Interview mit Rechtsanwalt - Urteil zu Fotos von Falschparkern dürfte "Ausstrahlungswirkung" haben

Di 08.11.22 | 14:28 Uhr
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Symbolbild:Ein Auto parkt auf dem Fahrradweg.(Quelle:dpa/A.Gora)
Bild: dpa/A.Gora

Falschparker auf Rad- und Gehwegen zu fotografieren und die Bilder der Polizei zu schicken, betrachten Behörden vielerorts als rechtswidrig. In Ansbach urteilten Richter nun anders. Der Anwalt Matthias Lachenmann erklärt im Interview, was dieses Urteil bedeutet.

rbb|24: Herr Lachenmann, das Verwaltungsgericht Ansbach hat vergangene Woche ein Urteil gefällt: Falschparker zu fotografieren und die Fotos an Polizei und Ordnungsamt weiterzugeben ist demnach nicht rechtswidrig. Sie haben einen der Mandanten als Anwalt vertreten. Können Sie den Fall noch einmal schildern?

Matthias Lachenmann: Mein Mandant, aber auch verschiedene Andere, darunter Fahrradfahrer und Fußgänger aus München, haben verschiedene Fotos von falsch parkenden Autos angefertigt [br.de]. Es gab mehrere Verfahren, in Ansbach wurden jetzt zwei Verfahren verhandelt. Bei meinem Mandanten hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde bemängelt, dass in 17 Fällen Fotos von Falschparkern angefertigt worden wären.

17 von einem einzigen Mann, richtig?

Genau, aber das ist im Endeffekt sehr wenig. Ich fahre selbst viel Fahrrad, ich wohne in Bonn und pendele oft nach Köln zur Arbeit. Wenn ich auf einer Fahrt jeden Verstoß fotografieren wollte, dann hätte ich schnell meine 17 Fotos zusammen. Im anderen Fall, der in Ansbach mitverhandelt wurde, wurde der Kläger von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Da waren es sechs Fälle, die bemängelt wurden. Es gibt aber auch einen Fall aus München, die Person hatte circa 11.000 Fotos gemacht und bei Polizei oder Ordnungsamt gemeldet.

Was waren das für Fälle, um die es bei Ihrem Mandanten ging?

Alles Fälle, in denen er persönlich behindert wurde - beispielsweise weil der Gehweg so komplett von einem Auto zugeparkt war, dass mein Mandant mit seinem Kind auf die Straße musste. Oder Fälle, wo Falschparker so eng an einer Kreuzung standen, dass sein Kind für Autofahrer nicht mehr sichtbar war, wenn es mit seinem Fahrrad auf die Kreuzung zu fuhr. Es waren alles gravierende Fälle, nichts, wo man sagen würde "der steht jetzt drei Millimeter daneben" oder ähnliches. Mein Mandant hat über längere Zeit versucht, die Polizei und das Ordnungsamt dazu zu bewegen, etwas zu tun.

Wie haben die Behörden reagiert?

Es ist wenig passiert. Irgendwann hat er von bestimmten Fällen Fotos gemacht. Teilweise hat er mit der Polizei sehr nett gesprochen, teilweise kam die Antwort, dass er sich um anderes kümmern solle. Dann hat die Polizei überraschend den Sachverhalt an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht weitergegeben. Die Polizei hatte mitgeteilt: Da ist jemand, der fotografiert Falschparker, wir werten das als rechtswidrig.

Zur Person

Der Kölner Anwalt Dr. Matthias Lachenmann, Experte für IT-Recht und Datenschutz.(Quelle:Presse)
Presse

Rechtsanwalt in Köln - Matthias Lachenmann

Der promovierte Jurist arbeitet für eine Kanzlei in Köln und ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert. Er hat mehrfach Mandanten gegenüber Datenschutzbehörden vertreten und ist Herausgeber des "Formularhandbuch Datenschutzrecht" zur Umsetzung der DSGVO.

Die Polizei selbst hat das gemeldet?

