Interview mit Rechtsanwalt - Urteil zu Fotos von Falschparkern dürfte "Ausstrahlungswirkung" haben

Di 08.11.22 | 14:28 Uhr
  69
Symbolbild:Ein Auto parkt auf dem Fahrradweg.(Quelle:dpa/A.Gora)
Bild: dpa/A.Gora

Falschparker auf Rad- und Gehwegen zu fotografieren und die Bilder der Polizei zu schicken, betrachten Behörden vielerorts als rechtswidrig. In Ansbach urteilten Richter nun anders. Der Anwalt Matthias Lachenmann erklärt im Interview, was dieses Urteil bedeutet.

rbb|24: Herr Lachenmann, das Verwaltungsgericht Ansbach hat vergangene Woche ein Urteil gefällt: Falschparker zu fotografieren und die Fotos an Polizei und Ordnungsamt weiterzugeben ist demnach nicht rechtswidrig. Sie haben einen der Mandanten als Anwalt vertreten. Können Sie den Fall noch einmal schildern?

Matthias Lachenmann: Mein Mandant, aber auch verschiedene Andere, darunter Fahrradfahrer und Fußgänger aus München, haben verschiedene Fotos von falsch parkenden Autos angefertigt [br.de]. Es gab mehrere Verfahren, in Ansbach wurden jetzt zwei Verfahren verhandelt. Bei meinem Mandanten hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde bemängelt, dass in 17 Fällen Fotos von Falschparkern angefertigt worden wären.

17 von einem einzigen Mann, richtig?

Genau, aber das ist im Endeffekt sehr wenig. Ich fahre selbst viel Fahrrad, ich wohne in Bonn und pendele oft nach Köln zur Arbeit. Wenn ich auf einer Fahrt jeden Verstoß fotografieren wollte, dann hätte ich schnell meine 17 Fotos zusammen. Im anderen Fall, der in Ansbach mitverhandelt wurde, wurde der Kläger von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Da waren es sechs Fälle, die bemängelt wurden. Es gibt aber auch einen Fall aus München, die Person hatte circa 11.000 Fotos gemacht und bei Polizei oder Ordnungsamt gemeldet.

Was waren das für Fälle, um die es bei Ihrem Mandanten ging?

Alles Fälle, in denen er persönlich behindert wurde - beispielsweise weil der Gehweg so komplett von einem Auto zugeparkt war, dass mein Mandant mit seinem Kind auf die Straße musste. Oder Fälle, wo Falschparker so eng an einer Kreuzung standen, dass sein Kind für Autofahrer nicht mehr sichtbar war, wenn es mit seinem Fahrrad auf die Kreuzung zu fuhr. Es waren alles gravierende Fälle, nichts, wo man sagen würde "der steht jetzt drei Millimeter daneben" oder ähnliches. Mein Mandant hat über längere Zeit versucht, die Polizei und das Ordnungsamt dazu zu bewegen, etwas zu tun.

Wie haben die Behörden reagiert?

Es ist wenig passiert. Irgendwann hat er von bestimmten Fällen Fotos gemacht. Teilweise hat er mit der Polizei sehr nett gesprochen, teilweise kam die Antwort, dass er sich um anderes kümmern solle. Dann hat die Polizei überraschend den Sachverhalt an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht weitergegeben. Die Polizei hatte mitgeteilt: Da ist jemand, der fotografiert Falschparker, wir werten das als rechtswidrig.

Zur Person

Der Kölner Anwalt Dr. Matthias Lachenmann, Experte für IT-Recht und Datenschutz.(Quelle:Presse)
Presse

Rechtsanwalt in Köln - Matthias Lachenmann

Der promovierte Jurist arbeitet für eine Kanzlei in Köln und ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert. Er hat mehrfach Mandanten gegenüber Datenschutzbehörden vertreten und ist Herausgeber des "Formularhandbuch Datenschutzrecht" zur Umsetzung der DSGVO.

Die Polizei selbst hat das gemeldet?

Sie hat das weitergegeben, richtig. In der mündlichen Verhandlung wurde die Vermutung geäußert, dass die Polizei wahrscheinlich keine Lust hat, überall zu ermitteln. Nach dem Motto: Wenn ein Datenschutzverstoß vorliegt, dann können wir das ja ignorieren. Das stand im Raum, auch wenn man es natürlich nicht beweisen kann. Die Datenschutzbehörde hat daraufhin meinen Mandanten angeschrieben und eine Verwarnung mit 100 Euro Gebühr verhängt. Es sei rechtswidrig, Falschparker zu fotografieren und die Fotos an Polizei oder Ordnungsamt weiter zu geben.

Natürlich hat die Polizei eine Vielzahl von anderen Aufgaben, aber wir würden uns wünschen, dass sie zusammen mit dem Ordnungsamt die Situation verbessert und dass die Politik aktiv dabei unterstützt. Die Menge solcher Verstöße zeigt doch, dass es hier Bedarf gibt.

Was wäre denn in so einem Fall alternativ zulässig gewesen?

Darüber haben wir in der mündlichen Verhandlung recht ausführlich diskutiert. Die Aufsichtsbehörde hat vertreten, dass es ausreichend sei, wenn man die Informationen ohne Foto melde. Angaben wie Automarke, Farbe, Kennzeichen, Ort, Zeit seien ausreichend. Die Behörde sagte, die Polizei habe ihr versichert, dass bereits auf Basis solcher Informationen ermittelt werde. Das glauben wir aber nicht wirklich. Bei den Verstößen, die mein Mandant immer wieder gemeldet hat, war das nicht immer der Fall.

Was haben Sie letztendlich vor Gericht erstritten?

