Fehlende Immatrikulationsdaten - Warum die Berliner Unis nicht wissen, wie viele Geflüchtete bei ihnen studieren

Mi 12.10.22 | 17:14 Uhr | Von Yasser Speck
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Symbolbild:Studierende an einer deutschen Universität sitzen in einem Hörsaal. (Quelle:dpa/S.Pförtner)
Bild: dpa/S.Pförtner

Die Berliner Universitäten wissen nicht, wie viele ukrainische Geflüchtete bei ihnen studieren. Weder die Universitäten noch das Studierendenwerk haben einen Überblick. Die Staatsangehörigkeit könnte ein Indiz geben. Von Yasser Speck

An den Berliner Universitäten studieren rund 200.000 Menschen. Wie viele davon ukrainische Geflüchtete sind, ist nicht bekannt. "Es gibt keine gesicherten Daten über Geflüchtete an Berliner Hochschulen", sagt Oliver Fey von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft gegenüber rbb|24. Auch wenn es keine genauen Zahlen gibt, baut das Studierendenwerk Berlin auf Anweisung des Senats die Studienberatung für ukrainische Geflüchtete aus.

Keine Auskunft zum Aufenthaltsstatus nötig

Um sich an der Freien Universität Berlin (FU) zu immatrikulieren, reicht es neben den fachlichen Qualifikationen aus, eine Kopie des Ausweisdokumentes einzureichen. Staatsangehörigkeit, Name und Adresse gehen daraus hervor. "Der Nachweis eines Visums/Aufenthaltstitels ist bei der Hochschule nicht notwendig.", schreibt die FU auf ihrer Website.

Auch die Technische Universität Berlin (TU) fragt die Staatsangehörigkeit ihrer Studierenden ab. Mehr aber nicht. "Wir erheben nicht, ob geflüchtet oder nicht, sondern nur die Nationalität.", sagt Stefanie Terp von der TU Berlin gegenüber rbb|24.

Staatsangehörigkeit gibt Indiz - mehr aber nicht

Die Berliner Hochschulen fragen aus Datenschutzgründen den Status "Geflüchtete/r" oder "Asylsuchende/r" nicht ab. "Wie viele geflüchtete Studierende in den letzten Jahren oder derzeit an den Berliner Hochschulen eingeschrieben sind, kann daher nicht ermittelt werden.", so Oliver Fey. Allein die Staatsangehörigkeit könne als Indiz für den Status der Studierenden herangezogen werden.

Wir erheben nicht, ob geflüchtet oder nicht, sondern nur die Nationalität

Stefanie Terp, TU Berlin

Auf Nachfrage von rbb|24 gibt die TU Berlin an, dass aktuell 218 Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit immatrikuliert seien. Zum Wintersemester 2022 hätten sich knapp 150 Ukrainer bei der TU beworben. Es ist anzunehmen, dass viele von Ihnen vor dem Krieg geflüchtet sind. Wie viele aber schon länger in Berlin wohnen, ist nicht zu ermitteln. Auch das Studierendenwerk Berlin hat keinen genauen Überblick. "Es ist wie eine Blackbox.", sagt die Pressesprecherin des Studierendenwerks gegenüber der dpa.

Studierendenwerk weitet Beratungen aus

"Es ist gar nicht so einfach, ein Studium in Deutschland zu beginnen. Da gibt es viele Hürden", sagt die Pressesprecherin des Berliner Studierendenwerks Jana Judisch dem rbb.

Mit der neu eingerichteten Informations- und Koordinierungsstelle für Geflüchtete, wollen sie Licht ins Dunkel bringen, so Judisch. Bislang hat die neu eingerichtete Beratungsstelle sieben Studierende beraten, sagt Jana Judisch gegenüber rbb|24. Außerdem bietet das Studierendenwerk eine Sozialberatung an. "Bis zum 12.10.22 wurden 358 Geflüchtete aus der Ukraine (auch aus Drittstaaten) beraten". Wie viele davon dann ein Studium aufgenommen haben ist nicht bekannt.

1.000 Euro "Ukraine-Zuschuss"

Die Beratungsstelle richte sich vor allem, aber nicht nur, an ukrainische Geflüchtete. Menschen, die aus Afghanistan oder Syrien geflohen sind, könnten sich dort auch informieren. "Wir wollen übergreifend die vielen Angebote der Hochschulen vernetzen und die Komplexität reduzieren.", sagt Jana Judisch. Ziel sei es, "so schnell wie möglich ein Angebot zu schaffen, um Hilfsbedürftigen zu helfen".

Ukrainische Geflüchtete können zum Beispiel den "Ukraine-Zuschuss" in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Der einmalige Zuschuss soll bedürftigen Studierenden dabei helfen, ihr Studium in Berlin zu beginnen. Das Geld für den Zuschuss kommt vom Land Berlin, schreibt das Studierendenwerk auf seiner Website. Diesen Zuschuss haben bislang 31 Studierende erhalten. Nach dem einmaligen Zuschuss können sie BAföG beantragen.

 

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Beitrag von Yasser Speck

1 Kommentar

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  1. 1.

    Wozu muss sowas aufgearbeitet werden wer bzw. wie viele überhaupt studieren?
    Ist schließlich ein Menschenrecht, dachte ich bisher.
    Apropos, wann kommen die Ergebnisse des Zensus (an die Öffentlichkeit)?

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