Mindestens 100.000 Euro Schaden - Anklage gegen Frau wegen Kunstblut-Wurfs auf Gemälde

Di 29.11.22 | 18:38 Uhr
Alte Nationalgalerie: Eine Frau hatte vor einigen Tagen das verglaste Gemälde «Clown» mit einer Flüssigkeit beworfen (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Audio: Fritz | 29.11.2022 | Timo Mascheski | Bild: dpa/Soeren Stache

Gegen eine Frau, die am 30. Oktober in der Alten Nationalgalerie in Mitte ein verglastes Gemälde mit Kunstblut bespritzt haben soll, ist am Dienstag Anklage wegen Sachbeschädigung erhoben worden. Das hat die Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage des rbb bestätigt.

Der Tatvorwurf lautet "Gemeinschädliche Sachbeschädigung". Die Angeklagte soll das Gemälde "Clown" von Henri de Toulouse-Lautrec beschädigt haben, es war mit einer Glasscheibe geschützt. Zuvor soll die Frau Flugblätter im Saal verteilt haben.

Schließlich habe sie sich an die Wand neben dem Gemälde geklebt, teilte ein Sprecher der Staatlichen Museen mit, zu denen die Alte Nationalgalerie gehört. Die 53-Jährige sitzt seit dem 30. Oktober in Untersuchungshaft, weil sie keinen festen Wohnsitz habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Keine Verbindung zu "Letzte Generation" bekannt

Die Kosten für Reinigung und Wiederherstellung von Rahmen, Parkett und Wandbespannung werden auf mindestens 100.000 Euro geschätzt, teilten die Staatlichen Museen mit. Der französische Post-Impressionist Toulouse-Lautrec (1864-1901) hatte das Ölgemälde um 1887 fertiggestellt, seit 1971 hängt es im Impressionistensaal der Nationalgalerie [artsandculture.google.com].

Nach Angaben der Polizei rechtfertigte die mutmaßliche Täterin die Aktion damit, für mehr Demokratie demonstrieren zu wollen. Sie soll aber nicht zur Klimaschutz-Gruppe "Letzte Generation" gehören, sondern gewissermaßen eine Trittbrettfahrerin sein. Angehörige der Gruppe hatten mit ähnlichen Aktionen in Museen Aufmerksamkeit erregt.

Sendung: Fritz, 29.11.2022, 17 Uhr

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