Wir haben gegen die Verwarnung der Datenschutzbehörde geklagt. Wir wollten erreichen, dass das Gericht klarstellt, dass es rechtlich zulässig ist, Fotos von Falschparkern anzufertigen und sie an die Ordnungsbehörden weiterzuleiten. Wir reden hier nicht davon, ob Fotos mit Kennzeichen, vielleicht zudem mit Menschen, bei Social Media hochgeladen werden. Mein Mandant hat immer darauf geachtet, dass auf den Fotos keine Menschen zu sehen sind und er die Fotos ausschließlich mit den zuständigen Behörden teilt. Hierzu sagte das Gericht: Das ist rechtlich zulässig [vgh.bayern.de].

Welche Auswirkungen, denken Sie, hat dieses Urteil auf andere, ähnliche Fälle in Deutschland?

Das Urteil ist eindeutig ein Präzedenzfall. Es hat Ausstrahlungswirkung auf ganz Deutschland - aber ist vorerst in anderen Bundesländern nicht bindend. Es ist jetzt schon so, dass in verschiedenen Bundesländern Aufsichtsbehörden gegen Leute vorgehen, die falsch parkende Kraftfahrzeuge fotografieren. Nichtsdestotrotz gilt das Urteil erst mal nur für Bayern.

In Brandenburg oder Hessen beispielsweise könnte die Datenschutzbehörde sagen: Interessiert uns nicht, sollen die uns hier doch verklagen. Wir müssen nun abwarten, ob die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Zulässigkeit der Berufung beantragt. Dann würde der Fall erst zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen und, je nachdem wie das Verfahren entschieden wird, möglicherweise zum Bundesverwaltungsgericht. Erst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre deutschlandweit bindend.

Also müsste erst ein vergleichbarer Fall in einem anderen Bundesland vor Gericht verhandelt werden, um dort Klarheit zu schaffen.

Genau. Das Gericht kann sagen: Das überzeugt mich, was Ansbach entschieden hat, wir sehen es genauso. Das Gericht kann aber auch sagen: Ich sehe das völlig anders. Das werden wir erst wissen, wenn es in anderen Bundesländern zu einer Verhandlung kommt. Ich hoffe aber, dass die Entscheidung aus Ansbach auch die anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörden überzeugen wird.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sebastian Schneider, rbb|24

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.11.2022, 12 Uhr

69 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 69.

    Nun, ich besitze nicht nur ein Fahrrad, ich nutze dieses auch gerne, diese Woche bislang täglich, ich pendle damit über die Warschauer- und Oberbaumbrücke. Bei insgesamt über 10 konkreten Verkehrsverstößen höre ich heute auf zu zählen, da war dieser Tage alles bei - gefährliches dichtes überholen, bei Rot über Ampeln, rasend vorbei an Behelfshaltestellen der BVG oder noch vor der Kreuzung bei gelb beschleunigend rücksichtlos auf Vorfahrt bestehen und ignorant einen Unfall provozieren. Wenn ich so Auto führe, dürfte ich das sicher nicht mehr. Der Punkte in Fl
    Handzeichen sind gut, gerne nicht erst in letzter Sekunde ..

    Wenn da einer im Weg steht werde ich langsamer, überhole erst wenn es passt, auch wenn da ein Auto im Weg steht - 'poche doch nicht tobend auf mein "gutes Recht", ich will einfach heile nach Hause kommen, plane Zeit dafür ein.
    Ich finde dieses deutschtümelnde Gebaren mit gehobenen Zeigefinger einfach nur Schrecklich. Gibt es hierzulande nicht ernsthaftere Probleme?

  2. 68.

    In Berlin kann man schon seit vielen Jahren u.a. Falschparker (auch die Elektroschrottroller auf Gehwefen) über die OA-App melden. Inkl. Fotos. Mehr machen als die bajuwarischen Polizisten tun sie aber leider auch nicht.

  3. 67.

    Nein, Sie müssen beim Festhalten von Rechtsverstößen den Übeltäter nicht vorher fragen. Wenn Sie den geparkten Wagen des Bankräubers knipsen, helfen Sie der Polizei sogar mit wichtigen Informationen. Wenn es aber "nur" ein Verkehrsverstoß ist, geraten Sie möglicherweise an Beamte, die "keinen Bock" oder "keine Zeit" haben. Weil: "Ist ja niemand gestorben". Und im schlimmsten Fall wird dann zum Abwehren solcher "Lappalien" der Zeuge auch noch zum Täter verdreht. Damit er bloß nie wieder sowas meldet. Dann kommen solche absurden Dinge heraus wie hier mit dem Datenschutz, was anschließend ein Gericht wieder zurücknehmen muss. Hauptsache, die Behörden sind den nervigen Fall los und müssen sich nicht mit dem "Kleinkram" abgeben. Das steckt anscheinend dahinter - und das ist ziemlich mies. Dann kann man ja einen Großteil der STVO abschaffen, wenn es die Polizei nicht interessiert.

  4. 66.

    Man ist also "Rechthaber, Belehrer, Spitzel und Denunziant" wenn man Straftaten anzeigt? Ein Bankräuber denkt das bestimmt auch. Und ja, Straftat. Es wir endlich Zeit Falschparken als Straftat mit Vorsatz zu ahnden, denn nichts anderes ist das.

    Es gibt immer wieder schwere Unfälle, teils mit Todesfolge, durch Falschparker.

  5. 65.

    Das ist Behördenwillkür nach Gutsherrenart: Bürger meldet Verstöße gegen geltendes Recht, sogar mit Beweisbild. Behörde hat keine Lust drauf und brummt ihm eine Gebühr auf, um weitere Fälle abzuwimmeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Aber wahrscheinlich halten sich diese Beamten auch noch für Halbgötter.

  6. 64.

    Deutschland, ein Land der Rechthaber, Belehrer, Spitzel und Denunzianten.

  7. 63.