Sie hat das weitergegeben, richtig. In der mündlichen Verhandlung wurde die Vermutung geäußert, dass die Polizei wahrscheinlich keine Lust hat, überall zu ermitteln. Nach dem Motto: Wenn ein Datenschutzverstoß vorliegt, dann können wir das ja ignorieren. Das stand im Raum, auch wenn man es natürlich nicht beweisen kann. Die Datenschutzbehörde hat daraufhin meinen Mandanten angeschrieben und eine Verwarnung mit 100 Euro Gebühr verhängt. Es sei rechtswidrig, Falschparker zu fotografieren und die Fotos an Polizei oder Ordnungsamt weiter zu geben.

Natürlich hat die Polizei eine Vielzahl von anderen Aufgaben, aber wir würden uns wünschen, dass sie zusammen mit dem Ordnungsamt die Situation verbessert und dass die Politik aktiv dabei unterstützt. Die Menge solcher Verstöße zeigt doch, dass es hier Bedarf gibt.

Was wäre denn in so einem Fall alternativ zulässig gewesen?

Darüber haben wir in der mündlichen Verhandlung recht ausführlich diskutiert. Die Aufsichtsbehörde hat vertreten, dass es ausreichend sei, wenn man die Informationen ohne Foto melde. Angaben wie Automarke, Farbe, Kennzeichen, Ort, Zeit seien ausreichend. Die Behörde sagte, die Polizei habe ihr versichert, dass bereits auf Basis solcher Informationen ermittelt werde. Das glauben wir aber nicht wirklich. Bei den Verstößen, die mein Mandant immer wieder gemeldet hat, war das nicht immer der Fall.

Was haben Sie letztendlich vor Gericht erstritten?

Wir haben gegen die Verwarnung der Datenschutzbehörde geklagt. Wir wollten erreichen, dass das Gericht klarstellt, dass es rechtlich zulässig ist, Fotos von Falschparkern anzufertigen und sie an die Ordnungsbehörden weiterzuleiten. Wir reden hier nicht davon, ob Fotos mit Kennzeichen, vielleicht zudem mit Menschen, bei Social Media hochgeladen werden. Mein Mandant hat immer darauf geachtet, dass auf den Fotos keine Menschen zu sehen sind und er die Fotos ausschließlich mit den zuständigen Behörden teilt. Hierzu sagte das Gericht: Das ist rechtlich zulässig [vgh.bayern.de].

Welche Auswirkungen, denken Sie, hat dieses Urteil auf andere, ähnliche Fälle in Deutschland?

Das Urteil ist eindeutig ein Präzedenzfall. Es hat Ausstrahlungswirkung auf ganz Deutschland - aber ist vorerst in anderen Bundesländern nicht bindend. Es ist jetzt schon so, dass in verschiedenen Bundesländern Aufsichtsbehörden gegen Leute vorgehen, die falsch parkende Kraftfahrzeuge fotografieren. Nichtsdestotrotz gilt das Urteil erst mal nur für Bayern.

In Brandenburg oder Hessen beispielsweise könnte die Datenschutzbehörde sagen: Interessiert uns nicht, sollen die uns hier doch verklagen. Wir müssen nun abwarten, ob die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Zulässigkeit der Berufung beantragt. Dann würde der Fall erst zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen und, je nachdem wie das Verfahren entschieden wird, möglicherweise zum Bundesverwaltungsgericht. Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre deutschlandweit bindend.

Also müsste erst ein vergleichbarer Fall in einem anderen Bundesland vor Gericht verhandelt werden, um dort Klarheit zu schaffen.

Genau. Das Gericht kann sagen: Das überzeugt mich, was Ansbach entschieden hat, wir sehen es genauso. Das Gericht kann aber auch sagen: Ich sehe das völlig anders. Das werden wir erst wissen, wenn es in anderen Bundesländern zu einer Verhandlung kommt. Ich hoffe aber, dass die Entscheidung aus Ansbach auch die anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörden überzeugen wird.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sebastian Schneider, rbb|24

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.11.2022, 12 Uhr

69 Kommentare

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  1. 69.

    Nun, ich besitze nicht nur ein Fahrrad, ich nutze dieses auch gerne, diese Woche bislang täglich, ich pendle damit über die Warschauer- und Oberbaumbrücke. Bei insgesamt über 10 konkreten Verkehrsverstößen höre ich heute auf zu zählen, da war dieser Tage alles bei - gefährliches dichtes überholen, bei Rot über Ampeln, rasend vorbei an Behelfshaltestellen der BVG oder noch vor der Kreuzung bei gelb beschleunigend rücksichtlos auf Vorfahrt bestehen und ignorant einen Unfall provozieren. Wenn ich so Auto führe, dürfte ich das sicher nicht mehr. Der Punkte in Fl
    Handzeichen sind gut, gerne nicht erst in letzter Sekunde ..

