Verwaltungsgericht Berlin - 159 Parkverstöße in einem Jahr rechtfertigen Entzug der Fahrerlaubnis

Mo 21.11.22 | 14:34 Uhr
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Fahrzeuge stehen in Berlin auf dem Fahrradweg. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Video: rbb24 | 21.11.2022 | Material: rbb24 Abendschau | | Bild: dpa/Paul Zinken

Ein Autofahrer, der innerhalb eines Jahres mehr als 150 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil am Montag entschieden.

Mit seinem Urteil wies das Gericht die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zurück.

Gericht bestätigt mangelnde Eignung

Laut Gericht erfuhr das Amt im Juli 2021, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt wurden. Darunter waren 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde ihm die Fahrerlaubnis. Hiergegen wandte er ein, die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen hätten andere Personen begangen. Er sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Das Verwaltungsgericht ließ dies nicht gelten. Zu Recht sei die Behörde von mangelnder Eignung des Klägers ausgegangen. Zwar hätten Bagatellverstöße im Straßenverkehr bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer "offensichtlich nicht willens" sei, im Interesse eines geordneten Verkehrs bestimmte Vorschriften zu beachten. Hier begründe bereits die Anzahl der Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, Zweifel an der Eignung des Klägers.

Antrag auf Berufung möglich

Es komme auch nicht darauf an, ob womöglich Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien. Wer durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen, und dagegen nichts unternehme, zeige "charakterliche Mängel". Diese wiesen ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer aus.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 21.11.2022, 19:30 Uhr

23 Kommentare

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  1. 23.

    Ich wette eine Kiste Moskauer Eis, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht kassiert wird.

  2. 22.

    Und da, mein Lieber, werden Sie die Wette verlieren. Wie gesagt, Führerscheinentzug bei Unbelehrbaren gibt es schon immer.
    Und das ist auch gut so.

    Auf die Palme bringen mich diese grünen Terroristen, die alle aufs Fahrrad zwingen wollen. Tut mir sehr leid, dass ich das nicht mehr kann (und mich in Berlin auch nicht mehr traue, seitdem Radwege auf die Fahrbahn für Autos verlegt wurden) und stattdessen nun täglich über Fußgängerüberwege mit kurzen Grünphasen hetzen muss.

  3. 21.

    DieterDienstag, 22.11.2022 | 09:30 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 22.11.2022 um 08:11
    "Wenn Sie ohne Berechtigung falsch parken, dann zahlen Sie zu Recht. Punkt. "

    Ich parke weder falsch. Noch ohne Berechtigung. Als gemeldeter Anwohner in einem Parkbewirtschaftsraum, auf den sonst und in dessen Haushalt sonst kein KFZ angemeldet ist, sollte ich nicht weniger Anspruch auf die Teilung des vorhandenen Parkraums haben, als jemand auf den nur als Einzelperson und oft nur von ihm genutzt ein KFZ angemeldet ist.

    Ich bin die Zukunft der Verkehrspolitik. Werde aber von Verwaltung und Politik dafür bestraft, in dem ich an meinem Wohnort keine Parkberechtigung erwerben kann. Für ein Fahrzeug das zudem sogar den Parkraum teilt. Weil es ja nur in einem der Parkräume jeweils parken und Raum verbrauchen kann.

    Das ist sachlich-tatsächlich inkohärente Politik, zudem unrechtes Verwaltungshandeln. Da es jene bestraft, die im engeren wie im weiteren Sinne richtig handeln (wollen)

  4. 20.

    GUT SO
    und er sollte ihn auch NIE wieder zurückbekommen, denn er würde seine Fahrweise garantiert nicht ändern.
    SOLCHE VERKEHRSRAUSIS GIBT ES SCHON GENUG

  5. 19.

    Wenn Sie ohne Berechtigung falsch parken, dann zahlen Sie zu Recht. Punkt.

    Es geht hier um den Führerscheinentzug. Und schon tauchen die ewig gleichen Missionare auf, die alles in Richtung böses Auto drehen.
    Sich an dem Tippfehler Zweitradweg hochzuziehen, ist ausgesprochen lächerlich. Zumal, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Es gibt kein KFZ, (schon gar keine KFZ*s)aber ein Kfz. Es gibt keinen fliessenden Verkehr, aber einen fließenden. Also immer schön geschmeidig bleiben.

  6. 18.

    Das Urteil ist doch keine Neuerung. Entzug der Fahrerlaubnis bei massivem Falschparken gibt es schon lange und nicht erst seit diesem Urteil.

    Richtig ist es allemal. Denn zur persönlichen Fahreignung gehört nicht nur das Fahren selbst, sondern auch das "Drumherum" (Fahrzeug fahrtüchtig halten, ordentlich Parken, keine anderen im ruhenden und fließenden Verkehr Gefährden etc.).

  7. 17.

    Sie scheinen die neue Preisgestaltung nicht zu kennen.
    Vielfach und meist kassiere ich inzwischen ein Ticket in Höhe von 25,00 Euro. Dieser systematisch-strukturelle Fehler scheint also behoben.
    Mir stellt die Verwaltung nur selbst dann keinen legalen, bewirtschafteten Parkraum zur Verfügung, wenn ich als gemeldeter Einwohner im Bewirtschaftsgebiet zwar nicht "Halter" eines KFZ´s bin, das Fahrzeug aber im Privat-Sharing mit Menschen nutzte, die wiederum in einer anderen Bewirtschaftszone gemeldet wohnhaft sind.