    "Zuerst mal, niemand wird gezwungen, falsch zu parken. Wenn jemand das macht weiß er, es ist falsch und darf über eine mögliche Strafe nicht mal jammern. Basta."

    Hier will ich Ihnen "etwas" widersprechen: Spätestens seit den 1970ern, als Gehwege FAKTISCH offiziell zu Ausweichstellplätzen erklärt worden sind für alle, die woanders ihr vierrädriges Gefährt nicht mehr abstellen konnten, ist diese Bewusstheit massiv abhanden gekommen. Allein das Bewegen des Fahrzeugs ergab seither faktisch das Recht, es allenorts abstellen zu dürfen, völlig gleich aller jur. Regelungen.

    Einige Zeitgenossen haben eingetretetene Veränderungen seither mitbekommen und tun es zweifellos mit schlechtem Gewissen. Die Mehrheit führt einen persönlichen Notstand an, der allerdings selber herbeigeführt worden ist.

  8. 62.

    "Gesellschaftliche Gräben reißen, scheinbar zu Gunsten der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Kassen?
    Schämen würde ich mich!"

    Mit Verlaub: Wer durch Versperren des Fahrweges anderer diese tatsächlich in Gefahr bringt, begeht kein Kavaliersdelikt. Als Mensch im Auto riskieren Sie in analogen Situationen bei Missverständnissen allenfalls eine Beule im Fahrzeug, Radfahrenden wird zugemutet, ggf. ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben zu riskieren.

    Selbst wer wie ich deutliche Handzeichen gibt und sorgsam nach hinten blickt, bevor auf die Autofahrbahn gewechselt wird, kann nicht sicher sein, dass der sichtbare Anschein auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. Ich rate Ihnen ganz einfach mal, die Perspektive zu wechseln u. gerade angesichts solcher Situationen auf´s Rad zu steigen.

    Ich habe einen Führerschein, leihe mir Autos und kenne den spezifischen Blick von Autofahrenden sehr wohl. Deshalb das ins Fleisch & Blut Übergegangene des eindeutigen Handzeichens.

  9. 61.

    Also der Kommentar von "Verkehrsteilnehmer" ist in mehreren (!) Punkten bemerkenswert deshalb, weil er mehr Gedanken enthält, als Ihre (richtige) Bemerkung.
    Ergänzen kann man noch, dass der Konflikt immer größer wird, je weniger Platz zur Verfügung steht. Die Toleranz sinkt dann immer. Dies wirft ein neues Licht auf die geplante Verdichtung und Vernichtung von Stadtgrün? Da kann man nur die sich "mausernden" Städte im Umland empfehlen... Flair gibt es da zu entdecken und die lauern schon mit Willkommenskultur. Dann heißt der Kiez dann eben "Luckenwalde" oder "Eberswalde" usw?

  10. 60.

    Ganz einfach - wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Steht so in der STVO.

    Man muss das Fahrzeug jederzeit wegbewegen können (also kann auch daneben stehen). Aber "halten" um schnell mal was abzuholen oder einzukaufen ist dann eben parken. Und auf Fahrrad- und Gehwegen ist sowieso Beides nicht erlaubt.

  11. 59.

    „@33 Dobrindt meint mit Straßenblockierern ausschließlich die Klimaprotestierer, aber nicht die Busspur+Geh+Radwegblockierer =ungerecht“
    Ob Sie das richtig verstanden haben und deshalb falsch interpretieren?
    Siehe #44

  12. 58.

    In weiten Teilen korrekte Aussage und sehr gute Analyse. Lediglich die Behauptung "mit Datenschutz vor einer Verfolgung" schützen ist nicht korrekt. Der Datenbschutzbeauftragte hat hier lediglich seinen Job gemacht und mit dem Verfahren für erste Rechtssicherheit gesorgt, weil der Gesetzgeber dies wieder einmal versäumt hat. Er hat nämlich auch Autokennzeichen zu persönlichen und damit schützenswerten Daten erklärt, die somit nicht einfach so gespeichert werden dürfen. Fotos fallen unter diese Speicherung! Zugleich hat der Datenschutzbeauftragte darauf verwiesen, dass sehr oft auch fremde Kennzeichen oder weitere Personen erkennbar waren. Das ist aber auch weiterhin nicht zulässig, da hierfür kein Grund in Form eines berechtigten Interesses besteht. Das Foto muss also weiterhin so gefertigt werden, dass unbescholtene Bürger nicht identifizierbar sind.

  13. 57.

    Immer wenn man jemanden persönlich anmahnen muss, wird es heikel. Denn diese Auseinandersetzung wird ungern gemacht. Eine Nummer aufschreiben und die „Welle rollt los“, ist einfacher. Da die Kassen nimmersatt sind, wird es wohl bald sehr viele Nummern geben. Strich- u. QR-Codes dürfen dann gar nicht mehr entfernt werden und erhalten den Status eines Typschildes?

  14. 56.

    Ich habe einmal angerufen. Fahrzeug stand in der Feuerwehreinfahrt zur Schule, täglich das selbe. Polizei: Das ist ruhender Verkehr, OA ist zuständig. OA: keine Kapazitäten, bei Gefährdung und Behinderung muss die Polizei ran. ???

  15. 55.

    Offenbar sind hier nur unfehlbare edle Zeitgenossen versammelt.

    Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein…

  16. 54.

    Zuerst mal, niemand wird gezwungen, falsch zu parken. Wenn jemand das macht weiß er, es ist falsch und darf über eine mögliche Strafe nicht mal jammern. Basta. Und jeder hat natürlich das Recht, jemanden wegen Falschparkens anzuzeigen. Die Art ist das Problem. Ich kann das kfz Kennzeichen aufschreiben, null Problem. Mache ich ein Foto und speichere es privat ab, geht das Problem der Datenspeicherung und möglichen Verarbeitung los. Fremde Daten zu speichern ist nicht ohne weiteres zulässig. Mindestens muss ich sie löschen, sobald ich sie nicht mehr brauche. Und ich muss denjenigen, dessen Daten ich speichere informieren. Lade ich die Daten nur über eine staatliche App hoch, ist es wieder anders. Bin gespannt, wie die Rechtsprechung sich entwickelt.