    Wenn da einer im Weg steht werde ich langsamer, überhole erst wenn es passt, auch wenn da ein Auto im Weg steht - 'poche doch nicht tobend auf mein "gutes Recht", ich will einfach heile nach Hause kommen, plane Zeit dafür ein.
    Ich finde dieses deutschtümelnde Gebaren mit gehobenen Zeigefinger einfach nur Schrecklich. Gibt es hierzulande nicht ernsthaftere Probleme?

  2. 68.

    In Berlin kann man schon seit vielen Jahren u.a. Falschparker (auch die Elektroschrottroller auf Gehwefen) über die OA-App melden. Inkl. Fotos. Mehr machen als die bajuwarischen Polizisten tun sie aber leider auch nicht.

  3. 67.

    Nein, Sie müssen beim Festhalten von Rechtsverstößen den Übeltäter nicht vorher fragen. Wenn Sie den geparkten Wagen des Bankräubers knipsen, helfen Sie der Polizei sogar mit wichtigen Informationen. Wenn es aber "nur" ein Verkehrsverstoß ist, geraten Sie möglicherweise an Beamte, die "keinen Bock" oder "keine Zeit" haben. Weil: "Ist ja niemand gestorben". Und im schlimmsten Fall wird dann zum Abwehren solcher "Lappalien" der Zeuge auch noch zum Täter verdreht. Damit er bloß nie wieder sowas meldet. Dann kommen solche absurden Dinge heraus wie hier mit dem Datenschutz, was anschließend ein Gericht wieder zurücknehmen muss. Hauptsache, die Behörden sind den nervigen Fall los und müssen sich nicht mit dem "Kleinkram" abgeben. Das steckt anscheinend dahinter - und das ist ziemlich mies. Dann kann man ja einen Großteil der STVO abschaffen, wenn es die Polizei nicht interessiert.

  4. 66.

    Man ist also "Rechthaber, Belehrer, Spitzel und Denunziant" wenn man Straftaten anzeigt? Ein Bankräuber denkt das bestimmt auch. Und ja, Straftat. Es wir endlich Zeit Falschparken als Straftat mit Vorsatz zu ahnden, denn nichts anderes ist das.

    Es gibt immer wieder schwere Unfälle, teils mit Todesfolge, durch Falschparker.

  5. 65.

    Das ist Behördenwillkür nach Gutsherrenart: Bürger meldet Verstöße gegen geltendes Recht, sogar mit Beweisbild. Behörde hat keine Lust drauf und brummt ihm eine Gebühr auf, um weitere Fälle abzuwimmeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Aber wahrscheinlich halten sich diese Beamten auch noch für Halbgötter.

  6. 64.

    Deutschland, ein Land der Rechthaber, Belehrer, Spitzel und Denunzianten.

  7. 63.

    "Zuerst mal, niemand wird gezwungen, falsch zu parken. Wenn jemand das macht weiß er, es ist falsch und darf über eine mögliche Strafe nicht mal jammern. Basta."

    Hier will ich Ihnen "etwas" widersprechen: Spätestens seit den 1970ern, als Gehwege FAKTISCH offiziell zu Ausweichstellplätzen erklärt worden sind für alle, die woanders ihr vierrädriges Gefährt nicht mehr abstellen konnten, ist diese Bewusstheit massiv abhanden gekommen. Allein das Bewegen des Fahrzeugs ergab seither faktisch das Recht, es allenorts abstellen zu dürfen, völlig gleich aller jur. Regelungen.

    Einige Zeitgenossen haben eingetretetene Veränderungen seither mitbekommen und tun es zweifellos mit schlechtem Gewissen. Die Mehrheit führt einen persönlichen Notstand an, der allerdings selber herbeigeführt worden ist.

  8. 62.

    "Gesellschaftliche Gräben reißen, scheinbar zu Gunsten der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Kassen?
    Schämen würde ich mich!"

