Prozess in Frankfurt am Main - Verurteilter Berliner legt in "NSU 2.0"-Prozess Revision ein

Di 22.11.22 | 14:17 Uhr
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Der Angeklagte (r) der „NSU 2.0“-Prozesses begrüßt seine Verteidiger im Gerichtssaal (Quelle: dpa/Boris Roessler).
Bild: dpa/Boris Roessler

Gegen das Urteil im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben will der verurteilte 54-Jährige Revision einlegen. Das teilte sein Anwalt Ulrich Baumann am Dienstag auf Anfrage mit.

Der aus Berlin stammende Alexander M. war am vergangenen Donnerstag in Frankfurt am Main wegen einer Serie von Mails, Faxen und SMS mit Todesdrohungen und rassistischen Beleidigungen an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Landgericht sieht Einzeltäterschaft als erwiesen an

Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten, das Landgericht sah eine Einzeltäterschaft des Berliners aber als erwiesen an.

Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihre Mordserie. Die Nebenklägerinnen in dem Frankfurter Prozess - die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz - und die Staatsanwaltschaft teilten auf Anfrage mit, sie würden nicht gegen das Urteil vorgehen.

3 Kommentare

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  1. 3.

    Und das können Sie beurteilen? Wo haben Sie Jura studiert?

    Wenn jeder Dussel es besser weiß, warum arbeiten meine Kollegen und ich (Strafrichter) überhaupt noch?

    Das Strafmaß ist angemessen. Auch wenn es dem Pöbel nicht passt

  2. 2.

    Die 5 Jahre und 10 Monate Strafe sind viel zu wenig. Muss wohl wieder etwas passieren. Dann ist das Geschrei wieder groß

  3. 1.

    Ein "NSU 2.0"-Extremist, der auf unsere freiheitlich demokratischen Werte pfeift, legt rechtstaatliche Mittel gegen sein Knast-Urteil ein. Genau mein Humor :-o

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