Meldefrist im Juni abgelaufen - Weniger als die Hälfte der Berliner Hunde registriert
Seit Jahresbeginn sind Hundebesitzer in Berlin verpflichtet, ihre Tiere beim Hunderegister anzumelden. Die Meldepflicht endete zum 30. Juni. Dennoch sind bisher weniger als die Hälfte der Hauptstadt-Hunde eingetragen.
Auch Monate nach Ablauf der Meldefrist ist das zentrale Berliner Hunderegister noch immer unvollständig. Bislang seien dort 47.840 Hunde registriert, teilte eine Referentin der Umweltverwaltung am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.
In Berlin sind jedoch etwa 129.000 Hunde steuerlich erfasst, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Antwort der Umweltverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider und Holger Krestel zum Hunderegister hervorgeht.
Anmeldung verpflichtend
Seit Anfang Januar müssen Berliner Besitzer ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Es soll die Verteilung der Hunde auf die Bezirke zeigen und dazu beitragen, dass entlaufene Tiere schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden können.
Der Datenschutz verbietet laut Senat eine Übernahme der Steuerdaten, daher wurde ein gebührenpflichtiges Register beschlossen. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Anmeldung lief am 30. Juni aus.
Die Anmeldung kostet online einmalig 17,50 Euro und postalisch 26,50 Euro. Ausgenommen sind Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner dieses Jahr gekauft haben und damit bereits angemeldet sind. Halter, die der Anmeldepflicht nicht nachkommen, müssen mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen.
Unklar, ob Hundebesitzer schon Strafen gezahlt haben
Aktuelle Zahlen darüber, ob und wie viele Hundebesitzer bereits belangt wurden, lagen der Referentin der Umweltverwaltung nicht vor. Sie verwies an die dafür zuständigen Bezirke. Laut Antwort auf die parlamentarische Anfrage wurden aber zumindest bis Ende September noch keine Strafen verhängt.
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