    Mit Verlaub: Wer durch Versperren des Fahrweges anderer diese tatsächlich in Gefahr bringt, begeht kein Kavaliersdelikt. Als Mensch im Auto riskieren Sie in analogen Situationen bei Missverständnissen allenfalls eine Beule im Fahrzeug, Radfahrenden wird zugemutet, ggf. ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben zu riskieren.

    Selbst wer wie ich deutliche Handzeichen gibt und sorgsam nach hinten blickt, bevor auf die Autofahrbahn gewechselt wird, kann nicht sicher sein, dass der sichtbare Anschein auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. Ich rate Ihnen ganz einfach mal, die Perspektive zu wechseln u. gerade angesichts solcher Situationen auf´s Rad zu steigen.

    Ich habe einen Führerschein, leihe mir Autos und kenne den spezifischen Blick von Autofahrenden sehr wohl. Deshalb das ins Fleisch & Blut Übergegangene des eindeutigen Handzeichens.

  9. 61.

    Also der Kommentar von "Verkehrsteilnehmer" ist in mehreren (!) Punkten bemerkenswert deshalb, weil er mehr Gedanken enthält, als Ihre (richtige) Bemerkung.
    Ergänzen kann man noch, dass der Konflikt immer größer wird, je weniger Platz zur Verfügung steht. Die Toleranz sinkt dann immer. Dies wirft ein neues Licht auf die geplante Verdichtung und Vernichtung von Stadtgrün? Da kann man nur die sich "mausernden" Städte im Umland empfehlen... Flair gibt es da zu entdecken und die lauern schon mit Willkommenskultur. Dann heißt der Kiez dann eben "Luckenwalde" oder "Eberswalde" usw?

  10. 60.

    Ganz einfach - wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Steht so in der STVO.

    Man muss das Fahrzeug jederzeit wegbewegen können (also kann auch daneben stehen). Aber "halten" um schnell mal was abzuholen oder einzukaufen ist dann eben parken. Und auf Fahrrad- und Gehwegen ist sowieso Beides nicht erlaubt.

  11. 59.

    „@33 Dobrindt meint mit Straßenblockierern ausschließlich die Klimaprotestierer, aber nicht die Busspur+Geh+Radwegblockierer =ungerecht“
    Ob Sie das richtig verstanden haben und deshalb falsch interpretieren?
    Siehe #44

  12. 58.

    In weiten Teilen korrekte Aussage und sehr gute Analyse. Lediglich die Behauptung "mit Datenschutz vor einer Verfolgung" schützen ist nicht korrekt. Der Datenbschutzbeauftragte hat hier lediglich seinen Job gemacht und mit dem Verfahren für erste Rechtssicherheit gesorgt, weil der Gesetzgeber dies wieder einmal versäumt hat. Er hat nämlich auch Autokennzeichen zu persönlichen und damit schützenswerten Daten erklärt, die somit nicht einfach so gespeichert werden dürfen. Fotos fallen unter diese Speicherung! Zugleich hat der Datenschutzbeauftragte darauf verwiesen, dass sehr oft auch fremde Kennzeichen oder weitere Personen erkennbar waren. Das ist aber auch weiterhin nicht zulässig, da hierfür kein Grund in Form eines berechtigten Interesses besteht. Das Foto muss also weiterhin so gefertigt werden, dass unbescholtene Bürger nicht identifizierbar sind.

  13. 57.

    Immer wenn man jemanden persönlich anmahnen muss, wird es heikel. Denn diese Auseinandersetzung wird ungern gemacht. Eine Nummer aufschreiben und die „Welle rollt los“, ist einfacher. Da die Kassen nimmersatt sind, wird es wohl bald sehr viele Nummern geben. Strich- u. QR-Codes dürfen dann gar nicht mehr entfernt werden und erhalten den Status eines Typschildes?

  14. 56.

    Ich habe einmal angerufen. Fahrzeug stand in der Feuerwehreinfahrt zur Schule, täglich das selbe. Polizei: Das ist ruhender Verkehr, OA ist zuständig. OA: keine Kapazitäten, bei Gefährdung und Behinderung muss die Polizei ran. ???

  15. 55.