  17. 53.

    Die Behörden setzen die Straßenverkehrsordnung nicht durch. Anzeigen von Privatpersonen sind kleinbürgerliche Intoleranz und Wichtigtuerei? Also weiter so mit verkehrsgefährdetem Verhalten in großem Umfang? Datenschutz geht also vor den Schutz von Menschenleben und Gesundheit. Warum gibt es nicht öfter Verkehrskontrollen?

  18. 52.

    Autofahrer müssen schnellstens lernen, daß Busspuren, Geh+Radwege Verkehrswege sind, die sie nicht mit ihren Verkehrshindernissen blockierren dürfen. Solche Verkehrshindernisse müssen schnellstens beseitigt werden. Wem die Sicherheit und das Vorwärtskommen der Busse, Radler+Geher egal ist, hat nicht die geistige Reife zum Führen eines Kfz. Denen sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden und erst nach Bestehen einer MPU wieder gegeben werden. @14: Die Verkehrsrowdys können andere Verkehrsteilnehmer kaputt spielen. Deshalb wundert es mich nicht, wenn jemand einen Rettungshubschrauber anzeigt. @15: Klimaaktivisten werden nicht mit Samthandschuhen angefaßt, sondern viel härter betraft als falsch parkende Verkehrsrowdys. @23: Das ist Freiheitsberaubung, wenn die Fußgänger nicht an Fußgängerüberwegen die Straße überqueren können. Da ist Notwehr gerechtfertigt. @33 Dobrindt meint mit Straßenblockierern ausschließlich die Klimaprotestierer, aber nicht die Busspur+Geh+Radwegblockierer =ungerecht

  19. 51.

    Die OA sind noch untätiger! Kurz nach Einführung der E-Stehroller haben Polizei und OA Mitte die Gehwege unabhängig voneinander kontrolliert. Die Fangquote der Polizei bestand etwas zu Hälfte aus Kampfradlern, das OA erwähnte in der Pressemitteilung nur Kampfroller.

    Die Ausreden der Kampfparker und Kampfradler unterscheiden sich dabei nur wenig. "Nur ganz kurz/Nur ein kurzes Stück" und schlechte Infrastruktur sind bei beiden ganz vorn dabei. Wenn die Polizei an einem trockenem, nicht zu kalten Tag nur kurz in der Unterführung von der Karl-Liebknecht zum Alex kontrollieren würde, wäre der Aufschrei der Lobby der Kampfradler groß, während sich hier der ADAC zurück hält. Richtig lustig würde es bestimmt an Bushaltestellen wie die des M29 am Görlitzer Bahnhof werden.

  20. 50.

    Der Staat muss davon ausgehen das diese Regeln überwiegend akzeptiert und befolgt werden. Leider haben wir in der Gesellschaft ein Problem, das dies eben nicht so ist. Die jenen die kontrollierten sind lästig und wenn hat man eben Pech gehabt und nichts falsch gemacht.

    Sieht man ja an der Diskussion mit der Rettungsgasse, andere sind schuld. Der Staat kann nicht hinter jedem Baum einen stellen der kontrolliert, das ist auch nicht das Ziel eines Rechtsstaates. Leider hat die Politik gerade Autofahrer zur falsch gemeinten Freiheit erzogen.

  21. 49.

    Schlimm, daß die Polizei und die Datenschützer Ordnungswidrigkeiten unterstützen und die Geschädigten mit nicht gerechtfertigten Strafen schikanieren. Haben Datenschützer nichts besseres zu tun? Dann können sie den Müll von den Straßen und im Stadtpark aufsammeln. Ich habe auch mal einen Falschparker auf einem Gehweg fotografiert und ihn an das Ordnungsamt gemeldet. Ich konnte das Bild aber nicht schicken. Über Bloototh konnte oder wollte das Ordnungsamt das Foto nicht herunter laden. Sie versprachen mir aber, diese Gegend öfter zu bestreifen. @17: "des Nachbarn Hecke weil sie zu hoch ist" ist mir egal. Hecke darf wachsen, wie sie will. "deine Kippe oder Müll auf die Straße wirft" Ist Umweltfrevel. Kippen sind sehr giftig und verseuchen den Boden. Das muß viel härter bestraft werden. Radfahrer auf Gehweg sind Verkehrsrowdys und müssen bestraft werden, wenn sie den Gehweg nicht benutzen müssen, um das Ziel zu erreichen (Fahrradständer, Grundstücke).

  22. 48.

    Jeden Satz in ihrem Kommentar kann ich doppelt unterschreiben und bestätigen. Fast niemand stört sich an Personen die vorsichtig und umsichtig mit Schrittgeschwindigkeit über den Bürgersteig mit dem Rad fahren bzw. abkürzen. Häufig ältere Menschen oder/und Personen mit Kind auf dem Gepäckträgersitz. Aus Sorge und Angst vor zur dichtem unachtsamen motorisierten Verkehr. Nicht korrekt laut StVO aber nachvollziehbar. Es werden in Berlin aber auch ungenügend ausreichende Maßnahmen gegen viel zu schnell fahrende Kampf- und Geisterradler unterlassen die gefährlich auf Fußwegen und Fußgängerüberwegen und auf Radwegen entgegengesetzt fahren. Ebenso wird es unterlassen wenigstens konsequent besonders behindert geparkte Autos in Halteverboten und an Ecken zu bekämpfen. Das ganze Gerede von Null-Zero Unfallopfern im Straßenverkehr und Durchsetzung der STvO bleibt Gewäsch und leeres Politikerversprechen. Kein Wunder wenn sich mehr Bürger/innen der (digitalen) Selbstjustiz zuwenden.

