei der Aktion noch mehr passieren können oder Passanten gefährdet werden können. Stichwort: zur falschen Zeit am falschen Ort - also Pech gehabt, wenn man zu Schaden kommt. In solchen Fällen sollte die Polizei mehr Befugnisse haben, die gesetzlich untermauert sind.

  4. 9.

    Ich frage mich, wie man so dumm sein kann, zu glauben, man könne einem Polizeiauto entkommen, wenn man noch nicht mal Auto fahren kann. Die Strafe für Fahren ohne Führerschein ist bistimmt wesentlich geringer, als das, was er jetzt bekommt.
    Dazu kann man wirklich sagen "dümmer als die Polizei erlaubt".

  5. 8.

    Zitat: "Gründe wie nicht zurechnungsfähig oder schlechte Kindheit müssen strafverschärfend wirken . . ."

    Und demzufolge würde ein Straftäter, der kühl kalkuliert handelt und aus 'elitärem' Elternhaus stammt eine geringere Strafe als ein "Unterprivilegierter" erhalten? Das wäre dann eine Art 'Klassenjustiz', die Sie nicht ernsthaft befürworten können, Michael.

  6. 7.

    In Deutschland doch nicht
    Das war bestimmt ne schwere Kindheit ....

  7. 6.

    Ich lese hier vorläufig festgenommen und dann wohl wieder auf freien Fuß unfassbar für mich. Ab in den Knast und den verursachen Schaden auf Euro und Cent alles abarbeiten und zurück zahlen.

  8. 5.

    Dir Frage wie kann jemand ohne Führerschein einfach so an ein Auto kommen?

  9. 4.

    Untersuchungshaft ist hier nicht verhältnismäßig.

    Man muss bedenken, dass die U Haft nur der Sicherung des Verfahrens dient. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der Autofahrer muss sich Vorsatz unterstellen lassen. Das Bußgeld verdoppelt sich

    Immer auf dem Teppich bleiben und keine Emotionen einbringen.

    Die U Haft ist nur bei Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr zulässig (grob dargestellt)

  10. 3.

    Offensichtlich sind dem Fahrer Leben und Eigentum Dritter völlig egal. Diese Tendenz nimmt m.E. in unserer Gesellschaft zu.
    Daher müssen die gesetzlichen Regeln angepasst werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass solche Menschen nie wieder ein derartiges Verhalten zeigen können.
    Gründe wie nicht zurechnungsfähig oder schlechte Kindheit müssen strafverschärfend wirken, da andere Personen, die er gefährdet damit nichts zu tun haben.

  11. 2.

    Vorläufige Festnahme? Untersuchungshaft! Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, illegales Autorennen, fahrlässige Körperverletzung (der Sprung bei Seite tat sicher weh!)und Flucht. Dafür sollte der junge Mann mal mindestens ein.par Monate schwedische Gardinen kennen lernen.

  12. 1.

    So jemand gehört bis zur Gerichtsverhandlung in Haft!

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