Verbot der "Artgemeinschaft" -

Einsatzkräfte der Polizei haben Wohnungen von Mitgliedern sowie Räume des Vereins "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" in zwölf Bundesländern durchsucht, darunter auch in Brandenburg.
Wie eine Sprecherin der Polizei am Mittwoch in Potsdam mitteilte, wurde am Morgen eine Wohnung im Landkreis Elbe-Elster durchsucht. Genauere Angaben machte sie mit Verweis auf die laufenden Maßnahmen nicht. Insgesamt durchsuchte die Polizei bundesweit 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern.
Hintergrund ist ein Verbot der Vereinigung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte. "Mit der 'Artgemeinschaft' verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung", sagte Faeser. "Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten." Die Gruppierung habe versucht, durch eine Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.
150 Mitglieder - vernetzt in rechter Szene
Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung. Dazu gehörten sogenannte "Gefährtschaften", "Gilden", "Freundeskreise" und ein Verein namens "Familienwerk". Das Verbot gegen die Vereinigung, die dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet wird, sei mehr als ein Jahr vorbereitet worden. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen.
Die "Artgemeinschaft" hat nach Angaben des Ministeriums 150 Mitglieder und ist mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen vernetzt. Sie gefährde dadurch in besonderem Maße die freiheitlich demokratische Grundordnung, hieß es es vom Innenministerium.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Faeser die Neonazi-Gruppe "Hammerskins" verboten. Durchsuchungen in dem Zusammenhang hatte es auch in Berlin und Brandenburg gegeben.
Sendung: Antenne Brandenburg, 27.09.2023, 08:20 Uhr