  23. 47.

    Das Verhalten der Ermittlungsbehörden ist ein Paradebeispiel, wie man das Vertrauen in unseren Sicherheitsapparat zerstört. Anstatt sich um die Verstöße zu kümmern, wird der Hinweisgeber kriminalisiert, weil er von den Autos der Übeltäter Beweisfotos geknipst hat. Das stelle man sich mal in anderen Situationen vor: Jemand fotografiert die Wagen von Bankräubern und die Polizei kümmert sich nicht drum. Stattdessen leitet sie den Vorgang an den Datenschutz weiter, weil der Zeuge die Täterfahrzeuge fotografiert hat. Dafür bekommt er dann auch noch eine Gebühr aufgebrummt. Schöne Grüße aus Schilda. Autofahrer sind wohl für manche "Schutzmänner" ein Heiligtum und dürfen alles machen. Hinweise unerwünscht.

  24. 46.

    Weil staatliche Behörden unterbesetzt sind und "keinen Bock" haben, sich um solche Verstöße zu kümmern, wird der Überbringer der Nachricht mit Strafe belegt. Absurder geht es ja wohl kaum. Dann können wir die entsprechenden Regeln und Gesetze in diesem Land ja gleich komplett abschaffen, wenn der Wille fehlt, es durchzusetzen.

  25. 44.

    „Dobrindt propagiert, dass Strassenblockierer Terroristen, also wie die RAF sind“
    Ein Beispiel mehr, wie Sie manipulieren. Es hat gesagt, dass die sich nicht in diese RAF-Richtung entwickeln sollen. Und das ist etwas ganz anderes, weil die Entwicklung eine Tendenz ist. Die Gefahr, dass die Proteste entgleiten, besteht sehr wohl. Warum Sie diese Manipulationen begehen kann man nur ahnen... Mit einer Diskussionskultur oder Meinungsaustausch hat das nichts zu tun.

  26. 43.

    Ich glaube der RBB müsste hier etwas klarstellen. Ordnungswidrigkeiten hat der Bürger nicht feststellen, ob solche Fotos als Beweis auch geeignet sind ist zweifelhaft. Ein Parkendes Fahrzeug auf Rad oder Gehwegen mag das vielleicht mehr der Fall sein als bei anderen Verstößen. Ob aufgrund einer Anzeige es auch tatsächlich zu einen Verfahren kommt ist der Behörde überlassen. Sie kann dem nachgehen, muss es aber nicht. Hier ging es darum das die zuständige Behörde mit Datenschutzargumenten davon abhalten wollte Verstöße anzuzeigen. Da Sie solchen Anzeigen erst einmal Nachzugehen muss, zumindest den Sachverhalt zu prüfen. Sie hat kein Interesse das Bürger diese Verstöße melden, da Sie Personal technisch gar nicht in der Lage ist diese zu bearbeiten. Deshalb versucht man sich solche Bürger vom Hals zu halten, da sie aus Sicht der Behörde diese zu sehr beschäftigen.

  27. 41.

    Ich widerspreche Ihnen entschieden. Das eine mit "aber die anderen" zu relativieren, ist nicht zielführend und kein Teil einer ernsthaften Debatte. Natürlich sind Falschparker ein Problem. Nur weil Sie andere im Verkehr persönlich mehr nerven, wird dieses Problem nicht kleiner.

  28. 40.

    Wenn man ein Knöllchen erhält, werden neben dem möglichen Beweismittel "Foto" die Aussage eines Polizeibeamten erwähnt, daneben stehen dann auch 2 richtige Namen der Anzeigenden Personen bzw. Zeugen - nebst Dienstgrad, Hoheiten müssen nachweislich die Grundregeln der StvO kennen und dass sehe ich hier nicht! Wie soll jedermann
    anhand eines Fotos glaubhaft die Situation zwischen Halten und Parken bestimmen, und dass unter Berücksichtigung aller geltender Verkehrsregeln?
    Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr wäre doch Mal geboten, etwas mehr Umsicht, ein vorausschauendes Miteinander und mehr Nachsicht!

    Aber nee, 'viel zu anstrengend, in einer gehetzten Welt, in der wider irgendein digitales Gadget dem Ego hilft und nebenbei persönl. Präferenzen misst. Vielleicht bekommen wir dann endlich dieses begehrenswerte fernöstliche +/- Punktesystem on top?
    Gesellschaftliche Gräben reißen, scheinbar zu Gunsten der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Kassen?
    Schämen würde ich mich!

  29. 39.

    >"E-Roller-Fahrern, die mit Höchstgeschwindigkeit über die Bürgersteige rasen, gern auch Fussgänger auf Armeslänge schneiden... Aber was nützen hier Fotos?"
    Fotos von Personen nützen überhaupt nichts! Denn die unterliegen wieder dem s.g. Persönlichkeitsreicht. Und sind überhaupt schlecht zu ermitteln, weil diese Menschen keine Keinnzeichen-Nummern tragen. Fotos von parkenden Autos sind keine Personen und unterliegen bei der Weitergabe der Fotos nicht dem s.g. Persönlichkeitsrecht.
    So rational ist die Sache.

  30. 38.

    Was für eine leider zu selten hörende Stimme. Mit Humor gesagt , Sie gehören eher unter Natúrschutz als die Tauben, der Dingsbumsfisch in BB.

  31. 37.

    Hier in der Autofahrer-Stadt und Poser-Hochburg Düsseldorf gibt das Ordnungamt der Stadt auf Duesseldorf.de sogar eine Anleitung zur Anzeige von Falschparkern. Das nennt sich hier "Drittanzeige".
    Heute waren schon drei fällig. Und ich bin noch nicht fertig...

