Beschwerde abgewiesen - OVG bestätigt Tempolimit für Radfahrer auf der Bergmannstraße

Fr 23.09.22 | 15:51 Uhr
  33
Symbolbild: Ein Verkehrsschild, das eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorschreibt (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer auf der Bergmannstraße im Berliner Stadtteil Kreuzberg bestätigt. In dem betroffenen Bereich gilt auch für Radfahrer ein Tempolimit von höchstens 10 Stundenkilometern.

Wie das OVG am Freitag mitteilte, wurde die Beschwerde eines Radfahrers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. In der ersten Instanz war der Mann bereits Ende Juli mit einen Eilantrag gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung gescheitert.

Umgestaltung führte zu deutlich mehr Radfahrern

Das Tempolimit war im Juli 2021 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in einem Abschnitt der Bergmannstraße in Kreuzberg für Fahrräder angeordnet worden und hat laut OVG "vorerst Bestand". Die durch eine bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern rechtfertige "die Annahme einer qualifizierten Gefahr", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Laut Verkehrsverwaltung des Senats hat sich nach der Umgestaltung der Fußgängerverkehr um durchschnittlich 18 Prozent erhöht. Die Zahl der Radfahrenden sei um zwei Drittel gestiegen - und die Zahl derjenigen, die den Radweg querten, um 167 Prozent.

Sendung: rbb24 Abendschau, 23.09.2022, 19:30 Uhr

33 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 33.

    Die von Ihnen erwähnten Verkehrsteilnehmer sind mir ebenfalls als absolut überwiegende Mehrheit bekannt. Und dass ich mit meinem Beitrag den von "pmv" karikiert habe, dürfte klar sein, ne Alfred. ;)

  2. 32.

    Ich fahre 8 km zur Arbeit. Auf diesen wird mir ca. 8 x die Vorfahrt von Autofahrern genommen. Meine Erfahrung ist: der Stärkere hat Recht ...

  3. 31.

    Und ich kenne jene Typen, die sowohl Fahrrad, als auch Auto fahren. Die besonnen gegenüber 'schwächeren' Verkehrsteilnehmern reagieren, vor Kurven auch keine Radfahrer überholen, immer zwei Meter Abstand beim Überholen einhalten und vorausschauend fahren.
    Diese aufgesetzte Diskussion führt nur zu einem: mehr Aggressionen im Straßenverkehr, weil das Gegenüber als Feindbild wahrgenommen wird.
    10 km/h gelten für alle Vekehrsteilnehmer. Punkt aus.

  4. 30.

    Und ich kenne nur zwei Typen von Autofahrern: Unsichere Fahrer, die durch unentschlossen-fehlerhaftes Handeln eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen und rücksichtslose Raser mit eingebauter Vorfahrt, die ebenso gefährlich sind. Ist das das Niveau für welches Sie empfänglich sind, pmv?

  5. 29.

    Es bedarf halt mehr Kontrollen vor Ort. Rauswinken und anhalten geht auch ohne Kennzeichen.

  6. 28.

    Ich kenne leider nur drei Kategorien von Radfahrern: Kampfradfahrer mit mahlenden Kiefern und aggressivem Gesichtsausdruck und dusslige Radfahrer: ganze Herden von stolzstrotzenden Vätern und Müttern und die zugehörige Brut - natürlich alle auf dem Gehweg. Schließlich die Rechthaber, für die selbst keine Regeln gelten, die an Engstellen rechts vorbeidrängen müssen und ihre Abstandshalter zur Schau stellen.

  7. 27.

    ...Bedrohung auf den Straßen, nein, Bedrohung auf dem Bürgersteig. Möchte nicht wissen, wieviel Unfälle es geben würde, wenn die zu Fuß gehenden nicht gezwungenermaßen ausweichen würden. Siehe Nr. 22 14 Unfälle nur Bergmannstr.

  8. 26.

    Um die Geschwindigkeitsbegrenzung für Jogger nochmal aufzugreifen: Was passiert eigentlich, wenn ich mein Fahrrad mit 15 oder 20 km/h durch besagte Straße schiebe?

