LKA ermittelt nach Vorfall in Schöneberg - Berliner Polizist soll Security-Mitarbeiter bedroht haben

Di 29.11.22 | 19:20 Uhr
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Symbolbild: Ein Polizist trägt eine Pistole am Gürtel (Quelle: dpa/Andreas Gora)
Bild: dpa/Andreas Gora

Die Berliner Polizei ermittelt in den eigenen Reihen gegen einen Beamten, der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bedroht haben soll. Im Vorwurf des Verdachts einer Bedrohung hat das dafür zuständige Fachkommissariat beim Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen übernommen, teilte die Polizei am Dienstagabend mit.

Disziplinarrechtliche Konsequenzen geprüft

Der Tatverdächtige soll in der Nacht zu Dienstag zwei Security-Mitarbeiter vor einer Diskothek in Schöneberg bedroht haben. Zuvor hätten ihm die zwei 23- und 33-jährigen Männer wegen Streitigkeiten in dem Club Hausverbot erteilt. Wegen des Autretens des Tatverdächtigen und seiner starken Alkoholisierung hätten die Mitarbeiter die Polizei gerufen.

Nach Polizeiangaben stellten die Einsatzkräfte die Personalien des Tatverdächtigen fest und führten einen Alkoholtest durch, der einen Wert von rund 2,5 Promille ergeben habe. Anschließend sei der Mann vor Ort entlassen worden. In Abhängigkeit vom Ausgang des Strafverfahrens würden auch disziplinarrechtliche Konsequenzen geprüft, hieß es. Die weiteren Ermittlungen dauerten an.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.11.2022, 12:00 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Wenn er in seiner Freizeit 2,5 Promille hat , ist das seine Sache . Das wegen ihm die Polizei gerufen wurde ist natürlich blöd,aber im Dienst muß er ja nüchtern sein ,insofern sollte man hier die Kirche im Dorf lassen . Jeder der schon mal ein zwei Drinks zuviel hatte kennt das doch .

  2. 3.

    2,5 Promille im Blut und sich im Griff haben. Genau mein Humor...

  3. 2.

    Wie alt war denn der Beamte? Wer sich bis auf 2,5 Promille in der Öffentlichkeit berauscht, sollte keine Waffe tragen dürfen.

  4. 1.

    Wenn jemand unter Alk aggressiv wird, zeigt er das sich nicht im Griff hat.
    So jemand hat nichts in der Pol verloren, wenn eine Schusswaffe im Dienst führen darf.
    Daher entweder nur noch Innendienst oder Entlassung.

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