    Offenbar sind hier nur unfehlbare edle Zeitgenossen versammelt.

    Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein…

  16. 54.

    Zuerst mal, niemand wird gezwungen, falsch zu parken. Wenn jemand das macht weiß er, es ist falsch und darf über eine mögliche Strafe nicht mal jammern. Basta. Und jeder hat natürlich das Recht, jemanden wegen Falschparkens anzuzeigen. Die Art ist das Problem. Ich kann das kfz Kennzeichen aufschreiben, null Problem. Mache ich ein Foto und speichere es privat ab, geht das Problem der Datenspeicherung und möglichen Verarbeitung los. Fremde Daten zu speichern ist nicht ohne weiteres zulässig. Mindestens muss ich sie löschen, sobald ich sie nicht mehr brauche. Und ich muss denjenigen, dessen Daten ich speichere informieren. Lade ich die Daten nur über eine staatliche App hoch, ist es wieder anders. Bin gespannt, wie die Rechtsprechung sich entwickelt.

  17. 53.

    Die Behörden setzen die Straßenverkehrsordnung nicht durch. Anzeigen von Privatpersonen sind kleinbürgerliche Intoleranz und Wichtigtuerei? Also weiter so mit verkehrsgefährdetem Verhalten in großem Umfang? Datenschutz geht also vor den Schutz von Menschenleben und Gesundheit. Warum gibt es nicht öfter Verkehrskontrollen?

  18. 52.

    Autofahrer müssen schnellstens lernen, daß Busspuren, Geh+Radwege Verkehrswege sind, die sie nicht mit ihren Verkehrshindernissen blockierren dürfen. Solche Verkehrshindernisse müssen schnellstens beseitigt werden. Wem die Sicherheit und das Vorwärtskommen der Busse, Radler+Geher egal ist, hat nicht die geistige Reife zum Führen eines Kfz. Denen sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden und erst nach Bestehen einer MPU wieder gegeben werden. @14: Die Verkehrsrowdys können andere Verkehrsteilnehmer kaputt spielen. Deshalb wundert es mich nicht, wenn jemand einen Rettungshubschrauber anzeigt. @15: Klimaaktivisten werden nicht mit Samthandschuhen angefaßt, sondern viel härter betraft als falsch parkende Verkehrsrowdys. @23: Das ist Freiheitsberaubung, wenn die Fußgänger nicht an Fußgängerüberwegen die Straße überqueren können. Da ist Notwehr gerechtfertigt. @33 Dobrindt meint mit Straßenblockierern ausschließlich die Klimaprotestierer, aber nicht die Busspur+Geh+Radwegblockierer =ungerecht

  19. 51.

    Die OA sind noch untätiger! Kurz nach Einführung der E-Stehroller haben Polizei und OA Mitte die Gehwege unabhängig voneinander kontrolliert. Die Fangquote der Polizei bestand etwas zu Hälfte aus Kampfradlern, das OA erwähnte in der Pressemitteilung nur Kampfroller.

    Die Ausreden der Kampfparker und Kampfradler unterscheiden sich dabei nur wenig. "Nur ganz kurz/Nur ein kurzes Stück" und schlechte Infrastruktur sind bei beiden ganz vorn dabei. Wenn die Polizei an einem trockenem, nicht zu kalten Tag nur kurz in der Unterführung von der Karl-Liebknecht zum Alex kontrollieren würde, wäre der Aufschrei der Lobby der Kampfradler groß, während sich hier der ADAC zurück hält. Richtig lustig würde es bestimmt an Bushaltestellen wie die des M29 am Görlitzer Bahnhof werden.

  20. 50.

    Der Staat muss davon ausgehen das diese Regeln überwiegend akzeptiert und befolgt werden. Leider haben wir in der Gesellschaft ein Problem, das dies eben nicht so ist. Die jenen die kontrollierten sind lästig und wenn hat man eben Pech gehabt und nichts falsch gemacht.

    Sieht man ja an der Diskussion mit der Rettungsgasse, andere sind schuld. Der Staat kann nicht hinter jedem Baum einen stellen der kontrolliert, das ist auch nicht das Ziel eines Rechtsstaates. Leider hat die Politik gerade Autofahrer zur falsch gemeinten Freiheit erzogen.

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