  32. 36.

    Da können Sie lange warten.
    Ich habe in Schöneberg täglich etliche, stets unerfreuliche Begegnungen mit Gehwegradlern und minderbegabten
    E-Roller-Fahrern, die mit Höchstgeschwindigkeit über die Bürgersteige rasen, gern auch Fussgänger auf Armeslänge schneiden. Gleichzeitig ist der Fahrdamm zu 95% der Zeit leer.
    Aber was nützen hier Fotos?
    Es handelt sich nicht um Autofahrer. Nur das zählt.
    Wer das "Hauptstadtmedium" darauf anspricht, wird ignoriert.
    Falsch parkende Autos sind kein Problem.

  33. 35.

    In der Tat scheint oft genug das Opportunitätsprinzip zu walten: Die Abwägung, wann eine Ahndung lohne und wann nicht. - So wahr es ist, dass es keine Gleichheit im Unrecht geben kann, dergestalt, dass wenn der andere wegen nicht anwesendem Ahndungspersonal nichts bezahlen braucht, ich demzufolge bei anwesendem Ahndungspersonal gleichfalls etwas nicht bezahlen müsse, so kann diese tats. Nichtgleichheit im Unrecht auch ausgenutzt werden.

    Es ist schließlich nicht zu beweisen, dass der Kontrollbeamte zur Zeit des falschen Abstellens (schon / noch) vor Ort war. Fahrzeuge wie das abgebildete, dessen Halter finanziell potent sind und mehr als einen Rechtsanwalt aufbieten können, kann ggf. schon mal Gedanken der Nichtahndung aufkommen lassen.

  34. 34.

    Wenn das Fotografieren von unvorschrifsmäßig abgestellten Sutos verboten wäre, dürften ja auch die Üolitessen oder Politester ? Keine falsch abgestellten Autos fotografieren oder bei Geschwindigkeitskontrollen oder an Ampeln oder Toll Collekt private Fahrzeuge.Und ob die Polizei oder Sicherheitsbeauftragte z.B. von Fußballspielern Bilder machen dürfen wäre ja auch nicht sicher.Gleiches Recht für alle, zumal sich die Polizei weigert auf Gehsteigen und Fahrradwegen tätig zu werden.

  35. 33.

    Ein ehemaliger Bundesverkehrsminister namens Dobrindt propagiert, dass Strassenblockierer Terroristen, also wie die RAF sind. Gemeint gewollt und angekündigt ist damit wohl, mit welchen Mitteln der Herr Dobrindt wünscht gegen Klimablockierer vorzugehen. Das sie wie die RAF sind ist natürlich der übliche haltelos-brutale Kirmesquatsch, den man von reaktionären der CSU gewohnt ist.

    Pikanterweise zeichnet dieser Ex-Minister persönlich dafür verantwortlich, das bezügliche Klima keine zielführende Verkehrspolitik gemacht worden ist.

    Haben Polizei, die verantwortlichen Behörden mal drüber nachgedacht, wieviele Fussgänger und Radfahrer in Lebensgefahr gebracht werden, ist recherchiert wie viele Unfälle auf die Blockade von Verkehrswegen zurückzuführen ist, die für Fussgänger und Radfahrer vorgesehen sind, aber von Kraftfahrzeugen verstellt sind?
    Wieviel Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, der Feuerwehr haben denn zu spät den Unfall- oder Brandort erreicht?


  36. 32.

    Da gabs doch mal so einen „Experten" in Sachsen Anhalt. Der hat die Polizei lange gernervt. Als er einen Rettungswagen anzeigte, landete er wohl in der Psychiatrie.
    Vielleicht haben sie ihm einen Meldeblock gegeben, damit er was zu tun hat …

  37. 31.

    @Rainerharald
    Wundert sich jemand, dass der Stadtrrat von der AfD gestellt wird? Die nehmen es mit der Ordnung wohl nicht so genau.

  38. 30.

    Wer als Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig sein Fahrrad schiebt, statt darauf widerrechtlich zu fahren, ist in Berlin ein Exot. Das stelle ich fast täglich fest. Fühlt sich komisch an, aber ich finde es nach wie vor richtig.
    Dementsprechend darf ich mich zurecht ärgern und es kritisieren, wenn ich durch andere Verkehrsteilnehmer, die sich rücksichtslos und egoistisch verhalten, gefährdet werden - egal, ob es falsch abgestellte Autos, quer über den Radweg laufende Fußgänger, mir ordnungswidrig entgegenkommende E-Scooter-Fahrer oder Fahrradfahrer sind usw.
    Ich rede nicht davon, wenn einem anderen Verkehrsteilnehmer mal was aus Unachtsamkeit passiert, sondern von der leider täglich feststellbaren Rücksichtslosigkeit, die die Gefährdung anderer Personen in Kauf nimmt.
    Und ich finde, dass es die Aufgabe der Behörden ist, solche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten zu verfolgen, nach Anzeige und aus eigenem Antrieb.
    Die Realität aber ist leider oft sehr frustrierend.

  39. 29.

    Habe ich aber 'Schwein' gehabt. Hatte mich bei einem Kontaktbereichsbeamten u. einer Pol. erkundigt ob es was bringe die Fotos über die ständige Strassenblockade von Baufirmen und Parkerei bei uns zu melden (Besonders Baustellen), Antwort 'Nein, da ja i. d. R. nicht, da Fahrer nicht zu erkennen, Könne es aber dem OA senden.'. Ich bin nicht verhaftet worden ;-).
    Anderseits ist ja dann auch so einen Radfahrer festzuhalten der einen auf dem Bürgersteig fast umgenietet u. beim Streit angespuckt hat ist dann Nötigung - das fänden dann wieder welche ok

  40. 28.