  9. 25.

    Welche Verkehrsschule? Und wird nicht Radfahrenden immer erklärt, das Sie im Recht sind? StVO hin oder her.

  10. 24.

    Es ist sehr beunruhigend, dass in den Kommentaren wohl die Meinung vorherrscht, Radfahrer seien die Bedrohung auf den Straßen. Dabei gibt es wohl vorrangig eben das in diesem Artikel beschriebene Problem, dass Schwierigkeiten dann Zustande kommen, wenn zu viele Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen. Dieses Verhältnis ist leider auch überall in der Stadt seit Jahren extrem angespannt, da die Infrastruktur dafür nicht gemacht ist. Dass diese Radstraße ein Statement sein sollte und Experiment, den Kiez vom Durchgangsverkehr zu entlasten sollte man nicht vergessen. Das hat doch super funktioniert. Schade bloß, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen dort überhaupt eingeführt werden müssen, denn - insb. da ich hier nicht gegen Radfahrer wettere und sinnlose Regelungen wie Nummernschilder und Kontrollwut in ihrer bürokratischen Absurdität ablehne - ich bin für eine große Portion mehr Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern. Da sollte gesunder Menschenverstand doch eigentlich für reichen.

  11. 23.

    Persönlich meine ich, der Klagende kennt die STVO nicht wirklich oder meint, sie noch großzügiger als bisher auslegen (Ausnahmen bei der Geschwindigkeitsmessung und - einschätzung bei Radfahrern bei Tempo 30 und 50) zu können. Selbst hier müssen sie es selbst erkennen können, wie schnell sie tatsächlich ungefähr sind. Die Orientierung am Tempo von normalen Fußgängern ist einfach. Falls jemand so das Tempo nicht einschätzen kann, es gibt Fahrradcomputer mit Tachometerfunktion ab ca. 15 Euro...

  12. 22.

    Das Gericht verwies darauf, dass es in der bekanntesten Straße im Bergmannkiez zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwölf Leicht- und zwei Schwerverletzten gegeben habe.

  13. 21.

    "Die durch eine bauliche Umgestaltung der Straße entstandene und verdichtete Gemengelag" Also hat man den gefährlichen Schaden, den man künstlich geschaffen hat, mit den 10 Kmh gemindert.

  14. 20.

    Jaaaa genau! Klapt auch bei Autofahrenden mit 100%igem Erfolg! Gern noch mehr Expertenkommentare.

  15. 19.

    Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Somit gelten die Regeln auch für Radfahrer. Eigentlich steht hier alles klar und deutlich:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

    Diesbezüglich verstehe ich die Klage auch nicht.

  16. 18.

    Man hätte auch hoffen können, das Paragraf 1 in solchen Bereichen für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
    Okay, nur für die, die wissen was damit gemeint ist.
    Was ist eigentlich mit der Höchstgeschwindigkeit von Joggern?

  17. 17.

    Richtig, genauso wie auch für RadfahrerInnen in einer Tempo 30- Zone 30kmH gelten. Auf zwei Rädern muss die Geschwindigkeit eben von den VerkehrsteilnehmerInnen eingeschätzt werden können.

  18. 16.

    Natürlich, in Verkehrsberuhigten Zonen gilt die Schrittgeschwindigkeit für ALLE Verkehrsteilnehmer und das schließt Radfahrer selbstverständlich mit ein.

  19. 15.

    Ohne Kennzeichen an den Rädern besteht keine Aussicht den Fahrrad-Rambos Herr zu werden. Unsere derzeitige Regierung ermutig geradezu als Radfahrer gegen die StVO zu verstoßen, da die Polizei nicht ausreichend kontrolliert. Eine Ermutigung alle!!! Verkehrsteilnehmer regelmäßig zu kontrollieren gibt es leider nicht.

  20. 14.

    Selbstverständlich gilt für das Fahrzeug Fahrrad die Straßenverkehrsordnung.
    Das in Berlin auch diese Gesetzgebung kaum kontrolliert wird und Verstöße dagegen kaum sanktioniert werden
    ist eine andere Sache.

Nächster Artikel