    Einseitig systemische Fehler beseitigen, repariert manchmal nicht das ansonsten immer noch dysfunktionale System.

  8. 16.

    Was ist der "Zweitradweg"? - die neueste Erfindung aus der Emotionsmaschine, die das Ende des Autojahrhunderts in den Innenstädten nicht wahrhaben will?
    Richtig - der Besitz eines individuellen KFZ beinhaltet den Anspruch auf den öffentlichen Abstellraum. Der dann fliessendem, sich bewegendem Verkehr nicht mehr zur Verfügung steht. Oft noch dafür sorgt, dass der auch noch steht.
    Kommen Sie auf den Boden der physikalisch-geografischen Tatsachen: Es ist nur der Raum zu verteilen der da ist. Das wird zu Recht nun neu aufgeteilt. Daran geht kein Weg vorbei. In keiner einzigen Metropole der Welt.
    Wir haben auch nicht mehr den Schweinekoben vor der Haustür. Weil das so praktisch und Gewohnheitsrecht auch in Städten war.
    Die Dinge ändern sich. Vor allem weil sie es ja auch müssen.

  9. 15.

    Tja. Aber: Mache ich mit Freunden wohnhaft in einer anderen Parkraum-Bewirtschaftszone privates Carsharing, kann ich für zwei unterschiedliche Zonen keine zwei Vignetten auf dieses eine Fahrzeug erhalten. Bin also in einem der Wohnumfelder ständig in der Gefahr Tickets zu kassieren. Da unbewirtschafteter Parkraum ja (zu Recht) inzwischen sehr knapp ist.
    Bussgelder sind also nicht nur sehr teuer, sie können nun auch zum Entzug meiner Fahrerlaubnis führen.
    Mir ist nicht klar, wie ich dem verkehrspolitischen Ziel entsprechen soll weniger KFZ´s in ruhenden und fliessenden Verkehr zu stellen, während mir die Verwaltung dafür gar keine Infrastruktur = Praxis der Vignetten-Vergabe stellt. Köln kann das seit 2018. Hat dafür Regeln. Und es funktioniert. In Berlin werde ich bestraft für die Idee ein KFZ privat organisiert zu teilen. Also für mindestens ein KFZ weniger aktiv zu sorgen.
    Das Bussgeld macht da zwischen mir und notorischen Verkehrsquerulanten keinen Unterschied.

  10. 14.

    Ich wette eine Kiste Moskauer Eis, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht kassiert wird.

  11. 13.

    Liebe Nachbarn,

    Ein Ticket für das wilde Parken in der Nähe von Baustellen kostet 10,- €. Das Parken in der Nähe des Alex ist in Parkhäusern für den ganzen Tag wesentlich teurer. Also ist das Risiko sehr gering, hierfür belangt zu werden und wenn doch, ist es immer noch billiger, als ein Parkhaus zu benutzen. Das ist der Fehler im System. Es zählt keiner die täglichen Verstöße, und diese sind noch viel zu preiswert. Es müsste sofort abgeschleppt werden (300,- € aufwärts). Die Innenstädte verzeichnen zunehmende PKW-Zahlen und der Senat müsste jährlich Parkplätze in der Innenstadt abbauen. Nur so kann die innerstädtische Qualität aufgebaut werden. Niemand braucht einen solchen Firlefanz wie in der Bergmannsrr. oder der Friedrichstr.. Aber es braucht Platz für Fahrräder in der Innenstadt. Verkehrswende jetzt! Wann denn sonst?

  12. 12.

    Finde ich echt so nicht gut.

    Die "1" am Anfang ist zuviel.

  13. 11.

    Was faseln Sie da eigentlich vor sich hin?

    Der Führerscheinentzug ist völlig richtig, denn derjenige hat seine Nichteignung unter Beweis gestellt. Das wurde übrigens vor 40 Jahren schon bei einem Gastwirt in der City so gemacht.
    @Volker, weil kein Parkplatz gefunden wird, darf man einfach irgendwo falsch parken? Sie haben so gar kein Unrechtsbewusstsein und sehen keine andere Möglichkeit in der Situation? Bedenklich.

  14. 9.

    1. Warum nicht mal ein Foto mit Autos auf dem Bürgersteig parkend??
    2. Ich habe bisher immer gelesen, dass es keine Halterhaftung bei Parkverstössen gibt
    3. 159 x? Immer an der selben Stelle (hat das OA auf der Lauer gelegen o. wars ein Anzeiger, obwohl da hatten wir doch gerade gelesen ...) , wenn ja
    4. Kenne jede Menge Baustellen wo die Firmenfahrzeuge nicht entsprechend der STVO parken monatelang u. das OA vorbeifährt (achso die hatten schon ihm ein Knöllchen ...)

  15. 6.

    "Bleibt doch bald nichts anderes mehr übrig, wenn Hunderte Parkplätze wegfallen für den Zweitradweg auf der Straße." Das wird er jetzt lernen müssen.

  16. 5.

    richtig so

  17. 4.

    ... dann sind wir ja "bald" viele Autofahrer los, wenn denen alle die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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