    Da sieht man einmal wie dieses Land gestrickt ist. Es werden Ordnungswidrigkeiten begangen und anstatt gegen jene vorzugehen die diese begehen galoppiert der Amtsschimmel in eine völlig falsche Richtung. Ich sage ja nicht das man aufgrund dieser Fotos auch verfahren gegen die Halter einleitet, sondern zumindest an den Stellen verstärkt Kontrollen durchführt ist das Mindestmaß dessen was man erwarten könnte. Aber das ist der Beweis das rechtsfreie Räume behördlich geduldet werden und die Autofahrer sich fast alles erlauben dürfen. Hier ist nicht zu erwarten das Gesetze verschärft werden und potentielle Wiederholungstäter in Haft genommen werden. Also müssen sich betroffen weiter auch die Straße setzen und festkleben.

  41. 27.

    Sehe ich genauso, aber ich fürchte, das wird nicht passieren. Aber wenn man die "Erwischten" nett auf ihr Fehlerhalten anspricht, sollte man um sein Leben rennen, die meisten werden durchaus aggressiv.....

  42. 26.

    Behinderndes oder gefährdendes Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum ist kein kleines Versehen, sondern es zeugt von einer grundsätzlichen Missachtung anderer Verkehrsteilnehmer:innen. Ob Scooter auf dem Gehweg, Blechkisten auf den Radwegen oder in zweiter Reihe auf der Fahrbahn: je konsequenter das bestraft wird, umso besser!

  43. 25.

    Ich denke, es gibt einen entscheidenden Unterschied und der liegt im Ausmaß. Ich weiß ja nicht, worauf sich die im Artikel zitierten 11.000 Fotos aus München beziehen, da dürfte aber gewiss Etliches Ihrer Kategorie dabei sein. RA Lachenmann hat aber gut nachvollziehbar angemerkt, dass 17 fotografierte gravierende Verstöße für eine Distanz zwischen Bonn und Köln sehr wohl üblich seien.

    Eine nicht geschnittene oder zu weit herunter geschnittene Hecke ist ein ästhetisches Problem, wobei sich das wieder auswächst. Ein Mensch auf dem Rad, dessen gesicherter Weg versperrt ist und unversehens auf die Autofahrspur rauf muss, die zudem auch schon einschlägig belegt ist, hat ganz andere körperliche Gefahren zu bestehen.

    Ich selber habe da noch gut reden, weil ich mich auf dem Fahrradsattel um 180° drehen kann, die Übersicht behalte, in angemessener Entfernung meine Hand nach links rausstrecke und jederzeit einschätzen kann, ob der Nachfolgende auch tatsächlich sein Tempo verlangsamt.

  44. 23.

    Tagtäglich stehen mindestens 6 Falschparker in Sichtweite. Diese blockieren Überwege für Fußgänger. An keinem dieser Übergänge kommt jemand mit Kinderwagen oder Unterstützungshilfen zum Fortbewegen durch. An mindestens einem dieser Übergänge derzeit auch kein Fußgänger. Dazu kommen Autos, die auf dem Gehweg parken oder auf dem Radweg halten.
    Wird Zeit dass ich die mal regelmäßig melde, damit dort die Verkehrsblockierer lernen nicht andauernd die Wege anderer Verkehrsteilnehmer zu stören. Wenn ich einmal um den Block laufe bekomme ich bestimmt um die 20 Meldungen pro Tag zusammen.

  45. 22.

    Da Sie mich ansprechen... Also wir sollten dabei schon zwischen Gefährdungen, Belästigungen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden.

  46. 21.

    Besser fände ich es, wenn wieder mehr Menschen dazu übergangen, sich an Regeln zu halten und gesellschaftliche Normen zu (be)achten. Dann kann aufs Fotografieren verzichtet werden.

  47. 20.

    Rein juristisch gibt es da einen himmelweiten Unterschied. Tesla Fahrzeuge filmen unentwegt, auf Juristendeutsch anlasslos. Das ist verboten. Machen sie ein Foto von einem Rechtsverstoß um den zu dokumentieren, dann ist das erlaubt.

  48. 19.

    Ausschließlich mit Extremen zu kommen - das ist zu billig. Dieser Horst ist wirklich ein armes Würstchen, aber nicht nur er. Ganz nebenbei war/ist die Rettungshubschraubergeschichte eine für dpa sehr peinliche "Ente", der Sie nun nochmals aufgesessen sind.
    Es ist übrigens ein Riesen-Spaß, wenn radfahrende Schulkinder dem feige auf dem Radweg parkenden BMW bei Niesel und angehender Dunkelheit ausweichen müssen und von hinten kommt ein Lkw mit überhöhter Geschwindigkeit.

  49. 18.

    Datenschutz?? Verklagen wir dann auch Autos, die ständig filmen und das auch noch selbständig aktivieren, ohne das ein Mensch darauf Einfluss hat? Ich bin gespannt, ob das Material zu dem Sog. "Betonmischer-Unfall" verwertet werden darf.

  50. 17.

    OMG, vielleicht sollten wir gleich alles und jeden fotografieren der etwas falsch macht, Radfahrer auf dem Radweg in falscher Richtung, oder auf dem Gehweg, grillende in Parks, des Nachbarn Hecke weil sie zu hoch ist, deine Kippe oder Müll auf die Straße wirft usw, usw. Vielleicht ist es auch besser wenn gleich überall Kameras installiert werden, dass alles rund um die Uhr überwacht werden kann. Wäre doch einfacher. Bevor mich jetzt die Radfahrer attackieren: Ich fahre selbst Rad

  51. 16.

    Der könnte noch "getoppt" werden: Wenn es Minivideos von der Mittelspur gibt...(und rechts alles frei ist)

  52. 15.

    Warum hier so streng und Klimaaktivisten werden mit Samthandschuhen angefasst? Es geht um Aufklärung über Gefahren und die Vermittlung von Notwendigkeiten und nicht nur um Knöllchen-Geld für Berlin.

  53. 14.

    Erinnert mich an die Geschichte von "Knöllchen-Horst“ aus Osterode/Harz, der in 4 Jahren über 20.000 (!!!) Falschparker, Gehwegblockierer, Telefonierer angezeigt hat. Im Schnitt 10 Anzeigen pro Tag….. Bis er eines schönen Tages einen Rettungshubschrauber anzeigte, der halb auf dem Gehweg stand. Welch armes Würstchen,….der Horst.

  54. 13.

    Die Ordnungsamtmitarbeiter müssten die Regeln des Straßenverkehrs ja gut kennen. Dann bei Verstoß ebenfalls zur Kasse gebeten werden

  55. 12.

    Ich finde es sehr
    gefährlich, dass Kinder in Lastenradrädern transportiert werden . Erzieherin

  56. 11.

    Holzmarktstraße und Mauergalerie: Hier stehen gern und regelmäßig die Senats- und Bundesregierungskarossen vor dem Radialsystem auf der Radspur und gefährden egoistisch an diesen gefühlten Schnellstraßen Menschenleben. Diese und andere Radspurparker sind einfach extreme FEIGLINGE, haben offensichtlich Angst, auf der rechten Autospur zu halten und sich dann die Hupkonzerte anzutun.
    Mit regelmäßigen Fotografier-Andeutungen wird es aber wirklich spürbar weniger!

    Aber apropos Feiglinge: Die gibt's dort auch unter den Radfahrern, die die zu feige sind, die Spur beim Überholen auf dem einspurigen Radweg zu wechseln. Und die größten Feiglinge sind die Möchte-Gern-Sportradler, die so ängstlich sind, dass sie rechts überholen müssen. (Ich fahre täglich in Berlin und jährlich weltweit ca. 7.000 bis 10.000 km p.a. mit dem Fahrrad; plus Führerschein seit 42 Jahren.)

  57. 10.

    Auch für Hunde ohne Marke und Lastenradfahrer ohne Ladungssicherung z.B. von Kindern?

  58. 9.

    Die App gibt's tatsächlich allerdings betrachtet das Ordnungsamt Marzahn solch ein Foto, als eben einen datenrechtlichen Verstoß. Egal, ob der Gehweg zum Kindergarten versperrt wird oder nicht. Egal, ob die Kinder die Fahrbahn benutzen müssen.
    Es ist einfach nur das Unordnungsamt!
    Da sie nicht wollten.
    Das Nichthandeln, bei Ordnungswidrigkeiten erzieht die Verkehrsteilnehmer dazu Regelbruch als normal anzusehen.

  59. 8.

    Wäre doch eine Entlastung für das OA- die Fotos könnte man effektiv im Homeoffice abarbeiten- Geld für die Staatskasse inklusive!
    Wenn ich nicht täglich auf meinem Rad aufpassen würde wäre ich 2x wöchentlich schwer verletzt...Und es nervt hinter einem parkenden Auto warten zu müssen bis man eine Auto-Lücke auf der Straße erwischt.
    Krankenwagen, Feuerwehr und Co hätten es auch oft leichter.
    Also: Hoffentlich setzt sich das in B durch, andere Sachen helfen nicht!
    Übrigens: Ich fahre auch Auto!

  60. 7.

    Und was passiert, wenn es sich bei dem Falschparker, dessen Foto an das Ordnungsamt geschickt wurde, um ein Fahrzeug des Ordnungsamtes handelt? Gestern Abend fuhr hier in der Buggenhagenstraße (Fennpfuhl), einer Einbahnstraße, ein Ordnungsamtsauto ENTGEGENGESETZT der Fahrtrichtung. Stellte sich sogar in der Erich-Kuttner-Straße vor einer Feuerwehreinfahrt (Rückseite des Seniorenheimes). Wat dann?

  61. 6.

    Was nicht heißt, dass es datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Hat sich nur bisher keiner gefunden, der dagegen geklagt hat - vielleicht nicht zuletzt, weil wir hier keine bayerische Polizei haben.

  62. 5.

    Gibt es in Berlin auch. Die Ordnungsamt App. Auch da kann man Fotos machen und direkt mitschicken.

  63. 4.

    In Berlin besteht die Möglichkeit die App des Ordnungsamtes runterzuladen und hier innerhalb der Mitteilung Fotos zu machen, die dann nur der Behörde zur Verfügung stehen.

  64. 3.

    Das ist schon eine Frechheit, was die Behörde da abgezogen hat... . Dann fotografiere in der gleichen Logik auch keine Bankräuber, die mir hoffentlich nie über den weg laufen, wg. Datenschutz.... .Gott sei Dank gibt es noch Gerichte, die ein wenig klarer sehen... Und das Ziel von ecgtem Datenschutz nicht aus den Augen verloren haben.

  65. 2.

    Lieber RBB, warum schreibt Ihr erneut (gleich als ersten Satz) die Falschaussage? (Falschparker auf Rad- und Gehwegen zu fotografieren und die Bilder der Polizei zu schicken, ist nicht erlaubt.) Damit manifestiert sich in den Köpfen mancher Leute noch stärker, dass hier etwas falsches getan wird.
    Falsch und verboten ist einzig und allein das Parken im Parkverbot, bei dem meist Fuß-, Rad- und Rettungswege versperrt werden. Das anzuzeigen und dagegen vorzugehen ist vorbildlich und richtig. (App zur Hilfe: Weg.li)

  66. 1.

    Richtig so, in der Schweiz gibt es sogar Apps von den Kantonen. Jeder Bürger soll Falschparkende anzeigen dürfen. Aber leider ist die Busse in D nicht sehr hoch.

Nächster Artikel